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Zahnzusatzversicherung

STC
Stand: 
August 17, 2021
-
4 min
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Das Wichtigste in Kürze

Für Maßnahmen des Zahnersatzes müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse fast immer einen Eigenanteil der Kosten selbst tragen.
Mit einer Zahnzusatzversicherung erweitern Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse ihren Versicherungsschutz.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt den anfallenden Eigenanteil ganz oder teilweise.

Ein Besuch beim Zahnarzt kann oftmals schnell teuer werden. Ursache hierfür ist, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht die gesamten Kosten der Behandlung trägt, sondern nur für einen kleineren Anteil der Zahnbehandlung aufkommt. Der Restbetrag ist dann aus dem eigenen Portemonnaie zu zahlen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine sogenannte Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Welche Leistungen eine solche Zahnzusatzversicherung übernimmt und wann der Abschluss überhaupt sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

1. Welchen Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Für gesetzliche Versicherungsnehmer kann der Zahnersatz schnell sehr teuer werden. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht die vollständigen Kosten der Zahnbehandlung. Stattdessen zahlt diese grundsätzlich die Hälfte der Kosten der sogenannten Regelversorgung. Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine einfache und zweckmäßige Zahnbehandlung, die aus medizinsicher Sicht völlig ausreichend ist. Krankenkassen und Zahnärzte haben für jedes einzelne Zahnproblem gemeinsam festgelegt, welche Behandlung ausreichend ist und in welcher Höhe der genaue Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ausfällt.

Hat der Versicherte jedoch in den letzten 5 Jahren ein Bonusheft über seine Versorgungsuntersuchung bei seinem Zahnarzt regelmäßig geführt, so erhöht sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse von 50% auf 60% der Regelversorgung. Können Stempel für die Versorgungsuntersuchung der letzten 10 Jahren nachgewiesen werden, so ist sogar ein Zuschuss von 65% der Regelversorgung möglich.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass selbst bei einer einfachen Regelversorgung ein Eigenanteil von 35% bis 50% der Behandlungskosten von dem Versicherten selbst zu tragen ist. In Absprache mit dem Zahnarzt kann sich der Patient aber auch für eine andere Versorgung entscheiden. Zum Beispiel kann man sich für eine optisch schönere Krone aus Keramik entscheiden anstatt einer Krone aus Metall. Diese optisch schönere Behandlung würde dann eine aus medizinischer Sicht ausreichende Behandlung übersteigen. In einem solchen Fall zahlt die Kasse für die Krone aus Keramik den selben Betrag wie für eine solche aus Metall. Der Versicherungsnehmer hat dann die zusätzlichen Kosten der teureren Behandlung selbst zu tragen.

2. Vorteile der Zahnzusatzversicherung

Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung deckt ausschließlich Anteile der Regelversorgung ab. Diese ist für viele Patienten allerdings nicht ausreichend.
  • Der Eigenanteil der Kosten kann durch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung gemindert werden. Abhängig von der jeweiligen Behandlung und des jeweiligen Tarifs kann bis zu 100% des Eigenanteils übernommen werden.
  • Der Versicherte hat sämtliche Behandlungen, die über die Regelversorgung hinaus gehen, selbst zu tragen. Die Kosten einer solchen Behandlungen können aber an eine Zahnzusatzversicherung weitergereicht werden, sofern ein entsprechender Abschluss erfolgt ist.

Das nachstehende Rechenbeispiel soll den finanziellen Vorteil einer Zahnzusatzversicherung einmal genauer darstellen:

In dem Rechenbeispiel wird jedoch nicht das Bonusheft berücksichtigt. Wer aber durch ein Bonusheft nachweisen kann, dass er die letzte 10 Jahre regelmäßig beim Zahnarzt war, muss nur 35% der Kosten tragen. Trotzdem beläuft sich der Eigenanteil bei einer Krone noch auf ungefähr 100€. Sollte sich der Patient für eine hochwertige und damit teurere Krone entscheiden, belaufen sich die Kosten sogar auf rund 350€. Richtig teuer sind aber vor allem Implantate. Hier beläuft sich der Eigenanteil des Patienten pro Implantat auf rund 2.000€. In einem solchen Fall kann der Eigenanteil nur durch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung gemindert werden. Hier gibt es Anbieter von Zahnzusatzversicherungen, die beispielsweise 90% der die bei einem Implantat anfallenden Kosten, übernehmen.

3. Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Welche Leistungen genau von einer Zahnzusatzversicherung umfasst sind, kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Die Leitung ist abhängig von dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Die Versicherung sollte aber auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst sein.

Versicherer können generell Leistungen aus den folgenden Bereichen anbieten:

Zahnbehandlung
Zahnprophylaxe
Zahnersatz
Kieferorthopädie
Zur Zahnbehandlung gehören bei bereits vorhandenen Zahnprobleme alle kleineren Maßnahmen, die die Substanz des Zahns nicht beschädigen. Beispiele hierfür sind die Wurzel- oder Parodontosebehandlung.

4. Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?

Auch wenn die Zähne zum aktuellen Zeitpunkt gesund sind, ist es wichtig, so früh wie möglich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn man weiß nie, ob und wann man eine entsprechende Absicherung einmal benötigt. Sollte sich nicht frühzeitig um eine solche Versicherung gekümmert werden, kann es passieren, dass die Zahnzusatzversicherung die Kosten für bereits notwendige Behandlungen nicht übernimmt. Patienten der gesetzlichen Krankenkassen, die ein bis jetzt intaktes Gebiss aufweisen, können von einer Zahnzusatzversicherung profitieren. Denn sie zahlen meist geringe Beiträge und ein teurer Zahnersatz kann irgendwann nötig sein.

Je früher eine Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ewig hinauszuzögern lohnt daher nicht. Denn weisen die Zähne bereits Schäden auf, so drohen Leistungsausschlüsse. Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, vor allem im Alter zwischen 30 und 40 Jahren mit der Zahnzusatzversicherung zu beginnen. Grund dafür ist, dass danach häufig Zähne ersetzt werden müssen und hiermit entsprechende Kosten verbunden sind.

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Auch ab einem Alter von 3 Jahren kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Dann ist es aber besonders wichtig, dass die entsprechende Versicherung speziell an die Bedürfnisse des Kindes angepasst ist. Da in der Regel der Zahnersatz eine geringere Bedeutung hat, ist vor allem auf Leistungen der Prophylaxe, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu achten. Bei Kindern zwischen 6 und 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse halbjährlich eine Basisprophylaxe. Sind weitere Maßnahmen erwünscht beziehungsweise erforderlich, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenkasse zählen, kann eine Zahnzusatzversicherung Abhilfe schaffen.

5. Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist für alle Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse, die sich vor hohen Zuzahlungen schützen möchten, sinnvoll. Insbesondere wenn viel Wert auf eine hochwertigere Zahnversorgung und die Zahnästhetik gelegt wird, ist die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse oftmals nicht ausreichend. Leistungen in den Bereichen Zahnersatz, Kieferorthopädie und Prophylaxe fallen innerhalb der Kasse eher gering aus. Gerade für Maßnahmen im Bereich des Zahnersatzes können schnell Kosten in Höhe eines ganzen Monatsgehalts anfallen. Mit einer entsprechenden Versicherung kann aber dann der Eigenanteil deutlich reduziert werden. Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, ist stark davon abhängig, ob in Zukunft viel und hochwertiger Zahnersatz notwenig ist.

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