Arbeitgeberförderung –
eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen.
Arbeitgeberförderung – ein Wort, welches jeder Arbeitnehmer gerne hört. Denn wer freut sich nicht über einen zusätzlichen Beitrag für die eigene Altersvorsorge durch seinen Arbeitgeber. Ein Punkt, der auch für die Auswahl des eigenen Jobs entscheidend sein kann. Was genau die Arbeitgeberförderung für beide Seiten bedeutet und welche Ausgestaltungsmöglichkeiten es gibt, erklärt Ihnen STC.
1. Möglichkeiten der Förderung
Wer die betriebliche Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer fördern und den Job dadurch interessanter machen möchte, dem stehen grundsätzlich drei verschiedene Ausgestaltungen zur Verfügung. Dabei ist auch eine beliebige Kombination der verschiedenen Förderungen möglich.

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- prozentuale Beiträge
- absolute Beiträge
- vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Weitere Informationen zu den Vor- und Nachteilen der betrieblichen Altersvorsorge als Arbeitgeber finden Sie hier.
1.1 Prozentuale Beiträge
Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers ein, die nicht auf einen absoluten Wert festgelegt sind. Dafür wird ein Prozentwert festgelegt (z.B. 20%), der vom Arbeitgeber eingezahlt wird. Doch worauf beziehen sich diese 20 %? Die Bezugsgröße der prozentualen Beiträge kann der Arbeitgeber natürlich frei wählen. Mögliche Bezugsgrößen des prozentualen Wertes sind beispielsweise:
- Entgeltumwandlungsbetrag
- Entgeltumwandlungsbetrag + vermögenswirksame Leistungen
- Entgeltumwandlungsbetrag + absoluter Arbeitgeberbeitrag
- 401k-Plan aus den USA

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Als Arbeitgeber entstehen Ihnen durch die Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter Einsparungen. Sie können diese Einsparungen dann direkt an Ihre Mitarbeiter weitergeben, um die betriebliche Altersvorsorge zu unterstützen und haben dabei keinen Mehraufwand!
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeber
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeber
1.2 Absolute Beiträge
Eine weitere Möglichkeit, die Arbeitgeberbeiträge auszugestalten, sind die Zuschüsse durch absolute Beiträge. Dabei wird beispielsweise jährlich in Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit oder Alter ein absoluter Beitrag durch den Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge investiert. In der Praxis wird außerdem oftmals ein sogenannter jährlicher Demografiebetrag durch den Arbeitergeber eingezahlt. Dieser wird meist jährlich angepasst. Mögliche Ausgestaltungen sind beispielsweise:
- X € nach X Monaten der Betriebszugehörigkeit
- Bei einem Alter von X erhält der Arbeitnehmer X €
- X € bei der Geburt eines Kindes o.ä.
- X € als Demografiebeitrag
1.3 Vermögenswirksame Leistungen
Als Arbeitgeber können Sie Ihrem Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen anbieten. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die den Wert von 40,- € pro Monat nicht übersteigen darf. Oftmals werden diese Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt, allerdings gibt es bei der Umwandlung in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge viele Vorteile für den Arbeitnehmer.
Weitere Informationen: Vermögenswirksame Leistungen
2. STC-Service
Welche Förderungen für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb am besten geeignet sind, erarbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Welche weiteren Leistungen STC Ihnen und Ihren Mitarbeitern für eine gute betriebliche Altersvorsorge bietet, erfahren Sie hier: STC-Service.
3. Kontakt
Sie möchten sich über die Möglichkeiten der Arbeitgeberförderung informieren oder wünschen Hilfe bei dem Aufbau Ihrer betrieblichen Altersvorsorge? Füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an!
Quellen:
www.justlanded.com (eingesehen am 19.07.2016)
nb.fidelity.com (eingesehen am 19.07.2016)
nb.fidelity.com (eingesehen am 19.07.2016)
www.americandream.de (eingesehen am 19.07.2016)