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Pensionsfonds

Eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge
Pensionsfonds

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Sie sind Arbeitnehmer und wollen auch im Rentenalter Ihren Lebensstandard beibehalten? Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber! Zusammen können Sie mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich Geld ansparen. Dies ist beispielsweise durch einen Pensionsfonds möglich.

Was ist ein Pensionsfonds?

Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter ist bei den heutigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung jedem zu empfehlen. Besonders geeignet ist der Durchführungsweg des Pensionsfonds für aktive Anleger, die die Chance auf höhere Renditen nutzen möchten und dafür ein erhöhtes Risiko in Kauf nehmen.

Der Pensionsfonds ist der neuste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Es handelt sich bei Pensionsfonds um rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die Arbeitnehmern Anspruch auf zugesagte Leistungen einräumen. Finanziert werden sie durch Beiträge des Arbeitgebers und/oder des Arbeitnehmers. Die spätere Auszahlung der Leistungen erfolgt dann entweder als lebenslange Rente oder in Form eines sogenannten Auszahlungsplans.
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Im Gegensatz zu Direktversicherungen und Pensionskassen ist die Geldanlage des Pensionsfonds freier gestaltet. Das eingezahlte Geld wird beispielsweise in Kapitalanlagegesellschaften investiert und eine Absicherung erfolgt oftmals durch eine sogenannte Rückdeckungsversicherung. Die freiere Anlage führt zum einen zu einer Chance auf höhere Renditen, zum anderen aber zu einem erhöhten Risiko von Verlusten. Überwacht werden auch sie von der Versicherungsaufsicht (BaFin). Zusätzlich ist eine Absicherung des Insolvenzfalls durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geregelt.
Pensionsfonds
© STC Research
Die Hauptleistung eines Pensionsfonds besteht in der Auszahlung einer lebenslangen Altersrente, die ab Renteneintritt ausgezahlt wird. Teilweise findet die Auszahlung auch durch einen sogenannten Auszahlungsplan statt. Zusätzlich ist eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung möglich. Alle Versorgungsleistungen dürfen nur als lebenslängliche Leistungen ausgezahlt werden (Ausnahme: max. 30 % Kapitalleistung).

Im Gegensatz zur Direktversicherung und der Pensionskasse sind keine vollständigen Kapitalabfindungen möglich.

Was ist ein Auszahlungsplan?
Der Auszahlungsplan beschreibt eine Kombination von Einmalauszahlung und lebenslanger Rente. So kann sich der Arbeitnehmer bei Renteneintritt bis zu 30 % des angesparten Geldes direkt auszahlen lassen. Der Rest wird ihm dann als lebenslange Altersrente ausgezahlt.

Beitragszahlungen des Pensionsfonds

Die Ausgestaltung der Beitragszahlung entscheidet sich durch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung hat allerdings jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch! Die Beitragszahlung für Pensionsfonds ist grundsätzlich in drei Formen möglich.
Arbeitgeberfinanzierung
Die Beiträge an den Pensionsfonds werden alleine vom Arbeitgeber gezahlt. Die daraus entstehenden Leistungen stehen trotz allem alleine dem Arbeitnehmer zu.
Arbeitnehmerfinanzierung
Die Beiträge werden alleine durch den Arbeitnehmer getragen. Das geschieht in Form der Entgeltumwandlung.
Mischfinanzierung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten beide Beitragszahlungen. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden dabei durch die Entgeltumwandlung geleistet. Die daraus entstehenden Leistungen stehen allein dem Arbeitnehmer zu.

Gründe für Pensionsfonds

Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung meistens viel zu niedrig sind, ist eine zusätzliche Vorsorge auf jeden Fall zu empfehlen. Der Durchführungsweg des Pensionsfonds bietet dabei Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

Einsparungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen

Beiträge in einen Pensionsfonds lassen sich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze völlig steuer- und sozialversicherungsfrei aus Ihrem Bruttogehalt umwandeln. Aktuell sind das 2.976,- € pro Jahr! Zusätzlich steht Ihnen für Neuzusagen seit dem Jahr 2005 ein weiterer steuerfreier Festbetrag von 1.800,- € pro Jahr zur Verfügung. Insgesamt lassen sich somit bis zu 4.776,- € jährlich steuerfrei in Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge investieren.

Weitere Vorteile

Neben den Steuer- und Sozialversicherungseinsparungen gibt es weitere Vorteile.
private Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel möglich
höhere Ertragsmöglichkeiten durch freiere Anlage
Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung möglich
Beitragszusage mit Mindestleistung ist möglich
Versorgung junger Mitarbeiter (unter 28 Jahre) möglich

STC-Einschätzung

Die betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds kann besonders für aktive Anleger geeignet sein. Die weniger strengen Regularien der Geldanlage ermöglichen Ihnen mehr Flexibilität. Für Arbeitgeber kann diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders interessant sein, da eine Ausfinanzierung der Pensionszusagen/Direktzusagen über Einmalbeiträge möglich ist. Das heißt, der Arbeitgeber kann durch einen einmaligen Beitrag in einen Pensionsfonds seine Altersverpflichtungen von Pensionszusagen/Direktzusagen auslagern. In der Bilanz tauchen diese dann nicht mehr auf.
für aktive Anleger durchaus interessant

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Direktversicherung

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Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
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Das sagen unsere Kunden über uns

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