Durch die Kombination der unbenannten Gefahren mit den Absicherungen in den Bereichen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar entsteht aus dem Versicherungsvertrag eine sogenannte Allgefahrendeckung. In der Allgefahrendeckung ist grundsätzlich alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Es werden Entschädigungen für versicherte Sachen entrichtet, welche durch eine plötzliche, unvorhergesehene und von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt wurden, wie zum Beispiel: innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Rauch/Ruß, Beschädigung durch Ansteigen/Absinken des Grundwasserspiegels, Vandalismus, Sengschäden.