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Schäden an Silvester

Mit Zwischenfällen ins neue Jahr - Welche Versicherung haftet für Schadensfälle der Silvesterparty?
STC
Stand: 
Dezember 27, 2015
-
2 min
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Nach den besinnlichen und ruhigen Weihnachtstagen kommt der Silvesterabend für viele Menschen sehr gelegen Freunde und Familie zum Feiern einzuladen. Doch nicht jede Silvesterparty verläuft so wie geplant. Was, wenn der ein oder andere Gast ein Glas Sekt zu viel getrunken hat und ein Schaden entsteht? Wenn etwas im Haus des Gastgebers zu Bruch geht? Damit Sie sorglos bleiben können, geben wir Ihnen einen Überblick, wie Sie sich vor den Folgen der Party wappnen können.

1. Durch Dritte verursachte Schäden

Ein Moment der Unachtsamkeit genügt und schon ist der Rotwein auf dem teuren Teppich des Gastgebers gelandet. Doch keine Sorge, für solche Unfälle springt die private Haftpflichtversicherung ein. Je nach Vertrag schließt diese sogar die Kinder ein. Ersetzt wird der beschädigte Gegenstand allerdings nur nach Zeitwert, nicht nach Neuwert.

Haftet die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit durch beispielsweise Alkohol?

Das kommt ganz auf den Versicherungsvertrag an. Während manche Versicherer bei grob fahrlässigem Verhalten gar nicht haften, übernehmen andere nur Summen bis zu einem bestimmten Betrag

2. Eigene Schäden im Wohneigentum

Kommt es beim Inventar zu Schäden, beispielsweise durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper, haftet die Hausratversicherung des Gastgebers. Doch auch hier gilt beschränkte Haftung bei grob fahrlässigem Verhalten. Dabei ist der Begriff grob fahrlässiges Verhalten sehr weit gestreckt und kann schon Banalitäten, wie ein geöffnetes Fenster am Silvesterabend ohne Anwesenheit im Wohnobjekt als grob fahrlässig einstufen.

Haftet die Versicherung auch bei Schäden durch einen Feuerwehreinsatz?

Bei einer Party und im Umgang mit Feuerwerkskörpern und Kerzen kann es schnell zu einem kleinen Brand im Haus kommen. Oftmals zieht das einen Feuerwehreinsatz nach sich, bei dem das Objekt zusätzlich durch das Löschwasser beschädigt werden kann. Ein wortwörtlich „brenzliger“ Fall, da auch hier der Vertrag individuell die Haftung bestimmt. Um sicherzugehen, sollten Sie also in Ihren Vertragsdetails nachlesen.

3. Körperliche Schäden

Es ist das Horrorszenario schlechthin und dennoch gibt es jedes Jahr erneut Fälle: Körperverletzung durch Feuerwerkskörper. Während die private Versicherung auch für bleibende Schäden haftet, übernimmt die gesetzliche nur die Heilbehandlung. Ein Unterschied, der in einem solchen Moment essentiell sein kann.

Deckt die Versicherung auch Schäden durch selbstgebaute Feuerwerkskörper?

Nein, keine Versicherung kommt für diesen, durch Fahrlässigkeit entstandenen Fall auf.

4. Schäden am Auto

Wer sein Auto über die Silvesternacht ungünstig parkt, kann am Folgetag böse überrascht werden. Denn nicht selten kommt es vor, dass Feuerwerkskörper versehentlich ein Auto streifen oder Feierwütige das Auto beschädigt haben. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass bei Brandschäden u.Ä. die Teilkasko greift, während Schäden, die durch vorsätzliche Randale entstanden sind, durch Vollkasko gedeckt werden.
In allen Fällen gilt jedoch: Melden Sie Ihren Schaden so früh wie möglich. Mit unserer Schadenmeldung können Sie dies jederzeit schon online tun. So können wir Ihnen helfen schnellstmöglich Ihren Schadensfall abzuwickeln und Leistung zu erhalten.

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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