Das Handy von einem Freund hat man schnell einmal fallengelassen. Ein Schaden ist also schnell verursacht. Für diesen verursachten Schaden muss man allerdings nur aufkommen, wenn man deliktsfähig ist. Was man unter Deliktsfähigkeit versteht und vor allem wann man selbst deliktsfähig ist, erfahren Sie hier.

1. Deliktsfähigkeit – Was ist das?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen alle deliktsfähigen Personen einen Schadensersatz für fahrlässige oder vorsätzliche Delikte leisten. Diese Deliktsfähigkeit liegt allerdings nur dann vor, wenn beim Verursacher die Fähigkeit vorhanden ist, die Verantwortung für unerlaubte Handlungen zu übernehmen. Es handelt sich somit um eine Frage der Einsichtsfähigkeit eines Menschen.

2. Deliktsfähigkeit bei Kindern