Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag –
Ausgestaltungen der betrieblichen Altersvorsorge.

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Sie wollen im Alter den gewohnten Lebensstandard beibehalten? Das Leben genießen können? Das ist der Wunsch von vielen Menschen, aber möglich ist es nicht für jeden. Um sorgenfrei in Rente gehen zu können, sollten Sie sich frühzeitig über Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge auseinandersetzen. Im Folgenden erklärt Ihnen STC die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.
1. Betriebliche Altersvorsorge ohne Tarifvertrag
Kein Tarifvertrag heißt nicht gleichzeitig, dass es keine Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge gibt. Auch bei Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag bestehen oftmals vertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber über die Ausgestaltungen der betrieblichen Altersvorsorge. Diese können sich bei jedem individuellen Arbeitsvertrag unterscheiden oder durch eine Betriebsvereinbarung für eine Gruppe von Arbeitnehmern gelten. Es ist sogar möglich, dass der Arbeitnehmer sich nicht bewusst für eine betriebliche Altersvorsorge entschieden hat und dennoch Altersvorsorge betreibt (siehe Opting-out)!

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Auch wenn keine Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Betrieb vorhanden sind, haben Sie nach § 1a BetrAVG grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf eine solche Vorsorge durch Entgeltumwandlung. Sie haben also ein Anrecht darauf, eigene Gehaltsbestandteile steuer- und sozialversicherungsfrei in Beiträge für Ihre Altersvorsorge umzuwandeln.
1.2 Handwerksberufe
Egal ob Schreiner, Dachdecker oder Metallbauer, es ist individuell festzustellen, ob Ihre Gehalts- oder Lohnansprüche durch einen Tarifvertrag bestehen oder nicht. Sind Sie von keinem Tarifvertrag betroffen, bestehen selbstverständlich trotzdem gute Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge. STC informiert Sie über mögliche Durchführungswege, Arbeitgeberförderungen und hilft Ihnen bei dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.
Weitere Informationen: Handwerk
2. Mögliche Regelungen
Die Inhalte der Regelungen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden sich natürlich von Betrieb zu Betrieb und teilweise sogar von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer. Diese Unterschiede können beispielsweise das Angebot der möglichen Durchführungswege, unterschiedlichste Formen der Arbeitgeberförderung oder die vereinbarte Unverfallbarkeit der Beiträge (siehe Arbeitgeberwechsel) betreffen.

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Falls es Regelungen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge gibt, kann der Arbeitgeber diese im gesetzlichen Rahmen frei wählen.
3. Gründe für betriebliche Altersvorsorge
Die Liste der Gründe für betriebliche Altersvorsorge ist lang. Der wohl wichtigste Grund ist die meist nur noch unzureichende Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Um sich finanziell gut auf das Rentenalter vorzubereiten, bietet die betriebliche Altersvorsorge eine sinnvolle Lösung.
- gesetzliche Rente ist meist unzureichend
- Verwaltungs- und Abschlusskosten sind teilweise günstiger als bei der privaten Altersvorsorge
- viele Arbeitgeber unterstützen ihre Beschäftigten beim Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge
- oftmals gibt es speziell auf Unternehmen zugeschnittene Tarife
- bei Entgeltumwandlung bleiben die Beiträge meist steuer- und sozialversicherungsfrei
4. Was heißt das für Sie?
Falls Sie betriebliche Altersvorsorge betreiben möchten, helfen wir Ihnen gerne dabei! Auch ohne einen Tarifvertrag ist zu prüfen, ob es vertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen gibt, die Ihre Möglichkeiten der Altersvorsorge beeinflussen. Mit unserem STC-Service finden wir den bestmöglichen Partner für Sie und helfen Ihnen finanzielle Sicherheit für Ihre Rente aufzubauen.
5. Kontakt
Sie möchten betriebliche Altersvorsorge betreiben oder sich einfach nur Informationen dazu einholen? Melden Sie sich bei uns! Füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus oder melden sich telefonisch – einfach und kostenfrei.