Logo STC
Kontakt
Logo STC
Kontakt

Arbeitskraftsicherung für Kinder -

schützen Sie Ihr Kind und seine Zukunft.

Familie.

Unseren Kindern gehört die Zukunft. Für ein sicheres Aufwachsen möchten Eltern ihren Kindern Schutz und Zuwendung schenken, doch vor manchen Dingen kann ein Kind nicht immer beschützt werden. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können langfristige Auswirkungen auf das Leben der Kinder und auch das ihrer Eltern haben. Trifft es das eigene Kind, zählen vor allem eine gute medizinische Versorgung und die Anwesenheit der Eltern. Das führt zu finanziellen Belastungen. Wie Sie sich vor diesen absichern können, erklärt Ihnen STC im Folgenden.

 

1. Ausgangssituation

In Deutschland leben 10,65 Millionen Kinder bis 14 Jahre und ca. 2,85 Millionen Kinder zwischen 15 und 17 Jahren (Quelle Statista, Stand: 2019). Das heißt, es gibt über 13 Millionen Kinder, die keinen oder kaum einen Risikoschutz haben, denn die gesetzliche Absicherung weist große Lücken auf. Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen erst, wenn 5 Jahre Beiträge eingezahlt wurden. Kinder, Schüler*innen und Studierende haben daher gewöhnlich keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Auch die gesetzliche Unfallversicherung leistet lediglich bei Unfällen während des Hin- oder Rückwegs zur Schule und während der Schulzeit.

Eine private Absicherung vor den Kosten von dauerhaften Beeinträchtigungen ist für Kinder daher wichtig. Zusätzlich bringt der frühe Abschluss von Verträgen (z.B. für Berufsunfähigkeit) auch Vorteile für die Beitragsberechnung, die im Erwachsenenalter zu enormen Beitragseinsparungen führen können.

 

Beispielhafte Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung

© STC Research

© STC Research

Beispielhafte Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung

© STC Research

© STC Research

2. Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Je früher, desto besser! Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Absicherung ist es sinnvoll, auch ein Kind schon mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen, denn das wichtigste Kapital im Lebens eines Kindes ist die zukünftige Arbeitskraft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert zum einen die lückenhafte gesetzliche Absicherung, zum anderen ergeben sich langfristige Vorteile bei einer frühen Absicherung.

2.1 Gründe für eine frühe Absicherung

Die Gründe für eine frühzeitige Absicherung für Kinder sind vielfältig: Verbesserte Annahmekriterien, vergünstige Anfangsprämien und eine Absicherung auch schon in jungen Jahren. Je nach Tarif bietet ein früherer Abschluss unterschiedliche Vorteile. Meist gilt, dass die Konditionen, die man als Kind erhält, bis zum Renteneintritt behalten werden können. Eine spätere Rentenerhöhung oder Verbesserung der Berufsgruppe ist trotzdem möglich.

[su_list icon="icon: arrow-right" icon_color="#00136f"]

[/su_list]

 

Beispiel der Beitragseinsparung

Durch die Einordnung in eine günstige Berufsgruppe erhält das Kind günstigere Beiträge. Das hier dargestellte Beispiel soll verdeutlichen, dass sich diese auch bei einer verlängerten Gesamtlaufzeit auf jeden Fall rentieren. Zudem ist ein Abschluss durch keine oder weniger umfangreiche Gesundheitsfragen stark vereinfacht.

© STC Research

© STC Research

Grafische Darstellung des Gesamtbeitrags über die Laufzeit bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren:

© STC Research

© STC Research

Die Summe der Beiträge des Kindes ist bereits im Alter von 25 Jahren gleich denen des Azubis. Durch die günstige Einstufung der Berufsgruppe ergeben sich günstigere Beiträge. Über die gesamte Laufzeit betrachtet ergibt sich daraus ein Betrag von ca. 22.000,- €, der gespart werden kann, wenn bereits als Kind eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird.

 

2.2 Ab wann können Sie Ihr Kind versichern?

Verschiedene Anbieter geben derzeit die Möglichkeit, extra für Kinder ausgelegte "Schulunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (SU und BU)" abzuschließen. Die Ausgestaltungen unterscheiden sich dabei von Anbieter zu Anbieter.

[su_list icon="icon: arrow-right" icon_color="#00136f"]

[/su_list]

[su_spoiler title="Beispiel Schulunfähigkeit" style="fancy"]

Lara ist 9 Jahre alt und reitet gerne. Bei einem Reitunfall stürzt sie und bricht sich einige Wirbel. Sie kann daraufhin 8 Monate nicht die Schule besuchen. In dieser Zeit wird eine Schulunfähigkeitsrente ausgezahlt.

[/su_spoiler]

[su_spoiler title="Beispiel Berufsunfähigkeit" style="fancy"]

Benjamin ist 11 Jahre alt und sein großes Hobby ist das Fußballspielen. Als er seinem Ball auf die Straße hinterherläuft, erfasst ihn ein Auto. Die Folgen sind ein komplizierter Beinbruch und einige gebrochene Rippen. Die Schule kann er für 9 Monate nicht besuchen. In dieser Zeit hat er Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

[/su_spoiler]

 

2.3 Absicherungsmöglichkeiten

Die Leistungen bei Berufsunfähigkeit bzw. Schulunfähigkeit unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Eine Rente im Leistungsfall ist in jedem Fall gegeben. Beispielsweise sind folgende Absicherungen derzeit möglich.

ArbeitskraftsicherungfrKinder

© STC Research

Absicherung von Schulunfähigkeit (Variante 1)

[su_list icon="icon: arrow-right" icon_color="#00136f"]

[/su_list]

Absicherung von Berufsunfähigkeit (Variante 2)

[su_list icon="icon: arrow-right" icon_color="#00136f"]

[/su_list]

2.4 Was gilt es zu beachten?

Bei einer Tarifwahl für Kinder sollte grundsätzlich auf die gleichen Merkmale geachtet werden wie beim Abschluss einer BU für Erwachsene. Um die Vorteile des frühen Abschlusses tatsächlich zu realisieren, ist allerdings auf einige Punkte besonders Wert zu legen:

[su_spoiler title="Keine erneuten Gesundheits- und Risikoprüfungen" style="fancy"]

Bei Beginn einer neuen Lebensphase (z.B. Eintritt ins Arbeitsleben) sollte keine erneute Gesundheitsprüfung stattfinden. Finden erneute Gesundheitsprüfungen statt, schwindet der Vorteil der vorher günstigeren Beiträge.

[/su_spoiler]

[su_spoiler title="Nachversicherungsgarantien" style="fancy"]

Eine Erhöhung der möglichen BU-Rente bei besonderen Ereignissen sollte gegeben sein, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Berufsbeginn, Heirat, Geburt eines eigenen Kindes, Gehaltserhöhung, all das sind Ereignisse, bei denen sich der Bedarf der Rentenhöhe ändert. Achten Sie darauf, bis zu welchen Alter (z.B. bis 35 Jahre/ bei festgelegten Ereignissen bis 50 Jahre) und bei welchen Ereignissen Ihnen die Nachversicherungsgarantie gegeben ist. Der Umfang dieser Nachversicherungsgarantien unterscheidet sich bei den Angeboten stark.

Weitere Informationen: Nachversicherungsgarantien.

[/su_spoiler]

[su_spoiler title="Beitragsanpassungen" style="fancy"]

Die Verträge für Kinder sollten nur im Rahmen der vereinbarten Beitragsdynamik steigen (1-3 % Inflationsausgleich). Ansonsten sollten die Beiträge bis zum Ende der Laufzeit gleichbleibend sein.

[/su_spoiler]

[su_spoiler title="Verzicht auf abstrakte Verweisung" style="fancy"]

Durch den Verzicht auf abstrakte Verweisung erhält der Versicherte auch dann Leistung, wenn er theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte. Die Berufsunfähigkeit wird dabei nur auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf bezogen.

[wp-svg-icons icon="spam" wrap="i"] Achtung: Dieser Teil ist besonders wichtig für Schüler*innen. Bei der Schulunfähigkeit ist ebenso auf die abstrakte Verweisung zu verzichten. Andernfalls ist bei einer dauerhaften Beeinträchtigung ein Verweis z.B. auf eine Förderschule möglich.

[/su_spoiler]

Weitere Informationen: Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

 

3. Absicherung gegen schwere Krankheiten

Jährlich erkranken in Deutschland ca. 1.800 Kinder neu an Krebs, davon rund 400 an Hirntumoren. Die Anzahl der schwerbehindert lebenden Kinder unter 18 Jahre liegt bei ca. 170.000. Die Hauptursache: Schwere Krankheiten. Ein schwerer Schicksalsschlag. Dazu kommen dann noch Kosten für Behandlungen oder ein Einkommensverlust der Eltern, die sich um ihr Kind kümmern möchten. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung bietet die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen eines solchen Schicksalsschlages abzusichern.

3.1 Gründe für eine frühe Absicherung

Im Fall einer Krankheit besteht für Kinder in der Regel kein oder ein zu geringer Versicherungsschutz. Eltern, die beruflich etwas kürzer treten wollen oder müssen, um bei ihrem erkrankten Kind zu bleiben, haben zusätzlich Einkommensverluste.

[su_list icon="icon: arrow-right" icon_color="#00136f"]

[/su_list]

3.2 Absicherungsmöglichkeiten

Die Absicherung des Kindes ist bei Schwere-Krankheiten-Versicherungen entweder über die Mitversicherung bei den Eltern oder eine separate Absicherung des Kindes möglich.

SchwereKrankheitenKind

© STC Research

Beitragsfreie Mitversicherung

In vielen Schwere-Krankheiten-Policen ist eine automatische und beitragsfreie Mitversicherung der Kinder inbegriffen. Der Umfang dieser Mitversicherung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Mögliche Ausgestaltungen sehen wie folgt aus:

[su_list icon="icon: arrow-right" icon_color="#00136f"]

[/su_list]

Separate Absicherung für Kinder

Ebenso besteht die Möglichkeit eine separate Schwere-Krankheiten-Police für das eigene Kind abzuschließen. Die Ausgestaltungen dieser Absicherung stimmen in den meisten Fällen mit denen eines Erwachsenen überein.

[su_list icon="icon: arrow-right" icon_color="#00136f"]

[/su_list]

 

3.3 Was gilt es zu beachten?

Der Leistungsumfang einer Schwere-Krankheiten-Versicherung ist der wohl wichtigste Punkt. Bei der Absicherung für das Kind sollte besonders Wert auf den Einschluss von kindertypischen Krankheiten (z.B. Kinderlähmung, Multiple Sklerose) gelegt werden. Die genaue Definition der Krankheiten ist dabei wichtig, denn manche Anbieter zahlen nur bei einer bestimmten Schwere oder ab einem bestimmten Stadium der Krankheit.

[su_spoiler title="Leistungsumfang" style="fancy"]

Sind Krankheiten inbegriffen, die besonders Kinder oder Jugendliche betreffen (z.B. Kinderlähmung, Multiple Sklerose, Schwerer Herzfehler, etc.)? In manchen Tarifen gibt es die Möglichkeit, Zusatzbausteine für Kinder zum Einschluss von weiteren Krankheiten abzuschließen.

[/su_spoiler]

[su_spoiler title="Nachversicherungsgarantien" style="fancy"]

Besonders für Kinder ist es wichtig, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Dies kann eine Erhöhung bei Eintritt ins Arbeitsleben, Heirat, etc. sein. Welche Ereignisse abgedeckt sein sollten, können Sie hier nachlesen.

[/su_spoiler]

[su_spoiler title="Versicherungssumme" style="fancy"]

Die Höhe der Leistung hängt stark davon ab, ob das Kind über die Eltern beitragsfrei mitversichert ist oder das Kind einen eigenen Versicherungsvertrag besitzt. Bei einer Mitversicherung ist die Höhe meist stark begrenzt und abhängig von der Versicherungssumme der Eltern. Wie hoch die passende Versicherungssumme für Sie ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.

[/su_spoiler]

[su_spoiler title="Ab wann ist Ihr Kind mitversichert?" style="fancy"]

Die Angebote unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Teilweise ist das Kind automatisch ab Geburt mitversichert, bei anderen Anbietern erst ab dem 30. Tag. Beachten Sie außerdem die Wartezeiten nach Vertragsbeginn.

[/su_spoiler]

 

4. Weitere Absicherung des Kindes

Wir empfehlen Ihnen zur Absicherung Ihres Kindes stationäre und ambulante Tarife, denn gute medizinische Leistungen sollten abgesichert sein. Die Kosten für solche Tarife sind für Kinder sehr gering.

Weitere Informationen: Stationäre Tarife und Ambulante Tarife.

 

5. STC-Service

Sie möchten den Verlust Ihrer Arbeitskraft absichern? STC bietet Ihnen einen umfangreichen Service zur Arbeitskraftsicherung und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen: STC-Service zur Arbeitskraftsicherung

 

6. Ihr persönliches Angebot

Sie möchten wissen, welches Produkt für die Arbeitskraftsicherung Ihres Kindes am besten geeignet ist? Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus, gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung – einfach und kostenfrei.

[contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]

 


Letzte Änderungen am 09.06.2016

Quellen:

www.gbe-bund.de (eingesehen am 07.06.2016)

www.kinderkrebsregister.de (eingesehen am 07.06.2016)

de.statista.com (eingesehen am 07.06.2016)

de.statista.com (eingesehen am 07.06.2016)

 

© 2014-2023 STC GmbH
magnifiercrossmenuCookie Consent mit Real Cookie Banner