Die Warranty and Indemnity-Insurance, auch W&I-Versicherung genannt, ist die bedeutendste Transaktionsversicherung. Auf sie wird häufig Bezug genommen, wenn von M&A-Versicherungen oder Transaktionsversicherungen die Rede ist. Oder man bezeichnet die W&I-Versicherung auch als Gewährleistungsversicherung. Worin genau, der Nutzen einer W&I-Versicherung innerhalb eines M&A-Prozesses liegt, erfahren Sie hier.

1. Was versteht man unter Mergers and Acquisitions (M&A)?

Bei Mergers and Acquisitions handelt es sich um einen Sammelbegriff im Unternehmensbereich. Unter diesen Begriff fallen vor allem:

  • Fusionen
  • Unternehmenskäufe
  • Betriebsübergänge
  • Fremdfinanzierte Übernahmen – Outsourcing/ Insourcing
  • Spin-offs, Carve outs
  • Unternehmenskooperationen

Insbesondere die sogenannte Due Diligence (DD) spielt innerhalb eines M&A-Prozesses eine bedeutende Rolle. Due Diligence bedeutet auf deutsch so viel wie „Sorgfaltspflicht“ und dient daher vor allem als Risikoprüfung. Sie wird durch den Käufer durchgeführt und soll  verborgenen Chancen und Risiken des Unternehmens aufdecken. Risiken, die nicht im Rahmen der DD bewertet werden können, werden meist in Freistellungserklärungen oder Gewährleistungen aufgenommen. Die Daten, die für den Verkauf notwendig sind, werden vom Verkäufer zur Verfügung gestellt. Mittels dieser Daten wird das Unternehmen hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen analysiert. Die Due Diligence ist die entscheidende Grundlage für die Abschätzung der Integrationskosten und Synergien. Das bedeutet, auf ihr beruht die gesamte Unternehmensbewertung (=Kaufpreis).

2. Was ist eine Warranty and Indemnity Versicherung?

Eine W&I-Versicherung bietet Versicherungsschutz für entstehende Gewährleistungsrechte. Solche können insbesondere dann entstehen, wenn Garantien oder Freistellungsansprüche aus einem Unternehmenskaufvertrag verletzt werden.

Grundsätzlich dient die W&I-Versicherung sowohl der Absicherung des Käufers als auch des Verkäufers. Während der Verkäufer in der Regel ein geringes Interesse hat, eine Garantie innerhalb des Vertrages zu übernehmen, wird der Käufer aber versuchen möglichst viele verbindliche Zugeständnisse vom Verkäufer zu erlangen. Somit sind die Interessen zwischen Käufer und Verkäufer naturgemäß gegenläufig, sodass umfangreiche und langwierige Verhandlungen daraus resultieren können. Aufgrund dessen wird versucht, Risiken über entsprechende Versicherungen abzudecken. Die W&I-Versicherung fungiert somit als Brücke zwischen Verkäufer und Käufer und überträgt die Garantien auf die Versicherungswirtschaft.

Dabei kann bei einer W&I-Versicherung der Versicherungsnehmer entweder der Verkäufer oder der Käufer sein.

2.1 Verkäufer W&I-Versicherung

Wird eine Verkäufer W&I-Versicherung abgeschlossen, so macht der Käufer seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag „normal“ gegenüber dem Verkäufer geltend. Das heißt, der Verkäufer bleibt dem Käufer somit gegenüber direkt verantwortlich. Kommt es zu einer Geltendmachung der Ansprüche, so kann der Verkäufer im Rahmen der Deckung bei seiner W&I-Versicherung Rückgriff nehmen. Die Versicherung übernimmt in der Regel auch die Verteidigung und einen möglichen Vergleich der geltend gemachten Ansprüche.

2.2 Käufer W&I-Versicherung

Wird hingegen eine W&I-Versicherung seitens des Käufers abgeschlossen, so macht der Käufer seine Ansprüche bis zu der vereinbarten Haftungshöchstsumme (Cap) gegenüber dem Verkäufer geltend. Sollte der Cap aber überschritten werden, wendet sich der Käufer nun aber an die Versicherung und macht gegenüber dieser die Ansprüche geltend. Der Verkäufer wird dann während der Schadensabwicklung mit der Versicherung wenig bis gar nicht einbezogen. Ein Rückgriff seitens des Versicherers kommt jedoch insbesondere dann in Betracht, wenn der Schaden auf Betrug oder Arglist des Verkäufers basiert.

2.3 Umfang des Versicherungsschutzes

Bei der W&I-Versicherung ist besonders auf den Umfang zu achten. Denn zahlreiche Risiken werden von dem Versicherungsschutz ausgenommen und sind folglich nicht umfasst. Darunter fallen beispielsweise folgende Risiken:

  • bestimmte Bereiche von Umweltgarantien (z.B. Asbest)
  • bekannte Umstände oder Risiken, die vom Käufer im Rahmen der Due Diligence aufgedeckt werden oder auf einem anderen Weg durch den Verkäufer offengelegt werden
  • im Rahmen der Due Diligence nicht geprüfte Bereiche
  • bestimmte Steuersachverhalte
  • zukunftsbezogene Garantien
  • Garantien mit Bezügen zu Anti-Korruptions-Gesetzen

3. Stärken der W&I-Versicherung

Der Abschluss einer W&I-Versicherung kann verschiedene Vorteile für Käufer und Verkäufer mit sich bringen:

  • „Bridging the Gap“:Oftmals ist der Verkäufer zwar bereit, Garantien an den Käufer zu abzugeben, aber übernimmt aus Sicht des Käufers eine deutlich zu geringe Haftungshöchstsumme. Mit einer entsprechenden W&I-Versicherung besteht allerdings die Möglichkeit, diese Höchstsumme zu erhöhen, indem die Versicherung greift, sobald diese vereinbarte Summe erreicht ist.
  • „Clean Exit“ für den Verkäufer: Der Verkäufer ist in vielen Situationen aber nicht bereit oder nicht in der Lage im Kaufvertrag Garantien abzugeben. Die W&I-Versicherung kann jedoch dem Verkäufer einen „Clean Exit“ ermöglichen, während dem Käufer gleichzeitig eine entsprechende Absicherung gewährleisten wird.
  • Zahlungskräftiger Anspruchsgegner: Ob der Verkäufer bei einer Geltendmachung der Ansprüche auch tatsächlich solvent ist, kann für den Käufer durchaus unsicher sein. Diese Unsicherheit besteht insbesondere dann, wenn der Unternehmensverkauf auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten resultiert ist. Bei etablierten Versicherungen besteht zwar ebenfalls ein Insolvenzrisiko, dieses sollte aber im Vergleich zum Verkäufer deutlich geringer sein.
  • „Sweeten the bid“: Bei Bieterverfahren kann ein Angebot eines Käufers, welches eine W&I-Versicherung beinhaltet, ein strategischer Vorteil sein, um sich von weiteren Bietern bei sonst gleichen Konditionen positiv abzuheben.

4. Welche Nachteile hat eine W&I-Versicherung?

Trotz der zahlreichen Vorteile hat auch der Abschluss einer W&I-Versicherung einige Nachteile.

Zum einen erfordert die W&I-Versicherung eine Mindestens-Transaktionsgröße. Zwar haben sich die Prämien als Folge des Preisdrucks am Markt deutlich verringert, dennoch ist die W&I-Versicherung aber kein Schnäppchen. Übersetzt man die in der Regel geforderte Mindestprämie in ein mögliches Schadenpotential, so sollte dieses mindestens bei 3-4 Mio. € liegen, so dass eine W&I-Versicherung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wie bereits oben erwähnt, ist nicht jedes Risiko mit Hilfe einer W&I-Versicherung versicherbar. Im Wesentlichen können nur solche Themen versichert werden, die bereits im Rahmen der Due Diligence geprüft werden. Die Versicherung deckt nur solche Garantiebereiche ab, wenn für diese eine hinreichende DD stattgefunden hat. Hierzu sind sämtliche Berichte an die Versicherung zu übermitteln. Somit ist die W&I-Versicherung nicht als Ersatz einer sorgfältigen und umfangreichen DD zu verstehen. Ganz im Gegenteil: Eine tiefgehende DD wird von der Versicherung sondern erwartet.