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Betriebsunterbrechungsversicherung

für eine Absicherung für den Fall, dass Ihre Betriebsprozesse unterbrochen werden 
Betriebsunterbrechungsversicherung

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
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Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
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Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Ein Schaden, welcher zu einer Unterbrechung der normalen Betriebsprozesse führt, ist schnell entstanden. Es gibt viele Schadensursachen für eine Betriebsunterbrechung: 
Sei es durch eine zerbrochene Wasserleitung, eine Explosion oder einen Brandschaden. 

Für den Sachschaden am Gebäude des Unternehmens greift in der Regel die Gebäudeversicherung und für Schäden am Inventar kommt die Geschäftsinhaberversicherung für den entstandenen Schaden auf. Doch neben diesen Schäden muss sich der Betrieb auch um die Folgekosten Gedanken machen.
Denn wird der Betrieb einmal für eine längere Zeit unterbrochen, so fallen zum Beispiel Kosten für Strom, Miete oder Mitarbeiterkosten an. Diese Fixkosten müssen trotz Unterbrechung weiter gezahlt werden, ohne dass unter Umständen ein adäquater Gewinn erzielt wird. Oftmals sind diese Fixkosten sogar größer als der entstandenen Sachschaden. 

Um sich vor diesen Fixkoste im Falle einer Betriebsunterbrechung zu schützen, lohnt sich der Abschluss einer sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung sichert ein Unternehmen vor den finanziellen Konsequenzen einer nicht geplanten Unterbrechung des laufenden Betriebs ab. 

Der Zweck der Betriebsunterbrechungsversicherung liegt somit darin, Marktteilnehmer nicht durch beliebige Ereignisse dauerhaft vom Markt verschwinden zu lassen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht hat die Betriebsunterbrechungsversicherung daher eine wettbewerbserhaltende Funktion.

STC Versicherungsmakler
Team Gewerbe
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Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung

Bei der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung
entspricht die Versicherungssumme der Summe der Inhaltsversicherung. Beide Versicherungen sind miteinander verbunden. In diesem Fall ist die Betriebsunterbrechungsversicherung
ein Zusatzbaustein der Inhaltsversicherung. Das bedeutet, dass nur Gefahren abgesichert sind, die auch in der entsprechenden Inhaltsversicherung geschützt sind.

Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung

Die mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht an die Inhaltsversicherung gekoppelt und kann daher separat abgeschlossen werden. So ist es möglich, eine eigenständige Versicherungssumme zu wählen. Diese Versicherungssumme beträgt in der Regel zwischen 500.000 Euro und 10 Millionen Euro. Der Unterschied zur kleinen Versicherung liegt in dem Versicherungsumfang und der Versicherungssumme.

Große Betriebsunterbrechungsversicherung

Die große Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich insbesondere für industrielle Unternehmen. Insgesamt können mit dem mittleren und großen Packet umfangreiche Risiken im Rahmen der Betriebsunterbrechung abgesichert werden. Mit Hilfe der großen Betriebsunterbrechungsversicherung können weitere Folgeschäden wie beispielsweise Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden abgesichert werden.

Was zahlt der Versicherer im Schadensfall?

Kommt es im Unternehmen zu einem Betriebsausfall, so stellt erstattet die Betriebsausfallversicherung grundsätzlich den ausgefallenen Ertrag. Der Umfang hängtnatürlich auch von der gewählten Art der Versicherung ab. Folgende Leistungen erbringt der Versicherer in der Regel:
Laufende Fixkosten 
Kosten für die Mitarbeiter
Entgangener Gewinn
Ist Betriebsunterbrechung durch Corona/ COVID 19 abgesichert?
Seit das Coronavirus uner gesellschaftliches Leben beeinflusst, ist unternehmerisches Handeln in vielen Bereichen eingeschränkt. In diesem Zusammenhang stellt sich für viele Gewerbetreibende die Frage, welche Versicherung für die im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Schäden aufkommt.

Hierbei muss zwischen der Betriebsunterbrechungsversicherung und der Betriebsschließungsversicherung unterschieden werden. Die Betriebsschließungsversicherung greift immer dann, wenn eine Unternehmensschließung aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgt ist. Im Gegensatz dazu deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung nur Ausfälle ab, bei welchen ein Sachschaden entstanden ist. Somit besteht kein Versicherungsschutz für behördlich angeordnete Schließungen im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Was ist in der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht versichert?
Werden Betriebsunterbrechungen durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie verursacht, besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung. Für Schließungen aufgrund behördlicher Verordnung oder auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz besthet ebenfalls keine Absicherung. Hierfür bedarf es einer Betriebsausfallversicherung. 
Was bedeutet Haftzeit?
Unter der Haftzeit versteht man den Zeitraum, in welchem der Versicherer für den entgangenen Gewinn, die entstandenen Fixkosten und Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Betriebs aufkommt. Diese Haftzeit wird bei Vertragsschluss vereinbart und kann unter Umständen verlängert werden.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten. 
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
  • FastBill-Logo
    Fastbill GmbH
    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.

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