In unerwarteten Situationen handelt auch der liebste und gehorsamste Hund nach seinem Instinkt und ist somit unberechenbar. Als Tierhalter tragen Sie die volle Verantwortung. Verursacht Ihr Hund beispielsweise einen Verkehrsunfall, so müssen Sie die anfallenden Kosten für den entstandenen Schaden übernehmen. Je nach Bundesland ist daher eine Absicherung durch eine Tierhalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie bereits einen Hund haben, besitzen Sie wahrscheinlich bereits eine Tierhalterhaftpflicht. Doch was sollten Sie bei einem weiteren Hund beachten?
In der Regel wird Ihnen von den meisten Versicherern ein Rabatt für Ihren zweiten Hund in Höhe von 50 % gewährt. Wichtig ist jedoch, dass es sich beim zweiten Tier um eine ähnliche Rasse handeln muss. Da Kampfhunde, z.B. Pitbulls als gefährlicher eingestuft werden als andere Hunde, stellen sie für den Versicherer ein erhöhtes Risiko dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich etwas passiert ist höher. Aus diesem Grund sind die Versicherungsbeiträge für Listen- bzw. Kampfhunde erheblich teurer.
Wie lange die Welpen Ihrer Hündin über ihre Mutter mitversichert sind, hängt vom Versicherer ab. In der Regel sind die Welpen ein Jahr mitversichert.
In jedem Fall sollte der Versicherer über den Zuwachs informiert werden.
Sie sollte Ihren zweiten Hund am besten so schnell wie möglich bei Ihrem Versicherer melden. Haben Sie eine Vorsorgeversicherung in Ihrer Tierhalterhaftpflicht abgesichert, so ist Ihr zweiter Hund bis zur Meldung trotzdem abgesichert, für den Fall, dass etwas passiert.
Spätestens zwei Wochen nach Zuzug muss der neue Hund bei der Gemeinde gemeldet werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Hund steuerpflichtig, der Besitzer muss Hundesteuer zahlen. Die Beiträge für die Hundesteuer werden jährlich gezahlt und richten sich nach Rasse und Gewicht. Ein zweiter Hund wird in der Regel teurer eingestuft als der erste, für jeden weiteren Hund fällt die Steuer nochmals teuerer aus. Für "gefährliche Hunde" wird der Steuersatz deutlich höher angesetzt, für Pitbulls und Co. zahlt der Hundebesitzer in etwa das 5-fache. Die Regelungen sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
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