Ein unerwarteter Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden treffen. Oftmals kann durch solche Schicksalsschläge auch die eigene Arbeitskraft beeinträchtigt werden oder gar ganz verloren gehen. Um für einen solchen Fall gewappnet zu sein, ist jedem eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu empfehlen. Doch nicht jedes Produkt ist gleich gut! Je nach Vertrag unterscheiden sich die Beiträge, die Höhe der möglichen Rente, Versicherungs- und Leistungsdauern und vieles mehr. Die Laufzeit und damit die Versicherungs- und Leistungsdauer ist einer der wichtigsten Punkte, die eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ausmachen. Was diese Laufzeiten für Sie und die Qualität Ihrer Absicherung bedeuten, erklärt Ihnen STC.
In Verträgen zur Berufsunfähigkeit gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Laufzeiten: Versicherungsdauer und Leistungsdauer. Je nach Anbieter können sie sich stark unterscheiden und haben einen großen Einfluss auf die Qualität des Versicherungsschutzes und den zu zahlenden Beitrag.
Die Versicherungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem Sie gegen die Berufsunfähigkeit versichert sind. Begrenzt ist diese Dauer durch ein Höchstalter, das in der Praxis meist zwischen 55 und 67 Jahren schwankt. Da die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit in höherem Alter eintreten (siehe Punkt 2.1) gilt dabei grundsätzlich: je länger, desto besser.
Im folgenden Beispiel erhält der Versicherte keine Leistung, da er ab dem Alter von 60 Jahren bis zum Renteneintritt (z.B. 67 Jahre) nicht mehr versichert ist.
Im Beispiel 2 hingegen erhält der Versicherte eine Leistung, da der Eintritt der Berufsunfähigkeit innerhalb der Versicherungsdauer liegt. Die Leistungsdauer (siehe unten) bestimmt die Auszahlungsdauer dieser Leistung.
Die Leistungsdauer beschreibt, wie lange Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Leistung erhalten. Oftmals ist auch diese Dauer durch ein Höchstalter begrenzt, allerdings ist je nach Anbieter auch eine lebenslange Leistung möglich. Auch hier gilt grundsätzlich: je länger, desto besser. Eine höhere Leistungsdauer führt ebenfalls zu erhöhten Beiträgen, allerdings besteht im Leistungsfall dann auch länger ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.
Grundsätzlich gibt es Angebote einer lebenslangen Berufsunfähigkeitsrente, allerdings ist davon meist abzuraten. Die Voraussetzungen für den tatsächlichen Erhalt sind oftmals schwer (z.B. Pflegebedürftigkeit ab 40 Jahren bis zum Ende der Leistungsdauer). Für eine solche Absicherung ist die sogenannte Pflegeoption (siehe Punkt 3) die bessere Alternative.
Für diese Frage besonders wichtig ist folgendes: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Altersvorsorge! Wer berufsunfähig wird, sollte sich unbedingt mit zusätzlicher Altersvorsorge beschäftigen, denn wer keiner Arbeit mehr nachgeht, der zahlt gewöhnlich keine weiteren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Für eine hohe Versicherungs- und Leistungsdauer gibt es verschiedene Gründe. Die wohl wichtigsten sind dabei folgende:
Außerdem führt die Berufsunfähigkeit zusätzlich zu einer verringerten gesetzlichen Rente. Daher ist eine zusätzliche Altersvorsorge sehr wichtig!
Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist für jeden sinnvoll. Aber bis zu welchem Alter ist eine Absicherung angebracht? Nach dem statistischen Bundesamt sind besonders Ältere von Berufsunfähigkeit betroffen. Über 50% der derzeit Berufsunfähigen ist über 51 Jahre alt.
Es lässt sich also festhalten: Versicherungsfälle treten besonders im höheren Alter ein. Die günstigsten Konditionen erhalten Sie allerdings in jungen Jahren! Am sinnvollsten ist es also, sich in jungen Jahren besonders langfristig abzusichern, damit Sie sowohl günstige Konditionen erhalten als auch im Alter nicht leer ausgehen.
Bei Berufsunfähigkeit entsteht bei einer kurzen Leistungsdauer eine Versorgungslücke bis zum Renteneintritt. Wer diese Lücke vollkommen schließen möchte, sollte die Leistungsdauer möglichst an sein eigenes Renteneintrittsalter anpassen. So ist ein Übergang von der Berufsunfähigkeitsrente zur Altersrente gesichert. Je länger die Leistungsdauer, desto kürzer die Versorgungslücke!
Auch die Versicherungsdauer sollte möglichst bis zum Renteneintritt laufen, denn ansonsten kann durch den fehlenden Versicherungsschutz und die damit nicht vorhandene Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ebenfalls eine Versorgungslücke auftreten!
Arbeitsbeginn mit 20 Jahren, Berufsunfähigkeit im Alter von 35 Jahren, Leistungsdauer bis 60 Jahre, Renteneintritt im Alter von 65 Jahren. Auf die Darstellung von Sozialhilfe o.Ä. wurde verzichtet.
Einige Versicherer bieten innerhalb ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer sogenannten Grundfähigkeitsversicherung weitere Zusatzoptionen für den Pflegefall an. Diese Pflegeoption führt zu einer Erweiterung der Leistungsdauer bis hin zu einer lebenslangen Pflegerente. Eine mögliche Ausgestaltung der Zusatzoptionen bei Pflegebedürftigkeit ist beispielsweise:
Wer berufsunfähig wird, zahlt nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Daraus folgt eine geringere Altersrente. Oftmals wird diese dann durch einen vorgezogenen Renteneintritt nochmals reduziert. Um diesem Problem im Fall der Berufsunfähigkeit entgegenzuwirken, sollten Sie unbedingt zusätzliche Altersvorsorge betreiben, denn sonst ist eine unzureichende Altersrente vorprogrammiert. Eine Kombination mit Rentenprodukten kann daher durchaus sinnvoll sein. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Sie möchten Ihre Arbeitskraft absichern, wünschen ein konkretes Angebot oder haben bereits Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit? Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus, gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung - einfach und kostenfrei.