Die Zahlungsunfähigkeit ist gegeben,
- wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung vom Gericht mangels Masse abgewiesen worden ist,
- wenn die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes vom Insolvenzgericht festgestellt worden ist,
- wenn mit sämtlichen Gläubigern ein außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist
- oder eine vom Versicherungsnehmer beantragte Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung in das Vermögen des Abnehmers nicht zur vollen Befriedigung geführt hat.