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Krankentagegeld
Bei längerer Krankheit endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach sechs Wochen. Ab diesem Zeitraum deckt die Gesetzliche Krankenkasse nur noch einen geringen Teil des bisherigen Nettoeinkommens ab. Gerade bei guten Verdiensten wird die Lücke zum gewohnten Nettoeinkommen sehr groß, die Leistungen sind nämlich zudem nach oben durch eine maximale Leistung, orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze, begrenzt.
Nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Länge entstehen schnell Lücken. Die Zahlung des Krankengeldes endet nämlich ab der 79. Woche.
Fällt das monatliche Einkommen weg, so hat dies meist gravierende Auswirkungen auf die monatliche Finanzierungssituation. Die konkreten Auswirkungen lassen sich je nach Berufsgruppe graphisch wie folgt darstellen:
1. Angestellte
Die folgenden Darstellungen sind vereinfacht dargestellt. Die eigenen Lücken bedürfen immer einer individuellen Berechnung!

Angestellter: Lücke ohne Absicherung

Angestellter: Lücke mit Krankentagegeld
Ein in der Höhe nach korrekt vereinbartes Krankentagegeld schließt die monatliche Lücke zwischen der Zahlung der Krankenkasse und dem monatlichen Nettoeinkommen. Die Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse, aber auch der privaten Zusatzversicherung sind jedoch endlich. Die gesetzliche Krankenkasse stellt die Zahlungen spätestens in der 79 Woche ein. Die private Zusatzversicherung endet mit einer Rentenfeststellung. Damit die Lücke nicht zu groß wird, bedarf es also auch einer weiteren Absicherung: Der Berufsfähigkeit.

Angestellter: Lücke mit Krankentagegeld und einer Berufsunfähigkeit
Ergänzend zum Krankentagegeld greift die Berufsunfähigkeit in die finanzielle Situation ein und schützt somit vor hohen monatlichen Einbußen. Eine Kombination mit beiden Verträgen ist daher absolut empfehlenswert!
2. Selbstständige
Selbstständige und Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, haben zwangsläufig keinen direkten Anspruch auf ein Krankentagegeld der Gesetzlichen Krankenkasse. Viele Gesetzliche Krankenkassen bieten die Möglichkeit gegen einen Zusatzbeitrag die Lohnfortzahlung abzusichern. Diese Angebote sind allerdings zu überprüfen (Einschränkung in der Höhe und in der Zeitdauer).
Ausgehend davon, dass kein Krankentagegeld besteht, wirkt sich ein Ausfall für den Selbstständigen sehr schnell fatal aus:

Selbstständiger: Lücke ohne Krankentagegeld
Die persönliche Einkommenssituation, aber auch die Einnahmen des Betriebes fallen weg und schlimmer noch: Durch die laufenden Kosten kann es sehr schnell zu einem negativen Ergebnis kommen. Gerade bei Selbstständigen von denen der Betrieb maßgeblich abhängt ist eine umfassende Absicherung sehr empfehlenswert.