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Hinterbliebenenschutz einer Basisrente

Hinterbliebenenschutz bei Basisrenten – den Zusatz für Ihre Familie sichern.
STC
Stand: 
Dezember 9, 2016
-
3 min
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Sie zahlen jeden Monat Geld in einen Vorsorgevertrag und erwarten daraus eine lebenslange Rente. Doch was passiert mit den Ersparnissen, wenn Ihnen vorher etwas zustößt? Wo landet das ganze Geld, welches Sie mühsam angespart haben? Gilt keine andere Vereinbarung, so sind die Beiträge verloren. Doch es gibt die Möglichkeit einen Hinterbliebenenschutz einzuschließen. STC klärt auf.

1. Mögliche Zusatzoptionen

In der Regel ist bei einer Basisrente eine Leistungen an Hinterbliebene nicht vorgesehen. Verstirbt der Versicherte gehen die bis dahin eingezahlten Beiträge an den Versicherer. Allerdings kann dies durch Zusatzoptionen geändert werden. Damit ist es möglich, eine Hinterbliebenenleistung für Ehepartner/ eingetragene Lebenspartner oder versorgungsberechtigte Kinder zu vereinbaren. Andere Bezugspersonen sind, wie auch bei der gesetzlichen Rente, nicht möglich. Für die Ansparphase ist eine Gewährleistung aller bisher eingezahlten Beiträge möglich. Für den Fall des Todes in der Rentenphase kann eine Vereinbarung zur Fortführung der Rentenzahlung an Hinterbliebene eingeschlossen werden.

1.1. Ansparphase

Um bei einem Todesfall während der Ansparphase abgesichert zu sein, kann eine sogenannte Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Verstirbt die versicherte Person, werden dann alle bisher eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei der Ausgestaltung dieser Rückzahlung kann gewöhnlich zwischen einer Renten- und einer Einmalleistung gewählt werden.

Beitragsrückgewähr als Rentenzahlung

Alle bisher eingezahlten Beiträge werden in Form einer Rente an Hinterbliebene (z.B. Ehepartner) ausgezahlt.

1.-BasisrenteBeitragsrueckgewaehrRente - Blogbeitrag
© STC Research

Beitragsrückgewähr als Einmalleistung

Alle bisher eingezahlten Beiträge werden als Einmalbeitrag an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diese Form der Leistung wird in einem Zusatzvertrag vereinbart und unterliegt daher nicht den steuerlichen Vorteilen der Basisrente.

2.-BasisrenteBeitragsrueckgewaehrEinmalleistung - Blogbeitrag
© STC Research

1.2. Rentenphase

Die Auszahlung einer Basisrente erfolgt durch eine lebenslange Rente. Verstirbt der Versicherte bereits kurz nach Rentenbeginn, so ist die Leistungspflicht erfüllt. Ist nichts anderes vereinbart, fällt das restliche Vermögen dem Versicherer zu. Allerdings können auch Varianten der Hinterbliebenenversorgung für den Todesfall während der Rentenphase vereinbart werden.

Verrentung des Restkapitals

Bei einer Vereinbarung über die "Verrentung des Restkapitals" wird den Hinterbliebenen das noch vorhandene Restkapital als Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Wie lange diese Leistung gezahlt wird, hängt von der Höhe des Restkapitals ab. Je länger der Verstorbene eine Rente bezogen hatte, desto geringer ist die Leistungsdauer für die Hinterbliebenen. Die Höhe der Hinterbliebenenrente entspricht in der Regel einem festgelegten Prozentsatz der bisher erhaltenen Rente.

3.-VerrentungdesRestkapitalsBasisrente - Blogbeitrag
© STC Research

Rentengarantiezeit

Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, so wird ähnlich wie bei der "Verrentung des Rentenkapitals" nach dem Tod des Versicherten weiter eine Rente an Hinterbliebene ausgezahlt. Allerdings ist bei einem Einschluss einer Rentengarantiezeit eine Gesamtdauer für die Rentenzahlung festgelegt. Anbieter gewähren meist garantierte Rentenzeiten von 5-20 Jahren. Verstirbt der Versicherungsnehmer bevor die Rente die vereinbarte Zeit ausgezahlt wurde, erhalten die Hinterblieben die Rente bis die gesamte Garantiezeit erfüllt ist.

4.-RentengarantiezeitBasisrente - Blogbeitrag
© STC Research

Bei einer Rentengarantiezeit von 20 Jahren wird die Rente in jedem Fall für 20 volle Jahre ausgezahlt. Bei einem Renteneintritt zum 65. Lebensjahr ist somit eine Rentenzahlung bis zum 85. Lebensjahr garantiert. Verstirbt der Sparer bereits mit 70 Jahren, so sichert die Rentengarantiezeit den Hinterbliebenen eine Rentenzahlung für weitere 15 Jahre zu.

2. Sind Zusatzoptionen zu empfehlen?

Wer Angehörige hat, für den ist eine Form des Hinterbliebenenschutzes in den meisten Fällen sinnvoll. Allerdings ist die Absicherung durch eine separate Risikolebensversicherung gewöhnlich empfehlenswerter. Dabei ist die Bezugsperson und die Höhe der Versicherungssumme frei wählbar. Es kann somit ein weitaus umfangreicherer Hinterbliebenenschutz gebildet werden. Allerdings gibt es Anbieter, die Hinterbliebenenleistungen kostenlos in Produkte einschließen. Daher lohnt es sich in jedem Fall, die Verträge genau unter die Lupe zu nehmen. Gerne unterstützt Sie STC bei der Suche nach dem passenden Schutz für Ihre Familie.

Vergleich RLV Basisrente - Blogbeitrag
© STC Research

Für einen ausreichenden Hinterbliebenenschutz ist meist eine separate Risikolebensversicherung empfehlenswerter.

3. STC-Service

Ob Zusatzoption oder selbstständige Risikolebensversicherung - wir vergleichen die Leistungen in Ihrem Sinne und finden mit unserem STC-Service den passenden Hinterbliebenenschutz für Sie.

4. Kontakt

Sie haben Fragen zur Basisrente oder suchen den geeigneten Schutz für Ihre Angehörigen? Setzten Sie sich einfach mit dem folgenden Kontaktformular mit uns in Verbindung oder melden Sie sich telefonisch bei uns - einfach und kostenfrei.

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