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Pflege: Versicherungsschutz trotz Vorerkrankungen

Versicherungsschutz trotz Vorerkrankungen?
STC
Stand: 
März 22, 2016
-
2 min
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Ist das Pflegerisiko erkannt, gibt es unzählige Möglichkeiten vorzusorgen. Sie sollten dabei nicht nur die unterschiedlichen Absicherungsformen im Blick haben, wie beispielsweise Pflegerente oder das Pflegetagegeld, sondern auch Ihre gesundheitliche Situation erkennen. Diese kann nämlich auch Auswirkungen auf den möglichen Versicherungsschutz haben.

Liegen gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen vor,  reagieren Versicherer häufig mit Zuschlägen in der Prämie oder sogar mit Ausschlüssen im möglichen Leistungsfall. Daher gilt es, die gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.  Ansonsten kann der Versicherer in einem möglichen Schadenfall sogar komplett leistungsfrei sein.

1. Unterschiede Pflegerente vs. Pflegetagegeld

Sowohl bei einer Pflegerente, als auch bei einem Pflegetagegeld werden Gesundheitsfragen gestellt. Je nach Versicherer können diese ganz unterschiedlich ausfallen.

Zur Vorbereitung auf einen möglichen Vertragsabschluss empfehlen wir daher dringend einen Auszug der Hausarztakte über die letzten 5, idealerweise die letzten 10 Jahre zu besorgen.

2. Einschätzung der Möglichkeiten

Da Versicherer Risiken unterschiedlich bewerten, ist es nahezu unmöglich pauschal zu beantworten, ob eine Annahme eines gestellten Antrages möglich ist oder ob diese ggf. zu einer Ablehnung führen kann.

Liegen die konkreten Diagnosen und deren Behandlungszeiträume vor, so prüft STC in einem anonymisierten Verfahren vorab die Möglichkeiten der Versicherbarkeit.

3. Vorerkrankungen- kein Versicherungsschutz möglich?

Da die Annahmepolitik in den letzten Jahren sehr restriktiv war, entwickelte der Gesetzgeber eine Alternative zu den klassischen Tarifen des Pflegetagegeldes- den sogenannten Pflege-Bahr.

Über diese Absicherungsform ist es möglich auch komplett ohne Gesundheitsfragen, die Absicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erweitern.

Umgang mit Vorerkrankungen

Kontrahierungszwang

Versicherer müssen trotz Vorerkrankungen annehmen und dürfen keine Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.

Wartezeit

Maximal 5 Jahre

Tritt ein Leistungsfall ein, so wird dieser erst nach dem 5. Jahr erstattet, bis dahin ist der Versicherer leistungsfrei.

Zulage

Ab 10 Euro/ Monat

Bring der Versicherte mindestens 10 Euro pro Monat (also 120 Euro im Jahr) auf, so erhölt er einen Zuschuss in Höhe von weiteren 5 Euro.

Der Vorteil in einer solchen Absicherung besteht also darin, dass der Versicherer einen Antrag auf jeden Fall und ohne Sanktionen annehmen muss. Ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss sind nicht möglich. Ebenfalls positiv zu erwähnen ist, dass über diese Tarifvariante ein Zuschuss in Höhe von 5 Euro gezahlt wird. Der eigene Beitragsaufwand kann sich somit reduzieren. Nachteilig ist die mögliche Wartezeit von 5 Jahren. Auch grenzen viele Versicherer die Leistungshöhe ein, sodass eine Kombination aus Pflege- Bahr und Pflegetagegeld/ Pflegerente sinnvoll ist.

4. Ihr Angebot

Liegen gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, bedeutet das nicht, dass Sie keinen Versicherungsschutz finden.

Welche Versicherer am besten zu Ihnen passt, prüfen wir gerne nach. Nutzen Sie hierzu einfach das folgende Kontaktformular.

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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