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Lebensphasen

Versicherungen für alle Lebenslagen
STC
Stand: 
März 1, 2021
-
8 min
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Das Wichtigste in Kürze

Lernen Sie alles wichtige zu Lebensphasen und Versicherungen
Von der Kindheit über die eigene erste Wohnung
Bis hin zum Rentenalter. Wir fassen alles kompakt und effizient für Sie zusammen

 

Klar, Versicherungen sind für die meisten erwachsenen Menschen in Deutschland ein normaler Teil des Lebens. Aber natürlich wollen Sie nicht jeden Tag darüber nachdenken, ob und wie Sie gegen diese und jene Gefahr abgesichert sind. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Absicherung in welcher Lebensphase wichtig ist.

1. Schule und Ausbildung: Der Weg in die Selbstständigkeit

Kinder müssen sich natürlich nicht selbst versichern. Es kann aber sinnvoll sein, als Elternteil eines Schulkindes noch einmal einen Blick auf die eigenen Versicherungen zu werfen.

Mit dem Schulabschluss, dem eigenen Auto und dem Auszug aus dem Elternhaus erlangen wir mehr Selbstständigkeit, die natürlich Verantwortung mit sich bringt. Hier wandern die Verantwortlichkeiten langsam von der Hand der Eltern in die eigene. Damit dieser Wandel nicht allzu holprig vonstatten geht, finden Sie hier die wichtigsten Versicherungen, um die sich junge Erwachsene kümmern sollten.

Schulzeit

Schulkinder versichern sich natürlich nicht selbst. Es kann aber sinnvoll sein, als Elternteil eines Schulkindes noch einmal einen Blick auf die eigenen Versicherungen zu werfen: Ist Ihr Kind ausreichend in Ihrer Privathaftpflicht- und Krankenversicherung mitversichert? Erstere ist vor allem relevant, weil Kinder im Alter von sieben Jahren deliktfähig sind, also haftbar gemacht werden können. Im Straßenverkehr gilt diese Grenze erst ab zehn Jahren.

A propos Straßenverkehr: bei einem Unfall ist Ihr Kind automatisch staatlich versichert, allerdings nur dann, wenn der Unfall in der Schule, bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulweg passiert. Eine private Unfallversicherung für alle anderen Lebenslagen kann sinnvoll sein, oft lohnt sich aber eine Kinderinvaliditätspolice mehr, da diese auch Krankheiten mitversichert. Bei beiden gibt es in der Regel die Auswahl zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente. Gegebenenfalls können Sie Ihren Nachwuchs auch in Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Schulunfähigkeit mitversichern, sodass ein finanzielles Polster da ist, falls Ihr Kind über einen längeren Zeitraum die Schule nicht besuchen kann und Sie selbst oder jemand anders es tagsüber betreuen muss.

In den späteren Schuljahren, also in der Lebensphase, in der Ihr Kind lernt, auf eigenen Beinen zu stehen, ergeben sich natürlich neue Situationen. Falls Ihr Kind z.B. mit einem Schüleraustausch für eine längere Zeit das Land verlässt, gibt es außerdem die Auslandskrankenversicherung.

Ausbildung / Studium

Für die Meisten von uns ist die Ausbildung die Zeit, in der wir uns zum ersten Mal mit Versicherungen auseinandersetzen. Eine wichtige Grenze hierbei ist der 25. Geburtstag: Verdienen Sie noch kein eigenes Geld, erlischt an diesem Tag Ihr Anspruch auf Mitgliedschaft in der Familienversicherung, der Anspruch Ihrer Eltern auf Kindergeld und – in vielen Fällen – Ihre kostenlose Mitgliedschaft in der elterlichen privaten Haftpflichtversicherung (Achtung: bei manchen Versicherern erlischt die Haftpflicht-Mitgliedschaft erst mit Ende Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums. Es lohnt sich also, nachzufragen!).

Sie sollten sich also auf jeden Fall mit den Themen Kranken- und Haftpflichtversicherung auseinandersetzen – einen guten Start bieten hier die STC-Seiten Private Krankenversicherung, Betriebliche Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung. Außerdem beginnt für Sie in der Ausbildung das Thema Beruf – und damit, leider, auch das Thema Berufsunfähigkeit. In den meisten Fällen und vor allem dann, wenn Sie mit stabilen Einnahmen rechnen können, lohnt es sich sehr, möglichst früh eine Berufsunfähigkeit abzusichern, wenn Sie noch jung und gesund sind. Die Jahre, die sie länger zahlen, werden in aller Regel durch geringere Beiträge mehr als wett gemacht.

Erste Wohnung, Umzug, Zusammenziehen

Sobald Sie einen eigenen Hausstand haben, kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein. Je nachdem, wie Ihre Eltern versichert sind, ist es möglich, die Studentenbude mitzuversichern, fragen lohnt sich also. WGs oder Studierendenwohnheime sind oft anderweitig versichert, es kann also auch sein, dass Sie überhaupt keine eigene Police benötigen – und das Geld ist in der Regel natürlich knapp. Wenn Sie eine eigene Versicherung abschließen, sollten Sie vor allem auf ausreichende Deckung achten.

Ziehen Sie mit Ihrem Partner*Ihrer Partnerin zusammen und haben vor, lange in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben, sollten Sie eine gemeinsame Hausratversicherung abschließen oder die bestehende erweitern. Zudem ist es empfehlenswert, die privaten Haftpflichtversicherungen zu kombinieren, wenn Sie zusammenziehen. In aller Regel ist es deutlich günstiger, eine*n Partner*in mitversichern zu lassen, als dauerhaft zwei separate Verträge zu besitzen.

Auch eigene Haustiere müssen gegebenenfalls versichert werden. Während Katzen und die meisten Kleintiere in den Bereich der Privathaftpflicht fallen, müssen Sie für Hunde und Großtiere wie Pferde eine Tierhalterhaftpflicht abschließen, die die Kosten trägt, falls das Tier einen Menschen verletzt oder Sachschäden verursacht.

2. Kinder und Partnerschaft: Verantwortung für Andere übernehmen

In den frühen Erwachsenenjahren lernen wir, Verantwortung für uns selbst und unser Handeln zu tragen. Je älter wir werden, umso wahrscheinlicher wird es, dass wir auch Verantwortung für andere – unsere Partner:innen, ein Unternehmen, Kinder – übernehmen. Dies spiegelt sich in den finanziellen Entscheidungen wider, die wir treffen müssen, und ist für viele eine Herausforderung. Wir haben zusammengetragen, welche Versicherungsthemen in dieser Lebensphase in den Vordergrund treten.

Geburt eines Kindes

Grundsätzlich gilt: Je besser Sie abgesichert sind, umso besser ist es auch Ihr Neugeborenes. Bevor Sie also Sparpläne und Verträge für Ihr Kind entwerfen, sollten Sie überprüfen, ob Ihre eigenen Versicherungen auf dem neuesten Stand sind und diese gegebenenfalls anpassen. Die wichtigsten sind die folgenden:

Krankenversicherung

Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, so ist Ihr Nachwuchs beitragsfrei mitversichert. Sind Sie beide privatversichert, so müssen Sie auch für Ihr Kind einen privaten Vertrag abschließen. Wenn Sie schon länger als drei Monate bei Ihrer PKV sind, geht dies jedoch recht unkompliziert. Ist nur ein Elternteil privat-, das andere gesetzlich krankenversichert, so hängt die Mitversicherung des Kindes vom Einkommen des privatversicherten Elternteils ab. Gerade in diesem Fall sollten Sie sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls entscheiden, welche Versicherung für Sie und Ihr Kind die richtige ist.

Unfallversicherung

Leider kann auch im sehr jungen Alter immer etwas Unvorhergesehenes geschehen. Damit zu den Sorgen, die ein Unfall mit sich bringt, nicht auch noch finanzielle Probleme hinzukommen, empfiehlt es sich, eine Unfallversicherung für Ihr Neugeborenes abzuschließen. Je nach Versicherer können Kinder ihre „eigenen“ Verträge bekommen oder in den Vertrag eines oder beider Elternteile aufgenommen werden. Sprechen Sie hierzu am besten vor der Geburt direkt mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsmakler.

Riesterrente

Ist Ihre Altersvorsorge über eine Riester-Rente gesichert, so können Sie Zulagen in Höhe von 300 € erhalten, und zwar so lange, bis auch die Kindergeldzahlungen enden. Je nachdem, ob und wie Sie privat vorgesorgt haben, kann es sich sogar lohnen, mit Geburt Ihres Kindes einen Riestervertrag abzuschließen.

Haftpflichtversicherung

Ihr Kind ist über Ihre Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Es kann zudem erst ab sieben Jahren, im Straßenverkehr ab zehn Jahren überhaupt haftbar gemacht werden. Und falls etwas passiert, sind auch Sie bzw. Ihre Versicherung nur dann am Zug, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Risiko-Lebensversicherung

Mit einem Kind wächst auch die Verantwortung, die Sie haben. Damit Ihre Familie im Fall Ihres Todes finanziell abgesichert ist, lohnt sich eine Risikolebensversicherung. Diese zahlt, falls Sie sterben sollten, eine hohe, von Ihnen festgelegte Summe an eine von Ihnen bestimmte Person – das kann Ihr*e Partner*in sein oder auch Ihr Kind.

(frühe) Karriere

Die frühen Karrierejahre sind für die meisten Menschen die Lebensphase, in der sie erstmals in der Lage sind, sich teurere, langlebige Dinge zuzulegen: Schöne Möbel, hochwertige Elektronik, vielleicht Kunstgegenstände. Bei der Anschaffung solcher Gegenstände sollten Sie überprüfen, ob Ihre Hausratversicherung – sofern Sie eine haben – diese einschließt. Falls nicht, kann es sinnvoll sein, sie gesondert aufzuführen oder eine neue Versicherung abzuschließen. Wenn Sie im Job oder auch im Privatleben mehr Verantwortung übernehmen, kann zudem eine Rechtsschutzversicherung von Bedeutung sein. Diese schützt Sie, wenn Sie – selbstverschuldet oder nicht – in rechtliche Schwierigkeiten geraten.

Hochzeit und Ehe

Hausbau und Eigentum Ein Eigenheim ist für viele ein Traum, bringt aber immer auch Sorgen und Entscheidungen mit sich. Spätestens jetzt sollten Sie sich um eine Hausratversicherung kümmern, die greift, wenn Ihre Einrichtung oder Ihre Besitztümer Schaden nehmen, z.B. durch Einbruch oder Feuer. Außerdem ist für Hausbesitzer*innen die Wohngebäudeversicherung ein wichtiges Mittel, um sorgenfrei das neue, eigene Zuhause genießen zu können. Je nachdem, wo und wie Sie leben – und wie groß der Geldbeutel ist – gibt es hier verschiedene Bausteine, die abgesichert werden können.

Trennung, Scheidung

Eine Scheidung bringt neben dem emotionalen auch eine Menge organisatorischen Stress mit sich. Die meisten gemeinsamen Versicherungen bleiben nach der Scheidung noch für drei oder sechs Monate bestehen, doch um unnötige Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, die Verträge möglichst zeitnah zu aktualisieren. Bei den meisten Versicherungen gibt es nur eine*n Versicherungsnehmer*in, der*die Entscheidungsmacht hat und die Policen verändern oder kündigen kann. Der*die andere Partner*in ist nur mitversichert. Letztere*r sollte sich im Scheidungsfall eine eigene Versicherung zulegen und sich aus dem gemeinsamen Vertrag streichen lassen, sofern der Versicherungsschutz erhalten bleiben soll. Der*die Versicherungsnehmer*in kann den bestehenden Vertrag einfach behalten. Dies gilt z.B. für gemeinsame Hausrat- und Unfallversicherungen. Die gemeinsame Haftpflichtversicherung erlischt bei Scheidung oft sofort, hier ist also Eile geboten. Auch dann, wenn Kinder im Spiel sind, sollten Sie frühzeitig überprüfen, ob diese problemlos in der Familienversicherung bleiben können, wenn ein Elternteil diese verlässt – das ist in aller Regel der Fall, doch Sie sollten sich die Frage stellen, bei welchem Elternteil Ihre Kinder mitversichert sein sollen. Die meisten Eltern versichern Ihre Kinder bei dem Elternteil, bei dem diese vorwiegend wohnen. Bei KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sollten Sie, falls bisher beide Partner*innen eingetragen waren, die Veränderung im Fahrerkreis angeben. Im besten Fall können Sie damit die Beiträge senken.

3. Spätere Berufsjahre und Ruhestand: Verantwortung abgeben

Mit den Jahren drehen sich oft die Verantwortungsverhältnisse: Kinder übernehmen Aufgaben für ihre Eltern, Partnerschaften gehen zu Ende, man gibt Verantwortung im Job ab, um Platz für die nächste Generation zu schaffen und sich selbst Ruhe zu gönnen. Wer Glück hat, hat ein kleines Vermögen angehäuft, um das es sich zu kümmern gilt. Damit Sie sich auch in dieser Lebensphase auf das Wesentliche konzentrieren können, haben wir die wichtigsten Versicherungsthemen gesammelt, die Sie im Blick haben sollten.

Trennung, Scheidung

Eine Scheidung bringt neben dem emotionalen auch eine Menge organisatorischen Stress mit sich. Die meisten gemeinsamen Versicherungen bleiben nach der Scheidung noch für drei oder sechs Monate bestehen, doch um unnötige Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, die Verträge möglichst zeitnah zu aktualisieren. Bei den meisten Versicherungen gibt es nur eine*n Versicherungsnehmer*in, der*die Entscheidungsmacht hat und die Policen verändern oder kündigen kann. Der*die andere Partner*in ist nur mitversichert. Letztere*r sollte sich im Scheidungsfall eine eigene Versicherung zulegen und sich aus dem gemeinsamen Vertrag streichen lassen, sofern der Versicherungsschutz erhalten bleiben soll. Der*die Versicherungsnehmer*in kann den bestehenden Vertrag einfach behalten. Dies gilt z.B. für gemeinsame Hausrat- und Unfallversicherungen. Die gemeinsame Haftpflichtversicherung erlischt bei Scheidung oft sofort, hier ist also Eile geboten. Auch dann, wenn Kinder im Spiel sind, sollten Sie frühzeitig überprüfen, ob diese problemlos in der Familienversicherung bleiben können, wenn ein Elternteil diese verlässt – das ist in aller Regel der Fall, doch Sie sollten sich die Frage stellen, bei welchem Elternteil Ihre Kinder mitversichert sein sollen. Die meisten Eltern versichern Ihre Kinder bei dem Elternteil, bei dem diese vorwiegend wohnen. Bei KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sollten Sie, falls bisher beide Partner*innen eingetragen waren, die Veränderung im Fahrerkreis angeben. Im besten Fall können Sie damit die Beiträge senken.

Ruhestand

Die wohl wichtigste Versicherung am Ende Ihres Berufslebens ist Ihre Altersvorsorge. Daher sollten Sie sich schon möglichst lange im Vorfeld darum kümmern, dass Sie angemessen abgesichert sind – erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Grundversorgung und haben Sie Zusatzversicherungen oder eine private Altersvorsorge? All diese Fragen sollten Sie sich alle paar Jahre stellen und gegebenenfalls bestehende Policen überprüfen, damit Sie diese Lebensphase in Ruhe genießen können. Dabei helfen kann Ihnen STC. Falls Sie schon vor dem Rentenalter aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, weil eine Krankheit oder ein Unfall Sie daran hindern, weiterzuarbeiten, greift hoffentlich die Erwerbsminderungsrente – dies ist allerdings nicht immer der Fall, weshalb Sie auch diese Eventualität in Betracht ziehen sollten. Hier finden Sie weiterführende Informationen über Berufsunfähigkeit und die Möglichkeiten, die Sie haben, um Ihre Arbeitskraft zumindest finanziell abzusichern. Auch eine Pflegeversicherung sollten Sie früh genug bedenken, da Sie im Zweifelsfall später nicht mehr in der Lage sein werden, die komplexen Entscheidungen zu treffen, die im Pflegefall auf Sie zukommen. Beziehen Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsrente und bewegen sich langsam aufs Rentenalter zu, sollten Sie zudem überprüfen, wie lang die Laufzeit Ihrer BU ist und ob sich eine Versorgungslücke zwischen Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung auftun könnte.

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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