Keyman-Police –
wie verkraftet Ihr Unternehmen den Ausfall einer Führungskraft?

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Ein einzelner Schicksalsschlag kann ein gesamtes Unternehmen tief treffen. Der Verlust eines Menschen bedeutet nicht nur eine offene Lücke zwischen Kollegen, sondern auch einen fehlenden Funktionsträger. Besonders bei leitenden Angestellten ist die Verteilung der Arbeitsbereiche bzw. die Einarbeitung einer neuen Fachkraft sehr zeit- und geldintensiv. Im schlimmsten Fall kann das zum Ende Ihres Unternehmens führen. Damit Sie Ihr Unternehmen gegen die finanziellen Folgen eines solchen Unglücksfall absichern können, gibt es die Keyman-Police. Wie diese Absicherung funktioniert, zeigt STC.
1. Was ist eine Keyman-Police?
Eine Keyman-Police (auch Schlüsselkraftversicherung genannt) ist eine Schwere Krankheiten- oder Risikolebensversicherung , die Unternehmen für Schlüsselmitarbeiter*innen abschließen. Versicherungsnehmer und Begünstigter ist bei einer solchen Police der Betrieb. Im Leistungsfall (Tod des Mitarbeiters, der Mitarbeiterin) erhält das Unternehmen die vorher vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt.

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1.1 Wer ist Schlüsselmitarbeiter*in?
Als Schlüsselkraft können alle Mitarbeiter*innen bezeichnet werden, deren Ausscheiden zu starken finanziellen Verlusten des Betriebs führen würde. Dazu gehören in der Regel Angestellte, die besondere Fähigkeiten besitzen oder über spezielle Kenntnisse verfügen, die nur schwer durch neue Mitarbeiter*innen zu ersetzen sind. Ebenso als Schlüsselkraft gelten leitende Angestellte wie beispielsweise Abteilungsleiter*innen. Auch geschäftsführende Gesellschafter*innen einer GmbH sind in der Regel Schlüsselkräfte, besonders wenn das Fortbestehen der Firma bei einem Ausscheiden gefährdet ist.
- leitende Angestellte
- Angstellte mit besonderen Fähigkeiten oder Kenntnissen
- geschäftsführende Gesellschafter*innen
1.2 Was kann noch abgesichert werden?
Nicht nur der Todesfall, sondern auch der Eintritt einer schweren Krankheit führt für Unternehmen zu hohen Kosten. Es ist daher sinnvoll, neben einer Risikolebensversicherung eine Leistung für den Fall einer schweren Krankheit einzuschließen. Das ist durch eine sogenannte „Schwere-Krankheiten-Option“ möglich. Bereits bei Diagnose einer schweren Krankheit (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, etc.) erhält das Unternehmen eine separat vereinbarte Versicherungssumme.

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Welche Krankheiten sind in der Schwere-Krankheiten-Versorgung abgesichert?
- Doppelter Leistungsanspruch ist möglich! Die beiden Vertragsteile sind in der Regel unabhängig voneinander. Wird eine Leistung aufgrund der Diagnose einer schweren Krankheit fällig, besteht je nach Vereinbarung auch weiterhin der Anspruch auf eine Leistung im Todesfall. Alternativ gibt es auch Modelle, in denen die Leistung trotz vereinbarter Todesfallleistung nur einmal gezahlt wird.
2. Steuerliche Behandlung
Die steuerliche Behandlung der Beiträge und auch der Leistungen ist abhängig von der Unternehmensform. Es ist dabei zwischen Kapital- und Personengesellschaften zu unterscheiden.
3. Unterschiede bei Versicherern
Versicherer unterscheiden sich in Art und Weise der Absicherung sehr stark. Da die Auswahl der Produktanbieter generell sehr überschaubar ist, ist es daher in jedem Fall sinnvoll, unter den persönlichen Risikoverhältnissen die jeweiligen Marktteilnehmer ins Auge zu nehmen und Anhand der individuellen Situation (Eintrittsalter, Raucher, Gesundheitsfragen, Familienstand usw.) abzuwägen, welcher Anbieter sich eignet.
Beispielhafte Berechnung: Geboren am 15.01.2079, 200.000 € Versicherungssumme, Laufzeit bis 67 (Stand 05.2019)
Anbieter | Schwere-Krankheiten (Anzahl) | Schwere Krankheiten (Entschädigung) | Tod (Entschädigung) | Kosten (monatlich) |
---|---|---|---|---|
A | 45 schwere, 21 leichte Krankheiten mit geringerer Versicherungssumme | 200.000 € | 200.000 € | 147,34 € |
B | 46 schwere Krankheiten | 200.000 € | 2.000€ | 147,59 € |
C | 50 schwere Krankheiten | 200.000 € | 3.000 € | 156,90 € 209,20 € (Brutto) |
Unterschiede zwischen den Anbietern können zum Beispiel in folgenden Themen bestehen:
- Vorauszahlung bei bestimmten Ereignissen
- Zweiter Leistungsfall ist mitversichert
- Wartezeiten (Dauer)
- Karenzzeiten
- beitragsfrei mitversicherte Kinder
- Anpassung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsfragen zu bestimmten Ereignissen
- Mitversicherung von Terrorakten
- Zusatzbausteine (Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit)
- Zustandekommen der Prämie (Investmentansatz)
- Brutto-/ Nettoprämie
4. Organisatorische Vorkehrungen nicht vergessen
Neben der reinen finanziellen Entschädigung darf nicht außer acht gelassen werden, dass auch im Vorhinein vielseitige organisatorische Maßnahmen im Unternehmen getroffen werden sollten.
Mit dem STC- Notfallplan bieten wir hierzu eine weiterführende Beratung, die im Verlauf auch durch unsere kooperierenden Anwälte und Experten unterstützt wird.

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Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, aber auch Testamente sollten idealerweise im Einklang mit den finanziellen Entschädigungen für die Angehörigen ein hohes Maß an Sicherheit bieten.
5. Kontakt
Sie möchten Ihr Unternehmen gegen den Verlust wichtiger Mitarbeiter*innen absichern oder haben Fragen zum Thema Keyman-Police? Dann füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus. Wir setzen und schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.