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Betriebliche Altersvorsorge Metallbau

STC
Stand: 
Juni 26, 2016
-
2 min
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Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) regelt die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Angestellte in der Metall- und Elektroindustrie. Die gesetzlichen Mindestvorgaben können sich durch einen solchen Tarifvertrag nur verbessern. Darin festgelegt ist beispielsweise ein fester Arbeitgeberanteil oder die Möglichkeiten, die Ihnen bei einem Arbeitgeberwechsel zur Verfügung stehen.

1. Wen trifft der Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) gilt für alle Betriebe der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Betroffen davon sind Beschäftigte und auch Auszubildende, die dem Geltungsbereich des jeweiligen regionalen Manteltarifvertrages unterfallen.

2. Höhe der Vorsorgeleistungen

Die Höhe der Vorsorgeleistungen hängt von zwei Grundbausteinen ab. Der erste Baustein ist ein fixer Arbeitgeberzuschuss (Altersvorsorgegrundbetrag oder altersvorsorgewirksame Leistungen). Der zweite Baustein besteht aus einem freiwilligen Arbeitnehmerbeitrag in Form einer Entgeltumwandlung.

Ab wann besteht Anspruch auf altersvorsorgewirksame Leistungen?

Werden keine vermögenswirksamen Leistungen von Ihnen genutzt, besteht nach sechs Monaten im Unternehmen ein Rechtsanspruch auf den Altersvorsorgegrundbetrag (AVGB)

.Sind weitere Leistungen möglich?

Ja, neben den hier aufgeführten Leistungen können weitere Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getroffen werden. Der Tarifvertrag bestimmt lediglich den Mindestanspruch, der Ihnen zusteht.

2.1 Baustein 1: Altersvorsorgewirksame Leistungen

Nach dem Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen in der Metall- und Elektroindustrie steht Auszubildenden eine Leistung in Höhe von 159,48 € pro Jahr zu, Vollzeitbeschäftigten 319,08 €. Diese werden vom Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt und bilden einen Grundstock. Eine Barauszahlung des Betrags ist nicht möglich. Je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber kann auch ein höherer Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge möglich sein.

ArbeitsverhältnisZuschuss pro Jahr
Vollzeitbeschäftigter319,08 EUR
Teilzeitbeschäftigteranteiliger Zuschuss
Auszubildende nach Probezeit159,48 EUR

2.2 Baustein 2: Entgeltumwandlung

Zusätzlich können Sie Teile Ihres Bruttogehalts direkt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umwandeln (Entgeltumwandlung). Ihr Vorteil dabei: für diese Beiträge zahlen Sie weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge. Diese Abgaben werden erst fällig, wenn Sie Ihre Rente beziehen. Da als Rentner der Verdienst in der Regel niedriger ausfällt, fallen auch die Steuer- und Beitragssätze im Rentenalter gewöhnlich niedriger aus. Für den Aufbau Ihrer betrieblichen Altersvorsorge können genutzt werden:

  • Ihr monatliches Gehalt
  • Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
BAV Bäckerhandwerk
© STC Research

Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze können Sie jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln. Das sind aktuell 2.976,- € (Stand 2016). Zusätzlich können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, weitere 1.800,- € pro Jahr steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren.

Tarifvertrag Metall Entgeltumwandlung
© STC Research

3. Durchführungswege

Die betriebliche Altersvorsorge wird gewöhnlich mit drei Durchführungswegen angeboten, zwischen denen Sie sich entscheiden können. Die Wahl kann aber je nach Entscheidung des Arbeitgebers auf weniger Auswahlmöglichkeiten beschränkt sein.

Die Informationen der nachfolgenden Links sind nicht auf die Metall- und Elektroindustrie spezialisiert, sondern geben nur einen allgemeinen Überblick über die Durchführungswege.

4. Unverfallbarkeit

Bereits ab dem ersten Tag sind Ihre Rentenansprüche unverfallbar.

5. Arbeitgeberwechsel

Sie können Ihren Vertrag zu gleichbleibenden Konditionen bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen, wenn dieser das gleiche Vertragsangebot wie Ihr bisheriger Arbeitgeber anbietet und ebenfalls zur Tarifgruppe gehört. Andernfalls können Sie die bisher angesparten Leistungen auf ein Angebot Ihres neuen Arbeitgebers übertragen oder den Vertrag privat weiterführen.

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