Eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht nicht allein aus einer festen Rentenzahlung. Sowohl vor dem Schadenfall als auch danach können Dynamiken den „festen“ Wert der Versicherung verändern. Doch was sind Dynamiken und wie unterscheiden sie sich?
Das Grundproblem für eine Absicherung über mehrere Jahre oder Jahrzehnte ist die Inflation. Eine Inflation ist eine Geldentwertung: je höher sie ausfällt und je länger sie stattfindet, umso niedriger wird der effektive „feste“ Absicherungsbetrag. Der Verbraucherpreisindex stellt diese Problematik grafisch dar.
„Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen.“ (Statistisches Bundesamt)
Es ist zu sehen, dass bei gleichem „Warenkorb“ die Ausgaben mit der Zeit immer weiter ansteigen. Das heißt: Geld verliert an Wert. Bei einer „festen“ Rente führt dies mit der Zeit zu einer immer größer werdenden Einkommenslücke, die folgende Grafik darstellt:
Mit der Beitragsdynamik wird meistens nur eins verbunden: „Es wird immer teurer“. Allerdings steckt etwas mehr dahinter. Die eigentliche Definition der Beitragsdynamik lautet wie folgt:
„Automatische Dynamisierung von Versicherungsbeträgen, um auch den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsleistungen laufend an die sich verändernden Lebensumstände anzupassen und einen Inflationsausgleich zu schaffen.“ (Versicherungsmagazin)
Um die Inflation und die damit verbundenen Mehrausgaben auszugleichen, steigt in Deutschland gewöhnlich auch das Einkommen an. Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dafür die Möglichkeit der Beitragsdynamik angeboten. Durch diese Dynamik steigt der Wert der Rente vor Eintritt der Berufsunfähigkeit an. Die Antwort lautet daher:
mehr Leistung = mehr Beitrag
Die Beitragsdynamik bewirkt durch den Anstieg der Beiträge, dass auch die Höhe der möglichen Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ansteigt. Sie wirkt damit der Inflation entgegen und gleicht sie aus. Zusätzlich erhöht sie bei einer Inflation < der Beitragsdynamik die tatsächliche Rente und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Die Leistungsdynamik hat vom Prinzip her den gleichen Hauptzweck wie die Beitragsdynamik: den Ausgleich der Inflation. Der große Unterschied ist allerdings der Wirkungszeitraum: die Leistungsdynamik wirkt erst nach Eintritt der Berufsunfähigkeit und erhöht ab diesem Zeitpunkt den Auszahlungsbetrag Ihrer Rente um einen vorher vereinbarten Prozentsatz. Nicht jeder Anbieter garantiert die Leistungsdynamik über die gesamte Laufzeit, daher sollten Sie sich informieren, ob die vereinbarte Leistungsdynamik in ihrer vollen Höhe garantiert wird. Bei einem späteren Einschluss der Leistungsdynamik ist eine erneute Gesundheitsprüfung und ggf. ein Neuvertrag nötig. Eine separate Kündigung des Zusatzbausteins „Leistungsdynamik“ kann besonders in höherem Alter (ohne Berufsunfähigkeit) sinnvoll sein und ist meist möglich.
Doch Achtung: Eine Beitragsdynamik ist nicht = einer Leistungsdynamik. Beide Dynamikformen müssen gesondert vereinbart werden!
Die Leistungsdynamik führt in der Leistungsphase zu einer Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente. Das heißt, die Auszahlung der Rente steigt bspw. jährlich um 2 % ab Beginn der Leistungsphase. Im Fall einer niedrigen Inflation erhöht sich außerdem durch die Dynamik Ihre reale Rentenhöhe.
Das Ziel der Beitrags- und Leistungsdynamik ist also der Ausgleich der Inflation und somit der Erhalt der Kaufkraft für den Versicherungsnehmer. Ist die Inflation geringer als die vereinbarte Dynamik, führt die Dynamik über die Zeit ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung zu einer realen Erhöhung der Rente.
Wirkungszeiträume bezüglich Rentenerhöhungen von Beitrags- und Leistungsdynamik über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Beitragsdynamik ist jedem zu empfehlen, denn bei Vertragsabschluss gehen Sie keine zusätzlichen Risiken ein. Sie haben jährlich die Möglichkeit, die aus der Beitragsdynamik resultierende Beitragserhöhung abzulehnen (bei vielen Versicherern aber nur maximal 3x hintereinander). Eine Erhöhung der Beiträge nur alle drei Jahre ist also ebenso möglich. Außerdem wirken Sie mit der Beitragsdynamik der Inflation entgegen und erhöhen ggf. sogar den Wert Ihrer BU-Rente. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Auch die Leistungsdynamik ist zu empfehlen, da im Fall der Berufsunfähigkeit die Rente ebenso auf keinen „festen“ Wert fixiert sein sollte. Besonders bei einer frühen Berufsunfähigkeit wäre die Einkommenslücke im Alter sehr groß.
Festzuhalten bleibt: Beitrags- und Leistungsdynamik sind sinnvoll, denn sie bieten:
Letzte Änderung am 30.05.2016.
Quellen:
www.versicherungsmagazin.de (eingesehen am 30.05.2016)
www.statista.com (eingesehen am 30.05.2016)