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Basis-Rente

Eine Rente für alle, die sich Steuervorteile sichern möchten.
Basisrente

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Nach einem anstrengenden Arbeitsleben kommt der Ruhestand mehr als verdient. Ziel ist es, die freie Zeit dann richtig ausnutzen und genießen zu können. Damit das möglich ist, müssen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Variante der Altersvorsorge ist die Basisrente, im Volksmund auch Rürup-Rente genannt.

Was ist eine Basis-Rente?

Die Basisrente oder auch Rürup-Rente ist eine privaten Altersvorsorge, welche vom Staat in Form von steuerlichen Vorteilen gefördert wird. Bei dieser Art der Vorsorge schließt der Kunde einen Vorsorgevertrag mit garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung ab. Im Alter erhöht er dann eine lebenslange monatliche Rente (Leibrente). Zusätzlich können Sie durch die flexiblen Einmalzulagenzahlungen und freie Erhöhung und Senkung der Beiträge diese an Ihre jährliche Einkommenssituation anpassen.
Sie zahlen regelmäßig Beiträge in die Basisrente
steuerliche Begünstigungen in der Ansparphase und im Rentenbezug
Sie entscheiden, wie das Geld angelegt wird
Im Ruhestand erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente
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In der Vorsorgepyramide gehört die Rürup-Rente zur Grundversorgung, womit sie auf der gleichen Ebene der gesetzlichen Rentenversicherung steht. Die Basis-Rente dient als Ersatz für diejenigen, die keine gesetzliche Rentenversicherung abschließen können und die keine staatliche Förderungen in Form der Riester-Rente in Anspruch nehmen dürfen. Zu diesen Personengruppen zählen Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die eine hohe Steuerlast tragen.

Wichtig: Eine gute private Altersvorsorge kombiniert alle drei Schichten, denn es gilt: "Wer gut streut, rutscht nicht."
drei schichten der Altersvorsorge

Besteuerung in der Basis-Rente

Ansparphase
Wie auch bei der gesetzlichen Rente können Sie die Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzen. Die Höhe der absetzbaren Beiträge steigt derzeit jährlich. Für das Jahr 2022 bedeutet das: 94% der Beiträge sind steuerlich absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2% an und ab dem Jahr 2025 können die gesamten Beiträge abgesetzt werden. Als Beiträge geltend machen können Alleinstehende jährlich bis zu 23.724,00 Euro. Bei Ehepaaren sind es 47.448,00 Euro im Jahr (Stand: 2021).

Ein Selbstständiger (ledig), der im Jahr 2022 den Höchstsatz von 25.638,60 Euro in seine Basisrente einzahlt, kommt auf einen abzugsfähigen Betrag von 23.100,28 Euro (94 % von 25.638,60,- Euro). Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich somit um knapp 2.000,- Euro.

Steuerliche Vorteile einfach erklärt

In diesem Video erklären wir anhand von Beispielen, warum eine Zuzahlung in der Basisrente sinnvoll ist. Sie haben weitere Fragen zur Basisrente? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Vorsorgeberater.
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Rentenphase

Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie bei der gesetzlichen Rente. Es findet also eine nachgelagerte Besteuerung statt. Das heißt, während der Rentenphase zahlen Sie Steuern auf die Ihnen ausgezahlte Rente. Allerdings findet die Besteuerung im Rentenalter mit Ihrem dann persönlichen Steuersatz statt! Dieser ist dann gewöhnlich niedriger als zu Ihrer Zeit im Arbeitsleben. Wird die Basisrente im Jahr 2022 zum ersten Mal ausgezahlt, beträgt der steuerpflichtige Teil der Rente 82%. Dieser Prozentsatz wird zu Beginn des Rentenbezugs für die gesamte Rentenzeit festgelegt. Je später der Renteneintritt, desto höher der steuerpflichtige Anteil für die Rentenbezugszeit (siehe Grafik).

Besteuerung Basisrente

Mögliche Formen der Basis-Rente

Die Basisrente ist grundsätzlich als klassische Variante, fondsgebundene Vorsorge oder als Sofortrente möglich. In jeder der drei Vorsorgevarianten findet die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente statt. Zusätzliche Absicherung, wie beispielsweise ein Hinterbliebenenschutz ist je nach Anbieter ebenfalls in allen Formen möglich.

Klassische Variante

Diese Variante ist geeignet für sicherheitsorientierte Sparer. Es handelt sich dabei um eine klassische Rentenversicherung, bei der schon zu Beginn des Vertrags die garantierte Rente feststeht. Erhöhen kann sich dieser nur durch erwirtschaftete Überschussbeteiligungen. Zusätzlich ist meist der Einschluss eines Hinterbliebenenschutzes möglich. Des Weiteren wird oftmals eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeboten.

Fondsgebundene Variante

Eine Art der Rente, die für risikoreiche Sparer geeignet ist. Je nach Anlagestrategie des Kunden werden die Beiträge in Aktien- oder Investmentfonds angelegt. Ausschlaggebend für die Höhe der Rente ist dann der Wert der Kapitalanlage zum Zeitpunkt des Renteneintritts. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Anlage in einer klassischen Rentenversicherung. Je nach Anbieter können bei dieser Variante zusätzlich Garantieleistungen eingeschlossen werden.

Sofortrente

Die Sofortrente eignet sich besonders für rentennahe Jahrgänge. Durch einen hohen Einmalbeitrag kann sofort die Auszahlung einer lebenslangen Rente beginnen. Attraktiv macht diese Variante vor allem die erheblichen Steuervorteile, die bei der Einzahlung entstehen.

Häufige Fragen zur Basis-Rente

Können höhere Beiträge in die Basis-Rente eingezahlt werden?
Ja, es können Beiträge über dem Höchstsatz von 25.638,60 Euro (2022) eingezahlt werden, allerdings können diese nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Eine zusätzliche Steuerersparnis bleibt bei höheren Beiträgen also aus.
Was ist der Sonderausgabenabzug?
Durch den Sonderausgabenabzug können Sie Vorsorgeaufwendungen wie beispielsweise Krankenversicherungs- und Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das heißt, diese Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, wodurch Steuerersparnisse entstehen.
Welche Vorteile und Nachteile hat die Basis-Rente
Da Selbstständige und Freiberufler oftmals keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sind sie auch nicht zulagenberechtigt, wenn es um die Riester-Rente geht. Eine mögliche Alternative kann die Basisrente sein. 
Vorteile:
- Kein Mindestbetrag
- Flexible Beitragszahlungen möglich
- Steuervorteile in der Ansparphase
- Zusatzversicherung möglich (z.B. Hinterbliebenenschutz)
- Für jeden möglich, der den Sonderausgabenabzug nutzen kann
Nachteile:
- Unkündbarkeit des Vertrages
- Auszahlung nur als lebenslange Rente
- Besteuerung bei der Auszahlung

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