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Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick.
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Rund 13 % der Deutschen verbringen pro Jahr mindestens eine Nacht im Krankenhaus.* Die durchschnittliche Länge eines Krankenhausaufenthalts beträgt 8 Tage!

Wer stationär ins Krankenhaus muss, möchte dort möglichst gut betreut werden. Für besondere Wünsche, wie ein Einzel- bzw. Zweibettzimmer, die Behandlung durch den Chefarzt oder etwa die Wahl in welches Krankenhaus Sie eingeliefert werden, kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht auf.

Die häufigsten Ursachen für einen Krankenhausaufenthalt

Herzinsuffizienz
Herzschmerzen
Herzinfarkt
Schädel-Hirn-Trauma
Vorhofflattern
Schlaganfall/ Hirninfarkt
Lungenentzündung
Gallenstein
Kniegelenkarthrose
Bluthochdruck
Geburten
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Kosten für einen Krankenhausaufenthalt

Im Durchschnitt liegt die Dauer einer Behandlung im Krankenhaus bei 8 Tagen. Eine Chefarzt Behandlung kann in diesem Zeitraum mehrere tausend Euro kosten und wird von der gesetzlichen Kasse nicht! Übernommen. Hinzukommen gegebenenfalls der Zuschlag für ein Ein- oder Zweibettzimmer über mehrere hundert Euro und die Selbstbeteiligung für in Höhe von 10,- € am Tag, sowie Kosten für Telefon/ TV.
Beispielrechnung-Chefarzt-und-1-Bettzimmer
© STC Research

Möglichkeiten zur Absicherung

Der Versicherungsmarkt bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Absicherung gegen die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes und den damit verbundenen Behandlungen und deren Kosten. Die einzelnen Kostenpositionen sollten in einer möglichen Angebotserstellung unterschieden werden. Differenziert wird hier zwischen:
freie Krankenhauswahl
Ein- oder Zweibettzimmer
Chefarztbehandlung
Vor- und Nachsorge

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Eine krankheitsbedingte Behandlung ist nicht immer zwangsläufig mit einem stationären Aufenthalt verbunden. Behandlungen durch den eigenen Hausarzt oder auch Fachärzte finden meist außerhalb von Krankenhäusern statt. Die gesetzliche Krankenkasse bietet hier nur einen begrenzten Versicherungsschutz an, viele Leistungen müssen durch eigene Zuzahlungen übernommen werden. Um sich gegen diese Zuzahlungen abzusichern, bietet sich eine ambulante Zusatzversicherung an.
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Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
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