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Fondsgebundene Rentenversicherung

Nutzen Sie ihre Renditechancen!
fondsgebundene Rentenversicherung

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Private Vorsorge ist bei den heutigen Prognosen der gesetzlichen Rente nicht mehr wegzudenken. Möglich ist das durch die unterschiedlichsten Wege. Selbst das allseits bekannte Sparen im Geldschwein könnte zur privaten Altersvorsorge gezählt werden – sinnvoll ist eine solche Form allerdings meist nicht. Die fondgebundene Rentenversicherung hingegen ist eine gute Möglichkeit, sich zusätzlich auf den Ruhestand vorzubereiten.

Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer während seines Erwerbslebens Beiträge an einen Versicherer. Diese werden dann im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung in Investmentfonds investiert. In der Regel bestehen solche Fonds aus Aktien, Immobilien, Wertpapieren etc. Die Auszahlung im Rentenalter erfolgt je nach Vereinbarung durch eine Kapitalauszahlung oder in Form einer lebenslangen Rente.
Besonders geeignet ist die fondgebundene Rentenversicherung für diejenigen, die möglichst viel Renditechancen bei der Geldanlage und höchstmögliche Flexibilität in Anspar- und Auszahlungsphase wünschen. Je nach Alter, persönlichen Einstellungen und Bedarf des Kunden kann das Chancen-Risiko-Verhältnis ganz individuell angepasst werden. Eine Variante der Geldanlage sind sogenannte ETF’s (engl. exchanged traded funds). Dabei wird das Geld in passiv gemanagte Indexfonds investiert.
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Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Form der privaten Rentenversicherung, um für das Alter vorzusorgen. Denn die gesetzliche Rente deckt meist nur noch die Grundbedürfnisse und Miete ab. Um Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten, ist sie eine profitable Alternative zu den anderen Altersvorsorgeprodukten. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung sind Fondpolicen von der aktuellen Niedrigzinsphase kaum betroffen.

In der Vorsorgepyramide gehört sie der dritten Schicht an und ist eine profitable Alternative gegenüber Riester-Rente, Basis-Rente und betriebliche Altersversorgung.

Wichtig: Eine gute private Altersvorsorge kombiniert alle drei Schichten, denn es gilt: "Wer gut streut, rutscht nicht."
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Rentenbeginn & Auszahlung

Rentenbeginn
In den Bedingungen der meisten Rentenversicherungen sind sogenannte Abruf- und Aufschuboptionen enthalten. Bei der Abrufoption wird der Rentenbeginn vorgezogen. Wird diese Option ausgeübt, kann die Rente meist bis zu fünf Jahre früher bezogen werden, allerdings fällt diese dann etwas geringer aus. Die Aufschuboption bietet die Möglichkeit, dass der Kunde die erste Auszahlung um meist zwei bis fünf Jahre nach hinten verschieben kann. Dann fällt die Rente noch etwas höher aus, als sie bei Start gewesen wäre.

Auch die Besteuerung der Rente wird von der Wahl des Rentenbeginns beeinflusst. Je früher die Rente ausgezahlt wird, desto höher sind die Steuerbelastungen.
fondsgebundene RV Rentenbeginn

Auszahlung
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung besteht in der Regel ein Kapitalwahlrecht. Der Kunde kann vor Rentenbeginn die Auszahlung in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer monatlichen Rente wählen. Bei der Wahl einer monatlichen Rente gibt es zusätzlich unterschiedliche Varianten der Auszahlung.
Die Ausübung des Kapitalrechts unterscheidet sich von Vertrag zu Vertrag. Bei manchen Anbietern muss bereits drei Jahre vor Rentenbeginn entschieden werden, wie die Auszahlung gewünscht ist.
Zudem werden bei fondsgebundenen Produkten gewöhnlich keine Garantien eingeschlossen.

Garantien in der fondsgebundenen Rentenversicherung?

Bei fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es in der Regel keine garantierte Rente! Allerdings können je nach Anbieter und Vertrag gegen Aufpreise unterschiedliche Garantien eingebaut werden. Dazu gehören beispielsweise die Beitragsrückgewähr, Höchststandgarantien oder Rentengarantiezeiten.

Beitragsrückgewähr

Verstirbt die versicherte Person vor dem Rentenbezug sichert die Beitragsrückgewähr die Hinterbliebenen ab. Diese erhalten mindestens die eingezahlten Beiträge als Todesfallleistung ausbezahlt. Bei einer Beitragsrückgewähr während des Rentenbezugs verringert sich die Todesfallleistung um die bisher geleisteten Rentenzahlungen (Kapitalrückgewähr).


Höchststandgarantie

Der Versicherer verspricht mindestens den Wert als Rentenkapital zur Verfügung zu stellen, den ihre Fondsanteile zu einem festgelegten Stichtag erreicht haben. Das gilt auch, wenn zum Ablaufdatum des Vertrages der Wert geringer ausfallen sollte.






Rentengarantiezeit

Die Rentenzahlung erfolgt auch im Todesfall der versicherten Person für einen garantierten Zeitraum.
Beispiel:
Herr Fischer ist Rentner und erhält seit dem 65. Lebensjahr eine Rente. Er hat dafür eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart. Mit 71 Jahren verstirbt Herr Fischer. Da er seine Rente bisher nur sechs Jahre bezogen hat, erhält nun seine Ehefrau, die er als Bezugsberechtigte angegeben hat, weitere vier Jahre die Rente ausbezahlt.
In der Regel enthalten fondsgebundene Rentenversicherungen keine Garantien. Soll dennoch eine solche Absicherung eingeschlossen werden, sind die dadurch entstehenden Kosten zu beachten.
Wie hoch diese sein können, erfahren Sie in dem Beitrag:
 Garantien gibt es nicht umsonst

Renditechancen in der fondgebundenen Rentenversicherung

In der Regel erwirtschaftet eine fondsgebundene Rentenversicherung eine höhere Rendite als die klassischen Produkte. Die Rendite hängt ganz von der Wertentwicklung der gewählten Investmentfonds ab und ist daher etwas risikoreicher. Um eine möglichst hohe Rendite zu erhalten, ist neben der richtigen Fondsauswahl besonders auf die anfallenden Kosten zu achten. Bei langfristen Anlage ist in der Regel sehr wohl mit guten Renditen zu rechnen ist. Für eine kurzfristige Anlage ist eine solches Produkt allerdings nicht zu empfehlen, da sich durch jährliche Schwankungen in kurzen Zeiträumen auch Verluste ergeben können.
Grundsätzlich sinnvoll ist es, sich bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung nicht allein auf einen Investmentfonds zu verlassen. Lieber die Risiken streuen und in unterschiedliche Branchen, Gebiete etc. investieren.

Anfallende Kosten
Neben der Fondsauswahl sind die anfallenden Kosten ausschlaggebend für die tatsächliche Rendite, die beim Kunden ankommt. So kann ein Fonds mit sehr guter Rendite und gleichzeitig sehr hohen Kosten eine weniger hohe Rendite für den Kunden erwirtschaften, wie beispielsweise ein Fonds mit nur mittelmäßiger Rendite und sehr geringen Kosten. Bei der Fondsauswahl ist also nicht nur die Rendite zu betrachten. Die Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung bestehen aus zwei verschiedenen Komponenten: den Versicherungs- und den Fonds-/Kapitalanlagekosten.

Beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung sollte darauf geachtet werden, dass besonders die laufenden Kosten möglichst gering sind. Denn es gilt: Je weniger Kosten, desto mehr Rendite.

Versicherungskosten

Neben den Abschlusskosten fallen während der Vertragslaufzeit weitere laufende Verwaltungskosten an. Sind zusätzliche Garantien oder Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz, etc.) vereinbart führt das ebenfalls zu zusätzlichen Kosten.

Kapitalanlagekosten

Die Kosten für die Kapitalanlage werden zusammengefasst im sogenannten „Total Expense Ratio (TER)“. Dieser gibt Auskunft über die laufenden Kosten, die für die Kapitalanlage anfallen. Nicht darin enthalten sind der Ausgabeaufschlag (entfällt bei passiven ETF’s meist), Transaktionskosten und die Performance-Gebühr. Letztes fällt bei besonders guten Leistungen des Fondsmanagers an (entfällt bei passiven ETF’s).

Häufige Fragen zur fondsgebundenen Rentenversicherung

Welche Kosten fallen bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung an?
Neben den Abschlusskosten fallen während der Vertragslaufzeit weitere laufende Verwaltungskosten an. Sind zusätzliche Garantien oder Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz, etc.) vereinbart führt das ebenfalls zu zusätzlichen Kosten. Die Kosten für die Kapitalanlage werden zusammengefasst im sogenannten „Total Expense Ratio (TER)“. Dieser gibt Auskunft über die laufenden Kosten, die für die Kapitalanlage anfallen. Nicht darin enthalten sind der Ausgabeaufschlag (entfällt bei passiven ETF’s meist), Transaktionskosten und die Performance-Gebühr. Letzteres fällt bei besonders guten Leistungen des Fondsmanagers an (entfällt bei passiven ETF’s).
Neben der Fondsauswahl sind die anfallenden Kosten ausschlaggebend für die tatsächliche Rendite, die beim Kunden ankommt. So kann ein Fonds mit sehr guter Rendite und gleichzeitig sehr hohen Kosten eine weniger hohe Rendite für den Kunden erwirtschaften Bei der Fondsauswahl ist also nicht nur die Rendite zu betrachten.
Können Zusatzleistungen abgeschlossen werden?
Neben den Rentenleistungen einer Rentenversicherung ist es möglich, auch Zusatzversicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit einzuschließen.
Können Garantien mit eingeschlossen werden?
Bei fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es in der Regel keine garantierte Rente! Allerdings können je nach Anbieter und Vertrag gegen Aufpreise unterschiedliche Garantien eingebaut werden. Dazu gehören beispielsweise die Beitragsrückgewähr, Höchststandgarantien oder Rentengarantiezeiten.
Eine Beitragsrückgewährgarantie sichert die Hinterbliebenen der versicherten Person ab, falls diese stirbt. Diese erhalten mindestens die eingezahlten Beiträge als Todesfallleistung ausbezahlt. Bei einer Beitragsrückgewähr während des Rentenbezugs verringert sich die Todesfallleistung um die bisher geleisteten Rentenzahlungen (Kapitalrückgewähr).
Bei der Höchststandgarantie verspricht der Versicherer mindestens den Wert als Rentenkapital zur Verfügung zu stellen, den Ihre Fondsanteile zu einem festgelegten Stichtag erreicht haben. Das gilt auch, wenn zum Ablaufdatum des Vertrages der Wert geringer ausfallen sollte.
Die Rentengarantiezeit zahlt, eine Rentenzahlung für einen garantiertem Zeitraum auch im Todesfall einer versicherten Person. Beispiel: Herr Fischer ist Rentner und erhält seit dem 65. Lebensjahr eine Rente. Er hat dafür eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart. Mit 71 Jahren verstirbt Herr Fischer. Da er seine Rente bisher nur sechs Jahre bezogen hat, erhält nun seine Ehefrau, die er als Bezugsberechtigte angegeben hat, weitere vier Jahre die Rente ausbezahlt.
In der Regel enthalten fondsgebundene Rentenversicherungen keine Garantien. Soll dennoch eine solche Absicherung eingeschlossen werden, sind die dadurch entstehenden Kosten zu beachten.

Wie hoch diese sein können, erfahren Sie in dem Beitrag: Garantien gibt es nicht umsonst.

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