Vordeklaration
Unter Vordeklaration ist die Vorprüfung von Daten und Fakten des potenziellen Versicherungsnehmers und seiner Abnehmer bzw. Kunden zu verstehen, auf deren Grundlage das Angebot zur Warenkreditversicherung erstellt wird.
Unter Vordeklaration ist die Vorprüfung von Daten und Fakten des potenziellen Versicherungsnehmers und seiner Abnehmer bzw. Kunden zu verstehen, auf deren Grundlage das Angebot zur Warenkreditversicherung erstellt wird.
Die vorläufige Annahme ist die vorläufige Zusage des Kreditversicherers, die Forderung des Versicherungsnehmers gegenüber einem Abnehmer bzw. Kunden zunächst zu einem Teil des beantragten Kreditlimits zu versichern. Eine endgültige Entscheidung des Kreditversicherers folgt.