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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Der entscheidende Schutz
Laura Meyer
Stand: 
April 18, 2025
-
6 min
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Das Wichtigste in Kürze

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte schützt bei Verlust der Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall. Wichtig ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung, sodass Ärzte nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden können.
Eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sollte eine moderne Infektionsklausel sowie weltweiten Schutz bieten. Diese Klauseln sind besonders wichtig, um Ärzte bei behördlichen Tätigkeitsverboten und Auslandseinsätzen finanziell abzusichern
Eine kurze Wartezeit und die Möglichkeit zur automatischen Rentensteigerung im Leistungsfall sichern Ärzten im Ernstfall schnell finanzielle Stabilität und schützen vor Inflation.

Die Berufsunfähigkeit (BU) gehört zu den größten Risiken im Berufsleben eines Arztes. Doch viele Ärzte vernachlässigen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), obwohl sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls existenzielle Auswirkungen haben kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern schützt auch vor den langfristigen Folgen einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über Berufsunfähigkeit bei Ärzten wissen müssen und warum eine BU für Ärzte unverzichtbar ist.

1. Was bedeutet Berufsunfähigkeit für Ärzte?

Als Arzt ist man täglich hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Eine Berufsunfähigkeit bei Ärzten kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden. Hier sind einige Beispiele:

  • Krankheiten: Chronische Erkrankungen wie Rückenprobleme, Arthritis oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können die Beweglichkeit und Ausdauer eines Arztes stark einschränken und die Ausübung des Berufs unmöglich machen.
  • Unfälle: Ein Unfall, der zu einer dauerhaften Verletzung führt, wie zum Beispiel eine Handverletzung, die den Chirurgen daran hindert, Operationen auszuführen, oder ein Unfall, der die Mobilität eines Arztes einschränkt.
  • Psychische Belastungen: Aufgrund der hohen emotionalen und psychischen Belastung in der Medizin sind Ärzte oft von Burnout, Depressionen oder Angststörungen betroffen. Solche Erkrankungen können die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen.
  • Seh- und Hörprobleme: Bei einem Augenarzt oder HNO-Arzt könnten gesundheitliche Probleme mit den Augen oder Ohren die Berufsausübung erschweren oder unmöglich machen.
  • Karpaltunnelsyndrom: Ein häufiges Problem bei Chirurgen oder anderen Ärzten, die häufig mit den Händen arbeiten. Ein Karpaltunnelsyndrom kann die Fähigkeit beeinträchtigen, Operationen oder präzise Handgriffe durchzuführen.
  • Rückenprobleme: Ärzte, die viel stehen oder sich bei Behandlungen in unergonomischen Positionen bewegen müssen, leiden häufig unter Rückenschmerzen. In schweren Fällen kann dies zu einer Berufsunfähigkeit führen.

2. Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte wichtig?

Ärzte sind besonders gefährdet, berufsunfähig zu werden, da ihr Beruf sowohl körperlich als auch geistig anstrengend ist. Wenn die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, gibt es häufig wenig Alternativen. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte könnte der Verlust des Einkommens die finanzielle Existenz bedrohen.

Beispiel: Ein Arzt, der aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr arbeiten kann, könnte ohne Versicherung keine Rücklagen haben, um die Lebenshaltungskosten zu decken.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab und stellt sicher, dass Ärzte auch im Fall einer längeren Krankheitsphase oder Berufsunfähigkeit ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. Sie ist daher ein unverzichtbarer Schutz, der nicht nur vor Einkommensverlust, sondern auch vor emotionalen und finanziellen Belastungen schützt.

"Als Arzt trägt man nicht nur Verantwortung für das Leben anderer, sondern ist auch selbst gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unerlässlich, um im Ernstfall abgesichert zu sein."

Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Gründer & Geschäftsführer der STC-Gruppe

3. Warum Ärzte möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten

Für Ärzte ist es besonders wichtig, möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Hier sind die Gründe, warum:

  • Günstigere Beiträge: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto niedriger sind die Beiträge. Da das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Ärzten mit zunehmendem Alter steigt, profitieren jüngere Ärzte von besseren Konditionen.
  • Bessere Annahmebedingungen: Jüngere Ärzte sind in der Regel gesünder und stellen daher ein geringeres Risiko für die Versicherung dar. Das erhöht die Chancen auf eine problemlose Annahme und sichert attraktive Versicherungsbedingungen.
  • Frühzeitige Absicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sorgt dafür, dass im Falle einer Krankheit oder Verletzung, die die Berufsausübung unmöglich macht, das Einkommen weiterhin abgesichert ist.
  • Langfristige finanzielle Sicherheit: Der Abschluss der BU im jungen Alter garantiert, dass auch im Fall der Berufsunfähigkeit bei Ärzten der Lebensstandard erhalten bleibt und eine langfristige finanzielle Sicherheit gewährleistet ist.

Der frühe Abschluss einer BU für Ärzte bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern schützt Ärzte vor den finanziellen Folgen einer plötzlichen Berufsunfähigkeit. Indem Sie heute vorsorgen, sichern Sie sich und Ihre Familie ab – für die Herausforderungen, die morgen kommen könnten.

4. Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk – Reicht das für Ärzte wirklich aus?

Viele Ärzte verlassen sich im Fall der Berufsunfähigkeit auf die Leistungen ihres ärztlichen Versorgungswerks. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sieht das Versorgungswerk eine eigene Berufsunfähigkeitsrente für Ärzte vor. Diese wird allerdings nur unter sehr strengen Bedingungen gezahlt:

  • Vollständige Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit: Um Leistungen zu erhalten, darf keine ärztliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden – auch nicht in verwandten Bereichen wie Forschung, Beratung oder Lehre.
  • Voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit: Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit genügt nicht.
  • Mindestens ein Beitrag muss ins Versorgungswerk eingezahlt worden sein.

Diese Hürden sind hoch – viele betroffene Ärzte erfüllen die Anforderungen nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen.

Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk liegt – je nach Beitragsdauer und Höhe – häufig zwischen 2.000 und 2.800 Euro brutto. Für viele Ärzte reicht das nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, insbesondere wenn Kredite, Familie oder hohe Lebenshaltungskosten bestehen.

Hier kommt die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ins Spiel. Sie ergänzt nicht nur die Leistungen des Versorgungswerks, sondern greift auch dann, wenn dieses keine Leistung erbringt – z. B. bei einer eingeschränkten Tätigkeit oder psychischen Erkrankungen, bei denen eine vollständige Aufgabe des Berufs nicht erforderlich ist.

5. Unterschiede: Versorgungswerk vs. private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

LeistungsmerkmalVersorgungswerkPrivate BU Ärzte
Leistet ab❌ Nur bei 100 % Berufsunfähigkeit✅ Bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit bei Ärzten
Weitere Berufstätigkeit möglich❌ Nein (z. B. Rückgabe der Approbation nötig)✅ Ja, sogar bei bis zu 80 % weiterem Einkommen
Wartezeit❌ Bis zu 5 Jahre möglich✅ Keine Wartezeit – Leistung ab Beginn
Prognosezeitraum❌ Langfristige Prognose (bis zu 3 Jahre nötig)✅ 6 Monate (realistischer & schneller)
Höhe der BU-Rente❌ Durchschnittlich ca. 2.000 € (einkommensabhängig)✅ Frei wählbar – z. B. 3.000 €, 4.000 €, je nach Absicherung
Rente garantiert❌ Nein – abhängig von Satzung & Beiträgen✅ Ja – vertraglich fixiert und garantiert
Abstrakte Verweisbarkeit❌ Ja – auch auf fachfremde Tätigkeiten möglich✅ Nein – Tätigkeitsprofil Arzt ist geschützt
Beitrag✅ Keine zusätzlichen Beiträge❌ Beitrag je nach Tarif & Gesundheitszustand
Gesundheitsprüfung✅ Keine – automatische Aufnahme❌ Ja – Gesundheitsfragen beim Abschluss
Medizinische Mitwirkungspflichten❌ Verpflichtung zu zumutbarer Heilbehandlung/Reha✅ Nur sichere, schmerzfreie Maßnahmen ohne Risiko
Befristung der Leistung❌ Möglich – z. B. bei nicht dauerhafter BU✅ Bei guten Tarifen ausgeschlossen
Infektionsklausel❌ Nein – keine Leistung bei Tätigkeitsverbot✅ Ja – klare Regelung bei behördlichem Berufsverbot (z. B. Hepatitis, HIV)
Verbindlichkeit❌ Nein – Satzung kann sich jederzeit ändern✅ Ja – vertraglich festgelegt für gesamte Laufzeit
Versteuerung❌ Voll versteuert – steigt bis 100 % (ab 2040)✅ Nur Ertragsanteil (geringe Steuerbelastung)

Die Absicherung über das Versorgungswerk ist ein guter Anfang – aber bei Weitem nicht ausreichend. Wer sich auf eine zuverlässige, moderne und flexible Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte verlässt, ist bei Berufsunfähigkeit Ärzte deutlich besser abgesichert – ob bei körperlichen Beschwerden, psychischen Belastungen oder Infektionsrisiken.

Besonders empfehlenswert ist der frühzeitige Abschluss einer privaten BU Ärzte, da Gesundheitszustand und Eintrittsalter entscheidend für Beitrag und Leistungsfähigkeit sind.

6. Wichtige Kriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Als STC Versicherungsmakler wissen wir, wie wichtig eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte und Zahnärzte ist. Hier sind die wichtigsten Merkmale, auf die Sie bei der Wahl einer solchen Versicherung achten sollten:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Es zählt nur der zuletzt ausgeübte Beruf, nicht vergleichbare Tätigkeiten (z.B. Gutachten schreiben).
  • Moderne Infektionsklausel: Absicherung auch bei behördlichen Tätigkeitsverboten, z.B. durch Infektionskrankheiten.
  • Verzicht auf Umorganisationsprüfung: Keine Prüfung bei niedergelassenen Ärzten mit weniger als fünf approbierten Mitarbeitern.
  • Moderat steigende Beiträge: Beiträge sollten nicht übermäßig steigen (max. 30-35%).
  • Prognosezeitraum von 6 Monaten: Berufsunfähigkeit muss innerhalb von 6 Monaten nachgewiesen werden.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Gültigkeit weltweit, auch bei Umzug oder Reisen.
  • Rückwirkende Rentenzahlung: Die Rentenzahlung beginnt rückwirkend für die ersten 6 Monate.
  • Pflegebedürftigkeit als BU: Auch Pflegebedürftigkeit gilt als Berufsunfähigkeit.
  • Nachversicherungsgarantie: Ohne Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt, Einkommenssteigerung).
  • Prozessquote niedrig halten: Idealerweise max. 1-2%, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Beitragsstundung: Möglichkeit der Beitragsstundung bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit.
  • Befristete Leistungsanerkennung ausschließen: Keine Befristung der BU-Rente bei vorübergehender Berufsunfähigkeit.

Bei STC wissen wir, wie wichtig es ist, als Arzt oder Zahnarzt gegen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein. Mit einer maßgeschneiderten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte bieten wir Ihnen den bestmöglichen Schutz. Unsere Experten helfen Ihnen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und Sie im Falle der Berufsunfähigkeit bei Ärzten optimal absichert.

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