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Verhalten im Brandfall

STC
Stand: 
Dezember 17, 2019
-
4 min
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Im Jahr 2016 zählte die Feuerwehr 179.083 Einsätze wegen Feuer oder Explosion. Das heißt: Statistisch gesehen brennt es in Deutschland ca. alle 3 Minuten. Beim Anblick von Feuer, sei es in der eigenen Wohnung oder im Unternehmen, geraten viele in Panik. Dabei sollte im Brandfall am besten jeder Handgriff sitzen. Ist der der Brand durch die Feuerwehr gelöscht, bleiben oftmals verbrannte Einrichtungsgegenstände sowie gefährlicher Ruß im gesamten Gebäude zurück. Der Wiederaufbau des abgebrannten Gebäudes ist nicht nur mit extremen Anstrengungen verbunden, sondern auch mit enormen Kosten. Aufgrund dessen lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Brandschutzversicherung. Wie Sie sich bestmöglich im und nach einem Brandfall verhalten, damit alle notwendigen Kosten vom Versicherer getragen werden, erfahren Sie hier.

1. Wenn es brennt...

Tritt ein Brand ein, so ist es zunächst wichtig, dass Sie selbst die Ruhe bewahren und Panik vermeiden sollten. Zudem sind Sie im Versicherungsfall dazu verpflichtet, Schadenminderung zu betreiben.

Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.   -§ 82 I VVG

Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer sich bemühen muss, den entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Dazu gehört zunächst die Verständigung der Feuerwehr (Notruf: 112).

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sollten Sie die Zeit für Selbsthilfemaßnahmen nutzen. Dazu zählen vor allem die Erstbekämpfung der Brandherde und das Evakuieren von Personen, sofern keine Gefahr für Ihr eigenes Leben besteht. Dabei sollten Sie die Gefahr des Feuers niemals unterschätzen. Informieren Sie auch ihre Nachbarn von dem Brand.

Brennbare und vor allem wertvolle Gegenstände sollten, wenn möglich, aus der Nähe des Feuers entfernt werden.

Wichtig: Rufen Sie immer zu erst die Feuerwehr, bevor Sie mit der Eindämmung der Brandherde beginnen.

2. Wenn der Brand gelöscht ist...

Ist der Brand durch die Feuerwehr gelöscht, so wird zeitnah die Kriminalpolizei eintreffen. Diese wird die Brandursachen ermitteln und feststellen, ob eine (vorsätzliche) Sachbeschädigung vorliegt oder gar Menschen zu Schaden gekommen sind.

Nun ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Versicherung und Ihren Versicherungsberater über den Schadenfall zu informieren.

Die Versicherung wird nun Maßnahmen in die Wege leiten, um zu prüfen, ob ein vollumfänglicher Schaden vorliegt.

2.1 Beiratsverfahren

Ist der Schadenfall gemeldet, wird zunächst ein sogenanntes Beiratsverfahren durch den Versicherer eingeleitet, um den Schaden konkret zu bestimmen. Innerhalb dieses Verfahrens wird der Schadenfall durch einen gemeinsamen Gutachter bewertet. Dieser Gutachter vertritt dabei die Interessen von Versicherer und Versicherungsnehmer mit dem Ziel einer einvernehmlichen Schadensregulierung.

Sie als Versicherungsnehmer können zur Beschleunigung der Bezifferung beitragen, indem Sie eine Liste mit allen zerstörten und beschädigten Gegenständen anlegen.

Beschädigung

Jede Substanzverletzung oder Brauchbarkeitsminderung

Zerstörung

Beschädigung, die so umfassend ist, dass ein Brauchbarkeitsverlust oder ein Existenzverlust vorliegt

Beim Erstellen einer solchen Liste sollten Sie - soweit möglich - folgende Fragen beantworten:

  • Was wurde beschädigt?
  • Wie alt sind die Geräte/ Gegenstände?
  • Wie teuer waren die Geräte/ Gegenstände bei Anschaffung?
  • Wie teuer sind die Geräte/ Gegenstände heute? Liegt für den entsprechenden Gegenstand ein konkretes Angebot vor?

Neuwert

Herstellungskosten oder Anschaffungspreis einer neuen Sache. Der Neuwert von Gebäuden ist i.d.R. der ortsübliche Neubauwert, wozu auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören.

Oder:

Der Neuwert ist der Betrag, der „zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten“, also der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens.

Zeitwert

Zeitwert ist der Neuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung insbesondere durch Abnutzung (Verschleiß), ggf. auch durch das Alter, wenn es sich um eine Sache handelt, die der Mode oder dem technischen Fortschritt (isb. bei Elektronik, Dämmungssystemen usw. unterworfen ist).

Oder:

Der Zeitwert ist der Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um diesen Wert zu bestimmen, wird vom Neuwert ein Abzug aufgrund von Abnutzung und Alter vorgenommen.

verhalten im brandfall - Blogartikel
© STC Research

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2.2 Sachverständigenverfahren

Wenn das Beiratsverfahren nicht zu einer Einigung gelangt, folgt das sogenannte Sachverständigenverfahren.

Bei dem Sachverständigenverfahren benennen beide Parteien jeweils einen Sachverständigen. Diese beiden Sachverständigen benennen wiederum einen Obmann, der über die voneinander abweichenden Bezifferungen der beiden Sachverständigen entscheidet. Die Entscheidungen des Obmanns sind für die beiden Parteien verbindlich - es sei denn, dass diese Entscheidung offenbar von der wirklichen Sachlage abweicht.

verhalten im brandfall - Blogartikel
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3. STC Care

Der beschriebene Ablauf nach dem Brandfall kann sich, insbesondere bei hohen Schadenssummen, in die Länge ziehen und äußerst kompliziert werden. Damit Ihre Versicherung den eingetreten Schaden möglichst umfassend ersetzt und Sie nicht alleine den gesamten Prozess durchlaufen müssen, stehen wir Ihnen mit unseren STC Care-Leistungen unterstützend zur Seite.

Gemeinsam mit Ihnen bauen wir eine einheitliche und schlüssige Argumentation auf, um Sanktionen seitens des Versicherers zu vermeiden. Dabei ist eine einheitliche Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen, den Behörden, aber auch mit der Presse enorm wichtig.

Wir als Makler unterstützen Sie mit unserer versicherungsrechtlichen Expertise während des gesamten Verfahrens und tragen dafür Sorge, dass alle notwendigen Schritte eingeleitet werden, damit Sie möglichst schnell die Ihnen zustehenden Entschädigungssummen erhalten.

Von Anfang bis Ende bietet STC Care Ihnen  einen exzellenten Schadenservice. Bei weitreichenden Maßnahmen, die möglicherweise auch betriebswirtschaftliche Entscheidungen betreffen, beraten wir Sie als Unternehmen gerne mit unserer Unternehmensberatung STC- Risk Consulting GmbH.

Uns ist nicht nur die Schadensregulierung wichtig, sondern auch das Angebot und der dazugehörige Vertrag. Die Vereinbarung von individuellen Klauseln oder der Einschluss von sogenannten Maklerwordings erhöhen den Versicherungsschutz enorm - für Kunden von STC sind sie meistens auch kostenneutral möglich.

Diese besonderen Vereinbarungen können erheblichen Einfluss auf eine positive und zügige Schadenregulierung ermöglichen.

Haben Sie Fragen oder wünschen sich ein individuelles Angebot? Die Experten von STC beraten Sie gern – füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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