Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge –
was ist möglich, was auch sinnvoll?

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Sie möchten betriebliche Altersvorsorge durchführen? Dann ist mit der Entscheidung der wichtigste Schritt getan. Doch danach kommt schnell die Frage nach dem wie auf. Als Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen Ihnen fünf unterschiedliche Wege zur Verfügung. Welcher am besten zu Ihnen oder Ihrem Betrieb passt, können Sie mithilfe von STC herausfinden.
1. Kurzübersichten der Durchführungswege
Um Ihnen einen Überblick zu geben, erklärt folgender Absatz, wer welche Aufgaben der jeweiligen Durchführungswege übernimmt und welche Ausgestaltungspunkte sich oftmals unterscheiden.

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1.1 Direktversicherung
Der Arbeitgeber (AG) schließt eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und zahlt die Beiträge, wobei diese vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden können. Die Leistungen werden im Versorgungsfall vom Direktversicherer an den Arbeitnehmer (AN) bzw. an seine Hinterbliebenen ausgezahlt.

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- Beitragszahlung an Lebensversicherung durch AG
- AN ist Bezugsberechtigter und versicherte Person
- innerhalb gewisser Grenzen sind Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei
- Leistungen als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung möglich
- auch Versorgung junger Mitarbeiter möglich
Weitere Informationen: Direktversicherung
1.2 Pensionskasse
Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an eine Pensionskasse. Diese können arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein. Im Versorgungsfall zahlt die Pensionskasse dann die vereinbarten Leistungen direkt an den Arbeitnehmer (AN).

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- Beitragszahlung an Pensionskasse durch AG
- AN erhält Leistungen direkt von der Pensionskasse
- innerhalb gewisser Grenzen sind Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei
- Leistungen als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung möglich
- auch Versorgung junger Mitarbeiter möglich
Weitere Informationen: Pensionskasse
1.3 Pensionsfonds
Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an einen Pensionsfonds. Diese können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Der Pensionsfonds spricht dem Arbeitnehmer (AN) Leistungen in Form einer lebenslangen Rente zu. Zu Beginn der Rentenphase ist eine Auszahlung von bis zu 30 % der Leistung möglich.

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- Beitragszahlungen des AG
- AN erhält Leistungen direkt vom Pensionsfonds
- innerhalb gewisser Grenzen sind Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei
- Leistungen nur als lebenslange Renten (einmalige Teilauszahlung bis zu 30 % möglich)
- auch Versorgung junger Mitarbeiter möglich
Weitere Informationen: Pensionsfonds
1.4 Unterstützungskasse
Der Arbeitgeber (AG) lässt seinen Arbeitnehmern (AN) Versorgungsleistungen durch eine Unterstützungskasse zukommen. Die Zuwendungen (Beiträge) können vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Meist sichert sich die Unterstützungskasse zusätzlich durch eine Rückdeckungsversicherung ab.

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- Zuwendungen (Beiträge) des AG
- AN erhält Leistungen direkt von der Unterstützungskasse
- Beiträge des AN sind unbegrenzt steuerfrei
- Leistungen als lebenslange Renten oder einmalige Kapitalauszahlung möglich
- Versorgung junger Mitarbeiter (unter 28 Jahre) nur bedingt möglich
Weitere Informationen: Unterstützungskasse
1.5 Pensionszusage/ Direktzusage
Der Arbeitgeber (AG) stellt Mittel für spätere Versorgungsleistungen zurück (Pensionsrückstellungen). Der Arbeitnehmer (AN) kann sich daran durch Entgeltumwandlung beteiligen. Meist sichert sich der Arbeitgeber durch eine Rückdeckungsversicherung zusätzlich ab. Im Versorgungsfall zahlt der Arbeitgeber dann selbst die Leistungen an die Arbeitnehmer aus.
- AG sorgt selbst für die Versorgungsleistung vor (meist zusätzlich durch eine Rückdeckungsversicherung)
- AN erhält die Leistungen vom AG selbst ausgezahlt
- Beiträge des AN sind unbegrenzt steuerfrei
- Leistungen als Rente oder einmalige Kapitalauszahlung möglich
- Versorgung junger Mitarbeiter (unter 28) nur bedingt möglich
Weitere Informationen: Pensionszusage
2. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Das letzte Wort bei der Entscheidung über den Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitgeber. Damit die Arbeitnehmer allerdings nicht unzufrieden sind, ist eine Entscheidung im Sinne beider das Sinnvollste. Je nach Standpunkt ergeben sich bei den verschiedenen Durchführungswegen unterschiedliche Vor- und Nachteile für Sie.
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeber
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge als Arbeitnehmer
3. Kontakt
Sie haben Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge oder wünschen ein konkretes Angebot? Setzten Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus oder melden Sie sich telefonisch – einfach und kostenlos.