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Anfechtungsversicherung

So schützen Sie sich vor der Insolvenz anderer.
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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Was vor Jahren noch die Ausnahme war, hat sich inzwischen zu einem echten Problem für die Wirtschaft entwickelt: Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, werden ehemalige Geschäftspartner desselben zur Kasse gebeten. Grund: Insolvenzanfechtung. Was genau ist Insolvenzanfechtung und wie schützen Sie sich am besten davor? STC verschafft Ihnen einen Überblick.

Was bedeutet Insolvenzanfechtung?

Grundsatz nach §129 Insolvenzordnung
Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 anfechten.

Zahlungsunfähigkeit eines Kunden ist schlimm genug für ein Unternehmen: Rechnungsbeträge müssen abgeschrieben werden, möglicherweise gehen langjährige Geschäftskontakte verloren, und oft genug bleiben Gläubiger auf hohen Beträgen sitzen, weil dem Kunden ein Lieferantenkredit gewährt wurde.
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Was bedeutet „Lieferantenkredit“?

Der Lieferantenkredit ist der Kredit, den ein lieferndes Unternehmen in aller Regel seinen Kunden gewährt, indem es eine Rechnung stellt, die innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (z.B. 30 Tage) zinsfrei beglichen werden kann.
Laut dem deutschen Insolvenzrecht wird, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig wird, dessen gesamtes pfändbares Vermögen liquidiert und zu gleichen Teilen an die Gläubiger verteilt. So soll erreicht werden, dass die Unternehmen, die vom Insolvenzschuldner abhängig sind, so wenig finanziellen Schaden wie möglich davontragen.

Doch die Insolvenz eines Unternehmens verläuft oft schleichend und kommt nicht von einem Tag auf den anderen. Viele Unternehmen, die drohen, zahlungsunfähig zu werden, tätigen nach wie vor Zahlungen, wenn auch oft verspätet. Zudem kommt es vor, dass Schuldner im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens Besitz an nahestehende Personen überschreiben, damit dieser nicht mit der restlichen Insolvenzmasse liquidiert wird.

Damit durch solche Tätigkeiten im Vorfeld der Insolvenz kein Gläubiger im Nachhinein benachteiligt wird, gibt es den Paragraph 129 der Insolvenzordnung. Dieser regelt, dass „Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen“ vom Insolvenzverwalter angefochten werden können. Für Sie als Gläubiger bedeutet das: Wenn ein Kunde vor Beginn seines Insolvenzverfahrens Zahlungen an Sie geleistet hat, sind diese Zahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechtbar.

Hierbei ist zwar entscheidend, ob Sie von der drohenden Insolvenz wussten. Doch es kann passieren, dass das Gericht einfach davon ausgeht. Das geschieht vor allem in zwei Fällen: Erstens, falls die Zahlungen eine kurze Zeit (i.d.R. einige Monate) vor der Insolvenz geleistet wurden; und zweitens, wenn es „Anzeichen“ gab. Als Anzeichen gelten hier bereits verspätete Zahlungen oder von Ihnen verfasste Mahnungen. Bei Kunden, die spät oder erst nach Mahnung zahlen, sollten Sie also sehr vorsichtig sein.
Insolvenzanfechtung

Beispiel Unister

Im Sommer 2016 meldete das Leipziger Onlinereisebüro UNISTER (Ab-in-den-Urlaub.de, Fluege.de) Insolvenz an. Im Zuge des Insolvenzverfahrens soll nun (Juli 2017) durch Insolvenzverwalter Lucas Flöther ein zwei- bis dreistelliger Millionenbetrag vom Internetriesen Google zurückgefordert werden. Der Grund: Google habe gegen Bezahlung Werbeanzeigen von Unister geschaltet, als das Unternehmen schon seit über einem Jahr der Zahlungsunfähigkeit nahe war. Es sei unglaubwürdig, dass Google von der drohenden Insolvenz nichts gewusst haben soll. Auch weitere Gläubiger von Unister werden im Zuge des Insolvenzverfahrens zur Kasse gebeten.

Das Anfechtungsverfahren im Fall Unister ist nur eines von zahlreichen Beispielen für Insolvenzanfechtung. Trifft es keine Internetriesen, sondern mittelständische Unternehmen, so kann ein Anfechtungsverfahren bis zur Insolvenz des Gläubigers führen.

So schützen Sie sich: Die Anfechtungsversicherung

Eine Kreditversicherung schützt im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kunden, indem sie die ausstehenden Rechnungsbeträge ersetzt. Rechnungen, die bereits bezahlt wurden, werden allerdings nicht weiter beachtet. Sollten also Beträge, die ein Kunde bereits bezahlt hat, im Zuge eines Insolvenzverfahrens angefochten werden, kann das teuer werden.

Schutz bietet die Anfechtungsversicherung, die von vielen Versicherern als Ergänzung zur Kreditversicherung angeboten wird. Hier wird separat zum restlichen Versicherungspaket eine Versicherungssumme festgelegt, bis zu welcher Sie Ihr Unternehmen gegen Insolvenzanfechtung sichern möchten. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden kommt also weiterhin die Kreditversicherung zum Einsatz; sollte auch längere Zeit nach einer Zahlung dieselbe angefochten werden, prüft die Versicherung zunächst die Forderungen, wehrt sie nötigenfalls ab und kommt für rechtmäßige Forderungen auf.
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