Pensionszusage –
ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.

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Das Arbeitsleben ist vorbei und nun sollte die freie Zeit genossen werden. Wer im Rentenalter finanziell gut aufgestellt sein will, sollte früh genug mit einer zusätzlichen Altersvorsorge beginnen, denn die Leistungen der gesetzlichen Rente alleine reichen oftmals nicht aus. Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern die Chance, finanziell so vorzusorgen, dass die freie Zeit auch genossen werden kann. STC klärt Sie über die Vorsorge durch eine Pensionszusage auf.
1. Was ist eine Pensionszusage?
Die Pensionszusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Wählt der Arbeitgeber diese Variante, so gibt er seinem Arbeitnehmer das Versprechen ihm im Alter eine Betriebsrente oder eine einmalige Leistung auszuzahlen. Wahlweise kann auch eine Leistung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder den Todesfall vereinbart werden.

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Bei der Pensionszusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg, da der Arbeitgeber selbst Pensionsrückstellungen bildet, um später die Leistungen auszuzahlen. Damit das auch garantiert werden kann, schließen die Arbeitgeber oftmals zusätzlich eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ab (eine Form der Lebensversicherung).
1.1 Beitragszahlung
Die Ausgestaltung der Beitragszahlung entscheidet sich durch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung hat allerdings jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch! Bei der Pensionszusage werden neben den drei Grundformen oftmals Einmalbeitragsmodelle angeboten.
1.2 Für wen ist sie sinnvoll?
Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter bei den heutigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist jedem zu empfehlen. Durch die unbegrenzte steuerfreie Entgeltumwandlung ist dieser Durchführungsweg besonders für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen geeignet. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands, dem Pflichtausweis in der Bilanz und dem Risiko eines verfrühten Ausscheidens eines Arbeitnehmers (siehe Beispiel 1.3) ist die Pensionszusage für kleine und mittelständische Unternehmen allerdings eher ungeeignet.
Achtung: Bei einer Vereinbarung zur betrieblichen Altersvorsorge durch eine Pensionszusage ist der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nicht erfüllt. Der Arbeitnehmer kann gewöhnlich eine Vorsorge durch eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds verlangen, die durch Entgeltumwandlung finanziert wird.
1.3 Gründe für eine Rückdeckungsversicherung
Bei diesem Durchführungsweg zahlt der Arbeitgeber selbst die Leistungen an den Arbeitnehmer. Das Kapital, aus welchem diese Leistungen gezahlt werden, wird dafür nach und nach bis zum Renteneintritt des Arbeitnehmers aufgebaut. Kommt es allerdings zu einem verfrühten Eintritt des Versorgungsfalls z.B. bei Einschluss des Berufsunfähigkeits- oder Todesfallschutzes, so ist der Arbeitgeber auch dann verpflichtet, Leistungen zu zahlen. Das kann besonders für kleine und mittelständige Unternehmen schnell zu finanziellen Problemen frühen.
Problem: Die Höhe der Pensionsrückstellungen reicht nicht aus, da diese sich bis zum Rentenalter aufbauen sollen.
Lösung: Eine zusätzliche Absicherung (Rückdeckung). Dabei wird gewöhnlich eine Lebensversicherung vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Im Eintritt des Versorgungsfalles werden dann die benötigten Mittel von der Versicherung an den Arbeitgeber gezahlt. Damit ist der Arbeitgeber auch für den Eintritt eines verfrühten Versorgungsfalles abgesichert. Allerdings sind damit zusätzliche Beiträge verbunden.
2. Mögliche Leistungen
Die Hauptleistung einer Pensionszusage ist die Altersrente. Diese wird ab Renteneintritt ausbezahlt, um eine gute finanzielle Versorgung im Alter zu garantieren. Zusätzlich können je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und Ausgestaltung der Pensionszusage weitere Absicherungen eingeschlossen werden.
3. Gründe für die Pensionszusage
Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung meistens viel zu niedrig sind, ist eine zusätzliche Vorsorge jedem zu empfehlen. Der Durchführungsweg der Pensionszusage kann Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bieten.
3.1 Einsparungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen
Bei einer Pensionszusage besteht im Gegensatz zur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds die Möglichkeit der unbegrenzt steuerfreien Entgeltumwandlung. Daher ist der Durchführungsweg besonders für Personen mit höherem Einkommen interessant, die mehr Geld in die betriebliche Vorsorge investieren wollen und können.
3.2 Weitere Vorteile
Zusätzlich zur unbegrenzt steuerfreien Entgeltumwandlung bietet die Pensionszusage weitere Vorteile.
- unbeschränkte Leistungshöhe
- Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung möglich
- unbegrenzte Sozialversicherungsfreiheit bei Arbeitgeberfinanzierung
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeber
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge als Arbeitnehmer
4. STC-Einschätzung
Eine Pensionszusage sollte nur bei größeren Unternehmen Anwendung finden, da beispielsweise das verfrühte Ausscheiden von Arbeitnehmern und die damit verbundenen Leistungsansprüche für kleine und mittelständische Unternehmen schnell zu einem großen Problem führen können. Die Bilanzverlängerung durch den Aufbau von Pensionsrückstellungen ist ebenfalls nachteilig.
- eher für größere Unternehmen geeignet
Gerne bieten wir Ihnen unseren STC-Service für die betriebliche Altersvorsorge an.
Weitere Informationen: STC-Service für Arbeitgeber
Weitere Informationen: STC-Service für Arbeitnehmer
5. Ihr persönliches Angebot
Sie möchten mehr über eine Pensionszusage wissen oder benötigen Hilfe bei der betrieblichen Altersvorsorge? Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus, gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung – einfach und kostenfrei.