Ein Versicherungsfall in der Warenkreditversicherung liegt vor, wenn feststeht, dass ein Abnehmer bzw. Kunde zahlungsunfähig ist oder der Nichtzahlungstatbestand (Zahlungsunwilligkeit des Abnehmers) gegeben ist.
Ein Versicherungsfall in der Warenkreditversicherung liegt vor, wenn feststeht, dass ein Abnehmer bzw. Kunde zahlungsunfähig ist oder der Nichtzahlungstatbestand (Zahlungsunwilligkeit des Abnehmers) gegeben ist.