Grundversorgung –
staatliche Leistungen für Ihre Rente.

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Die Grundversorgung bildet das Fundament der deutschen Altersvorsorge. Damit ist sie als erster Schritt Richtung Vorsorge anzusehen, doch durch den demografischen Wandel gerät sie immer mehr ins Wanken. Wer auf eine gute finanzielle Versorgung allein durch die gesetzlichen Leistungen hofft, wird leider meist enttäuscht. Viele stellen sich daher heute schon die Frage: „Wie hoch ist meine Rente tatsächlich?“ Welche Leistungen Sie von der gesetzlichen Altersvorsorge erwarten können, zeigt Ihnen STC.
1. Was gehört zur Grundversorgung?
Der ersten Schicht, der Grundversorgung des deutschen Altersvorsorgesystems, sind die gesetzliche Rente, die Basisrente (Rürup-Rente) und die Vorsorge durch die Versorgungswerke zuzuordnen. Die gesetzliche Rente bildet für die meisten Menschen in Deutschland die Grundlage der Altersvorsorge. Die Basisrente (Rürup-Rente) ist als Riester-Alternative für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener gedacht, kann aber auch für andere Personengruppen geeignet sein. Über Versorgungswerke bilden Personen in den kammerfähigen freien Berufen eine Grundlage für ihre Altersvorsorge.

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Gesetzliche Rente
Die gesetzliche AltersvorsorgeGesetzliche Rente
Die gesetzliche Altersvorsorge.
Basisrente/ Rürup-Rente
Vorsorge für SelbstständigeBasisrente/ Rürup-Rente
Vorsorge für Selbstständige.
Versorgungswerke
Altersvorsorge von Ärzten, Anwälten und Co.Versorgungswerke
Altersvorsorge von Ärzten, Anwälten und Co.1.1 Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente dient vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigen in Deutschland. Sie geht einher mit der Versicherungspflicht, ist allerdings auch freiwillig möglich. Finanziert wird diese Rente durch ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet, wer heute Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzahlt, finanziert damit die Rente der schon aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen. Beiträge zahlen Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber. Gleichzeitig erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf eine eigene Rente im Rentenalter (Generationenvertrag).
Weitere Informationen: gesetzliche Rente
1.2 Basisrente (Rürup-Rente)
Die Basisrente, im Volksmund auch Rürup-Rente genannt, ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge und ist ebenfalls der Grundversorgung zuzuordnen. Gedacht ist diese Vorsorgeform insbesondere für Personen mit einem höheren steuerpflichtigen Einkommen und z.B. Selbstständige, die keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen: Basisrente
1.3 Versorgungswerke
Ebenso zur Grundversorgung zählt die Altersvorsorge durch Versorgungswerke. Eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft und damit Anspruch auf eine Altersversorgung durch Versorgungswerke haben kammerfähige freie Berufe. Dazu gehören Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. Die Höhe der daraus entstehenden Rente berechnet sich zum einen aus den persönlich eingezahlten Beiträgen und auch aus dem wirtschaftlichen Erfolg des Versorgungswerkes.
Weitere Informationen: Versorgungswerk
2. STC-Service
Wir finden die richtige Altersvorsorge für Sie! Je nach persönlichen Bedarf und Ihren persönlichen Wünschen stellt STC Ihnen die passende Vorsorge für Ihr Alter zusammen.
Weitere Informationen: STC-Service zur Altersvorsorge
3. Kontakt
Sie haben Fragen zum Thema Altersvorsorge oder wünschen konkrete Angebote? Dann setzen Sie sich mit dem folgenden Kontaktformular mit uns in Verbindung oder rufen an – einfach und unverbindlich.
Quellen:
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