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Gewerbliche Gebäudeversicherung

ein guter Arbeitsplatz ist die halbe Miete
Gewerbliche Gebäudeversicherung

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Sicher
Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
Transparent
Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
Clever
Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Häufig repräsentiert eine Betriebsstätte die Werte und den Charakter eines Unternehmens. Die Suche nach der besten Lage und dem perfekten Büro kann durchaus andauern. Wurden Sie fündig, so gilt es, das Gebäude ebenso sorgfältig abzusichern. Mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung haben Sie die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Ihr Betriebsstandort genauso intakt und präsentabel bleibt, wie Sie ihn brauchen.

In diesen Fällen greift die Gewerbliche Gebäudeversicherung

Eine gewerbliche Gebäudeversicherung kann verschiedenste Gefahren abdecken. Dabei sind folgende Risiken absicherbar:
versicherbare Gefahren
STC Versicherungsmakler
Team Gewerbe
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Sie können Ihre Absicherung Ihren Bedürfnissen somit ganz individuell anpassen. Das geht ganz einfach, indem Sie die von Ihnen gewünschten Leistungsbausteine zusammenfügen. Mit Ausnahme der Absicherung gegen Elementargefahren kann jede Gefahrengruppe auch einzeln versichert werden.

Feuer

Zum Baustein Feuer gehören in der Regel die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Je nach Versicherungsbedarf können aber auch weitere Risiken über separate Klauseln eingeschlossen werden.


Elementar

Die Notwendigkeit zur Absicherung weiterer Elementargefahren wächst stetig. Versichert sind in diesem Bereich Schäden, die durch die folgenden Ereignisse entstehen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, naturbedingte Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch

Experten-Tipp: Feuerrohbauversicherung

Bereits während der Bauphase ist es sinnvoll, das Risiko Feuer abzudecken. Dafür gibt es die sogenannte Feuerrohbauversicherung. Diese schützt den Versicherungsnehmer vor Kosten, die durch die oben genannten Gefahren an einem Gebäude entstehen können. Sowohl das Wohngebäude selbst als auch die auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe, für welche der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, sind dadurch abgesichert. Sobald das Eigenheim des Versicherungsnehmers fertiggestellt wurde, geht die Feuerrohbauversicherung in eine Wohngebäudeversicherung über.
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Dennis Sturm
Geschäftsführer STC
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Sturm/ Hagel

Ein weiterer Bestandteil der Gebäudeversicherung ist der Baustein „Sturm/Hagel“. Als Sturm wird eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h bezeichnet, was einer Windstärke 8 nach der Beaufortskala entspricht. Allerdings ist es dem Versicherungsnehmer oftmals nicht möglich, die Windstärke des – bereits vergangenen – Schadentages nachzuweisen. Der Versicherer sieht daher vor, dass Stärke 8 unterstellt wird, wenn nachgewiesen wird, dass das Gebäude vor Eintritt des Schadens in einem einwandfreien Zustand war und der Schaden somit einzig durch Sturm entstanden sein kann. Auch Folgeschäden durch Sturm/Hagel sind versichert.

Was sind Folgeschäden?
Beispiel: Durch einen Sturm wird ein sachgerecht geschlossenes Fenster aufgedrückt und Regenwasser kann in die Geschäftsräume eindringen. Der Parkettboden wird hierdurch beschädigt. Eine Regulierung erfolgt in diesem Falle sowohl für das beschädigte Fenster als auch für den Folgeschaden an dem Parkettboden.

Leitungswasser

Der Leistungsbaustein Leitungswasser sichert den Versicherungsnehmer gegen mögliche Schäden durch bestimmungswidrig (d.h.: ungewollt) austretendes Leitungswasser aus überirdischen Zu- und Ableitungsrohren sowie etwaigen Installationen ab. Des Weiteren sind sowohl frostbedingte als auch sonstige Bruchschäden an Rohren innerhalb von Gebäuden abgesichert, sofern diese Rohre keine Bestandteile von Heizungsanlagen sind. Außerhalb des Gebäudes greift der Versicherungsschutz für frostbedingte und sonstige Bruchschäden nur für Zuleitungsrohre, welche sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.

Die Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstückes sowie die Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Grundstückes können durch zusätzliche Klauseln mitversichert werden.



Leitungswasser

Unbenannte Gefahren

Durch die Kombination der unbenannten Gefahren mit den Absicherungen in den Bereichen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar entsteht aus dem Versicherungsvertrag eine sogenannte Allgefahrendeckung. In der Allgefahrendeckung ist grundsätzlich alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Es werden Entschädigungen für versicherte Sachen entrichtet, welche durch eine plötzliche, unvorhergesehene und von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt wurden, wie zum Beispiel: innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Rauch/Ruß, Beschädigung durch Ansteigen/Absinken des Grundwasserspiegels, Vandalismus, Sengschäden.

Absicherungsmöglichkeiten in der gewerblichen Gebäudeversicherung 

In Ihren Räumlichkeiten steckt viel Arbeit, Kraft und Geld. Daher ist es wichtig zu wissen, was genau versicherbar ist. Zum Versicherungsumfang gehören grundsätzlich alle im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude, deren Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör sowie an das Gebäude angrenzende Terrassen.

Gebäudebestandteile

Als Gebäudebestandteile werden Gegenstände bezeichnet, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind und sich im Besitz des Gebäudeeigentümers befinden.
Fenster, Türen und Böden
individuell für das Gebäude angefertigte Einbaumöbel
Heizungsanlagen
sanitäre Einrichtungen
Balkongeländer

Gebäudezubehör

Als Gebäudezubehör werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, welche sich im Gebäude befinden oder an dem Gebäude angebracht sind und somit der Instandhaltung dienen.
Müllboxen
Klingelanlage
Briefkasten
Antennenanlage
Ersatzfliesen
In der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen Photovoltaikanlagen sowie Gegenstände, die ein Mieter nachträglich und auf eigene Kosten in das Gebäude eingefügt hat.

gesondert versicherbar

Im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung ist der Einschluss diverser weiterer Risiken in die Wohngebäudeversicherung möglich.
Photovoltaikanlagen
nachträglich in das Gebäude eingefügte Gegenstände, die ein Mieter auf eigene Kosten beschafft hat
Carports
Schuppen
Hof- und Gehwegbefestigungen
Grundstückseinfriedungen

Versicherbare Kosten

Kommt es, bedingt durch eine der oben aufgeführten und versicherten Gefahren, zu einem Schadensfall, so werden neben der Entschädigung für den eingetretenen Schaden auch die daraus resultierenden Kosten reguliert. In der Regel orientieren sich die Entschädigungszahlungen an den folgenden Werten.
Versicherte Kosten
Aufräumungs- und Abbruchkosten 
Bewegungs- und Schutzkosten 
Schadenminderungskosten 
Bewegungs- und Schutzkosten 
Entschädigungsleistung
5% der Versicherungssumme
5% der Versicheurngssumme
ohne Limit
max. 12 Monate 

Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten in der Gebäudeversicherung

Zu dem bedingungsgemäßen Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung gibt es noch eine Vielzahl von versicherbaren Klauseln, durch welche der Versicherungsschutz aufgestockt werden kann. Diese bieten die Möglichkeit, die Gebäudeversicherung individuell an den Eigentümer anzupassen.
Überspannungsschäden durch Blitz
weitere Ableitungsrohre innerhalb des Grundstücks
unterirdische Ableitungsrohre
Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
Hotelkosten
Graffitischäden
Nutzwärmeschäden
Abfuhr umgestürzter Bäume

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten. 
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
  • FastBill-Logo
    Fastbill GmbH
    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.

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