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Gewerbliche Gebäudeversicherung –
ein guter Arbeitsplatz ist die halbe Miete.
Häufig repräsentiert eine Betriebsstätte die Werte und den Charakter eines Unternehmens. Die Suche nach der besten Lage und dem perfekten Büro kann durchaus andauern. Wurden Sie fündig, so gilt es, das Gebäude ebenso sorgfältig abzusichern. Mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung haben Sie die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Ihr Betriebsstandort genauso intakt und präsentabel bleibt, wie Sie ihn brauchen.
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1. Absicherbare Risiken
Eine gewerbliche Gebäudeversicherung kann verschiedenste Gefahren abdecken. Sie können Ihre Absicherung Ihren Bedürfnissen somit ganz individuell anpassen. Das geht ganz einfach, indem Sie die von Ihnen gewünschten Leistungsbausteine zusammenfügen. Dabei sind folgende Risiken absicherbar:

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Mit Ausnahme der Absicherung gegen Elementargefahren kann jede Gefahrengruppe auch einzeln versichert werden.
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1.1 Feuer
Zum Baustein Feuer gehören in der Regel die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Je nach Versicherungsbedarf können aber auch weitere Risiken über separate Klauseln eingeschlossen werden. Im Folgenden sind einige beispielhafte Definitionen dieser Risiken dargestellt.
Exkurs: Feuerrohbauversicherung
Bereits während der Bauphase ist es sinnvoll, das Risiko Feuer abzudecken. Dafür gibt es die sogenannte Feuerrohbauversicherung. Diese schützt den Versicherungsnehmer vor Kosten, die durch die oben genannten Gefahren an einem Gebäude entstehen können. Sowohl das Wohngebäude selbst als auch die auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe, für welche der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, sind dadurch abgesichert. Sobald das Eigenheim des Versicherungsnehmers fertiggestellt wurde, geht die Feuerrohbauversicherung in eine Wohngebäudeversicherung über.
1.2 Leitungswasser
Der Leistungsbaustein Leitungswasser sichert den Versicherungsnehmer gegen mögliche Schäden durch bestimmungswidrig (d.h.: ungewollt) austretendes Leitungswasser aus überirdischen Zu- und Ableitungsrohren sowie etwaigen Installationen ab. Des Weiteren sind sowohl frostbedingte als auch sonstige Bruchschäden an Rohren innerhalb von Gebäuden abgesichert, sofern diese Rohre keine Bestandteile von Heizungsanlagen sind. Außerhalb des Gebäudes greift der Versicherungsschutz für frostbedingte und sonstige Bruchschäden nur für Zuleitungsrohre, welche sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Die Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstückes sowie die Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Grundstückes können durch zusätzliche Klauseln mitversichert werden.

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1.3 Sturm/Hagel
Ein weiterer Bestandteil der Gebäudeversicherung ist der Baustein „Sturm/Hagel“. Als Sturm wird eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h bezeichnet, was einer Windstärke 8 nach der Beaufortskala entspricht. Allerdings ist es dem Versicherungsnehmer oftmals nicht möglich, die Windstärke des – bereits vergangenen – Schadentages nachzuweisen. Der Versicherer sieht daher vor, dass Stärke 8 unterstellt wird, wenn nachgewiesen wird, dass das Gebäude vor Eintritt des Schadens in einem einwandfreien Zustand war und der Schaden somit einzig durch Sturm entstanden sein kann. Auch Folgeschäden durch Sturm/Hagel sind versichert.
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1.4 Elementar
Die Notwendigkeit zur Absicherung weiterer Elementargefahren wächst stetig. Versichert sind in diesem Bereich Schäden, die durch die folgenden Ereignisse entstehen:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- naturbedingte Erdsenkung
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
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1.5 Unbenannte Gefahren
Durch die Kombination der unbenannten Gefahren mit den Absicherungen in den Bereichen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar entsteht aus dem Versicherungsvertrag eine sogenannte Allgefahrendeckung. In der Allgefahrendeckung ist grundsätzlich alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Es werden Entschädigungen für versicherte Sachen entrichtet, welche durch eine plötzliche, unvorhergesehene und von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt wurden.
Beispiele:
- innere Unruhen
- böswillige Beschädigungen
- Rauch/Ruß
- Beschädigung durch Ansteigen/Absinken des Grundwasserspiegels
- Vandalismus
- Sengschäden
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2. Absicherbare Bestandteile
In Ihren Räumlichkeiten steckt viel Arbeit, Kraft und Geld. Daher ist es wichtig zu wissen, was genau versicherbar ist. Zum Versicherungsumfang gehören grundsätzlich alle im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude, deren Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör sowie an das Gebäude angrenzende Terrassen.
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2.1 Gebäudebestandteile
Als Gebäudebestandteile werden Gegenstände bezeichnet, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind und sich im Besitz des Gebäudeeigentümers befinden.
2.2 Gebäudezubehör
Als Gebäudezubehör werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, welche sich im Gebäude befinden oder an dem Gebäude angebracht sind und somit der Instandhaltung dienen.
2.3 Gesondert versicherbar
Im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung ist der Einschluss diverser weiterer Risiken in die Wohngebäudeversicherung möglich.
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3. Versicherungssumme
In der Regel wird die Versicherungssumme nicht nach dem Zeitwert, sondern nach dem ortsüblichen Neuwert des Gebäudes berechnet. Die Ausnahme bilden Gebäude, die zum Abriss bestimmt sind oder deren Zeitwert weniger als 40% des Neuwertes beträgt.
Da sich die Immobilienpreise stetig verändern, ist es sinnvoll, im Versicherungsvertrag eine stetige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten festzuhalten. Dieser Anpassung kann eines von zwei Prinzipien zugrundeliegen: die gleitende Neuwertversicherung oder die Wertzuschlagsklausel.
Achtung – Im Gegensatz zu privaten Gebäuden wird bei gewerblichen Gebäuden meist kein „Verzicht auf Unterversicherung“ gewährt. STC hilft Ihnen gerne dabei, durch korrekte Wertermittlung und Verhandlung im Schadensfall Abzüge zu vermeiden.
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4. Versicherte Kosten
Kommt es, bedingt durch eine der oben aufgeführten und versicherten Gefahren, zu einem Schadensfall, so werden neben der Entschädigung für den eingetretenen Schaden auch die daraus resultierenden Kosten reguliert. In der Regel orientieren sich die Entschädigungszahlungen an den folgenden Werten.

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5. Versicherbare Klauseln
Zu dem bedingungsgemäßen Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung gibt es noch eine Vielzahl von versicherbaren Klauseln, durch welche der Versicherungsschutz aufgestockt werden kann. Diese bieten die Möglichkeit, die Gebäudeversicherung individuell an den Eigentümer anzupassen.
- Überspannungsschäden durch Blitz
- weitere Ableitungsrohre innerhalb des Grundstücks
- unterirdische Ableitungsrohre
- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
- Hotelkosten
- Graffitischäden
- Nutzwärmeschäden
- Abfuhr umgestürzter Bäume
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6. Kontakt
Sie haben Fragen zur gewerblichen Gebäudeversicherung oder wünschen ein konkretes Angebot? Dann füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung – kostenlos und unverbindlich.