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Strafverfahren

Der Ablauf eines Strafverfahrens – mit Sicherheit durch alle Prozesse.
Jana Lotz
Stand: 
Dezember 12, 2016
-
3 min
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Im Jahr 2013 wurden 756.000 Menschen in einem Strafverfahren verurteilt. Das sind etwas mehr als 2.000 Menschen pro Tag. Der Schock ist groß, wenn auch Sie eines Tages Post der Staatsanwaltschaft im Briefkasten finden. Doch keine Panik, nicht jede Anzeige führt gleich zur Verurteilung. Auch wenn die Situation überfordernd erscheint, gilt es, Ruhe zu bewahren. STC erklärt Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt den Ablauf eines Strafverfahrens. So können Sie einen kühlen Kopf bewahren.

1. Grundlagen eines Strafverfahrens

Der Strafprozess baut auf folgenden drei Regelwerken auf. Dabei übernehmen sie unterschiedliche Aufgaben.

Regelungen-Ablauf-Strafprozess - Blogbeitrag
© STC Research

Strafprozessordnung (StPO) und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG):

Sie beinhalten die Regelungen zum Ablauf eines Strafprozesses.

Strafgesetzbuch (StGB):

Dieses enthält dagegen Regelungen, welches Vergehen strafbar ist und welche Sanktionen zu erwarten sind.

2. Der Ablauf Schritt für Schritt

Ein Verfahren kann sowohl durch Privatpersonen als auch durch amtliche Initiative eingeleitet werden. Privatpersonen können gem. § 158 I bzw. II StPO Strafanzeige bzw. Strafantrag stellen. Diese Erhebung bringt durch die Mitteilung eines konkreten angezeigten Sachverhalts die Ermittlung einer Staatsanwaltschaft ins Rollen. An dieser Stelle beginnt der Ablauf eines Strafprozesses.

StrafprozessVerfahren - Blogbeitrag
© STC Research

2.1  Ermittlungsverfahren

An dieser Stelle obliegt es der Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingeleitet wird oder nicht. Läuft die Ermittlung, so dient das Ermittlungsverfahren als erster Schritt primär der Beweiserhebung. Das bedeutet, dass je nach Fall bspw. Zeugen vernommen oder Gebäude durchsucht werden können. Dabei gilt es, sowohl belastende als auch entlastende Beweise zu sammeln. Die Staatsanwaltschaft aber auch von ihr beauftragte Polizeibeamte könnten das Ermittlungsverfahren durchführen. Es gibt zwei mögliche Ausgänge:

  1. Anklage wird erhoben gem. 170 I i.V.m. § 200 StPO
  2. das Verfahren wird eingestellt gem. 170 II 1 StPO

Was bedeutet es, wenn ein Prozess aus „Opportunitätsgründen“ eingestellt wird?

 
Die Paragraphen § 153 ff. StPO zählen verschiedene Gründe auf, nach denen ein Staatsanwalt nach seinem eigenen Ermessen einstellen kann.
 

2.2   Zwischenverfahren

Wird Anklage erhoben, so beginnt das Zwischenverfahren gem. §§ 199 ff StPO. Das Zwischenverfahren verfolgt das Ziel, dass weder Beschuldigte noch Gerichte überflüssige Gerichtsverhandlungen durchführen müssen. Es ist daher als eine Art „Vorprüfung“ und Filterfunktion zu verstehen. Dabei wird anhand der Sachlage geprüft, ob ein Hauptverfahren eröffnet oder abgelehnt wird. Dies übernimmt das für Zwischenverfahren verantwortliche Gericht.

Kann die Entscheidung über eine Prozesseröffnung/ -ablehnung angefochten werden?

 
Nein, Sie können die Entscheidung der Prozesseröffnung nicht anfechten. Bei Ablehnung des Prozesses kann nur die Staatsanwaltschaft Beschwerde einreichen.
 

2.3   Hauptverfahren

Die Hauptverhandlung beginnt am ersten Sitzungstag. Der Ablauf ist vorab genau geregelt. Die Hauptverhandlung läuft wie folgt ab:

  1. Ausruf zur Sache
  2. Anwesenheit wird geprüft, Zeugen verlassen den Saal
  3. Statsanwalt verlies Anklage
  4. Vernehmung des Angeklagten
  5. Beweisaufnahme (u.a. Zeugenaussagen)
  6. Plädoyer von Staatsanwalt und Verteidiger
  7. Angeklagter erhält letztes Wort
  8. geheime Beratung des Gerichts
  9. Urteilsverkündung

Kann das Urteil angefochten werden?

Das Urteil kann durch Berufung (§ 312 ff. StPO) oder Revision (§ 333 StPO) angefochten werden. Ist dies innerhalb einer bestimmten Zeitfrist nicht der Fall, wird das Urteil rechtskräftig und kann damit nicht mehr angefochten werden.

2.4   Vollstreckungsverfahren

Wenn das Urteil rechtskräftig wurde – das heißt, wenn keine Berufung oder Revision eingelegt bzw. diese abgelehnt wurde – beginnt das Vollstreckungsverfahren. Hier werden die Rechtsfolgen und Sanktionen durchgesetzt. Das können beispielsweise Geld- oder Freiheitsstrafen sein. Vollstreckungsbehörde ist dabei die Staatsanwaltschaft.

3. Überblick

Strafverfahren Ablauf
© STC Research

4. Ihr Schutz vor Rechtskosten

Ein Strafprozess durchläuft mehrere Instanzen und kann daher sehr lange andauern. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich vorher vor den Rechtskosten schützen, die beispielsweise durch Anwälte oder Gerichte entstehen. Wie Sie sich als Privatperson als auch Ihr Gewerbe mit einer Rechtsschutzversicherung schützen können, erklärt Ihnen STC hier:

Rechtsschutzversicherung für Gewerbe

Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen

5. Kontakt

Sie benötigen einen starken Partner in allen Rechtslagen? Wünschen Beratung einer konkreten Sachlage oder allgemeine Informationen? Füllen Sie einfach unseren unten stehenden Fragebogen oder unser Kontaktformular aus. Gerne können Sie sich auch telefonisch bei uns melden. Wir sind für Sie da!

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