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Bauherrenhaftpflicht

Die eigenen vier Wände richtig schützen –
alles rund um die Bauherrenhaftpflicht.
Bauherrenhaftpflicht

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick.
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Das eigene, selbstgeplante Haus bei dem keine Wünsche offen bleiben – diesen Traum haben viele Menschen. Doch bis der Moment gekommen ist, bedarf es oftmals jahrelanger Planung. Und ein eigenes Bauvorhaben bedeutet viel Verantwortung.
Handwerker, Besucher oder die spielenden Kinder von nebenan – sie alle sind den Gefahren einer Baustelle ausgesetzt. Sogar benachbarte Häuser können in Mitleidenschaft gezogen werden. Damit Ihr Traum von den eigenen vier Wänden Realität wird, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen! Auch die am besten abgesicherte Baustelle birgt unvorhersehbare Risiken.

Für alles was auf einer Baustelle passiert, ist der Bauherr verantwortlich. Der Bauherr ist immer derjenige, der selbst oder durch einen Beauftragten ein Bauvorhaben auf seinen Namen und eigene Rechnung finaziell und tehcnisch vorbereiten und durchführen lässt. Zwar planen in der Regel Architekten den Bau und Bauunternehmen führen den entsprechenden Bauauftrag von Anfang bis Ende durch, doch das bedeutet noch lange nicht, dass der Bauherr von seiner Haftung befreit ist.  Vielmehr haften nach dem BGB der Bauherr, Architekt und Bauunternehmer gesamtschuldnerisch. Eine gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass sich der Geschädigter mit bestehenden Schadensersatzansprüchen an jeden der drei Parteien wenden kann. Dabei spielt es gerade keine Rolle, ob einer Partei die Hauptverantwortung zu zuschreiben ist. Somit ist der Bauherr trotz Delgeation dazu verpflichtet, persönlich zu überprüfen, ob alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und vorgenommen wurden. Handelt der Bauherr bei dieser Überprüfung fahrlässig, so muss auch er Verantwortung übernehmen und für entsprechende Schadensersatzansprüche mit seinem Privatvermögen einstehen. 
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Warum ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?

Auf einer Baustelle verbirgen sich viele Risiken und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann leicht ein Unfall passieren.
Der Bauherr übernimmt die Haftung für alle Unfälle, die andere Personen (z.B. Bauarbeiter, Unbefugte) auf der Baustelle erleiden. 
Kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle, so steht der Bauherr in der Verantwortung und muss Schadensersatz leisten. Für genau diese Risiken kann eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden.
Der Bauherr ist für alles, was auf der Baustelle passiert, verantwortlich. Zu den eigenen Pflichten gehört auch, dass die Baustelle ausreichend gesichert ist und alle Bauvorschriften eingehalten werden.

Die Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss für jeden Bauherren und/ oder Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks und ist geeignet für alle:

Neubauten
Sanierungen
Um- und Erweiterungsmaßnahmen

Was ist von der Bauherrenhaftpflicht versichert?

Personenschäden
Zu den Personenschäden gehören alle Kosten, die durch Verletzungen, Invalidität oder Tod des Geschädigten entstehen.
Sachschäden
Zu den Sachschäden gehören alle Schäden, die an Gegenständen und sonstigen Dingen im Eigentum des Geschädigten entstehen.
Vermögensschäden
Zu den Vermögensschäden zählen vor allem Folgeschäden. Hierunter fallen vor allem der Verdienst- oder Nutzungsausfall.

Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflicht:

Was ist innerhalb der Bauherrenhaftpflicht nicht versichert?
Die Bauherrenhaftpflicht umfasst nicht alle denkbaren Ereignisse. Vor allem sind folgende Konstellationen grundsätzlich nicht von dem Versicherungsschutz umfasst:

- Ein Ausschlussgrund ist die vorsätzliche Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungspflichten seitens des Bauherren.
- Eigenleistungen müssen meist gesondert in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an gemieteten Sachen sowie für Schäden, welche aufgrund einer Veränderung der Grundwasserverhältnisse entstehen.
Wann sollte der Versicherungsschutz beginnen?
Der Termin an dem der Versicherungsschutz geinnen soll, kann individuell festgelegt werden. Dennoch sollte dieser Termin im besten Falle noch vor dem ersten Spatenstich liegen. Denn auch für ein unbebautes Grundstück kann bereits eine Haftung bestehen, wenn der Bauherr bereits Eigentümer ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Mit der Bauabhnahme endet die Bauphase und damit beginnt die Nutzungsphase des bebauten Grundstücks. Sobald ein Grundstück fertiggestellt wird, erlischt automatisch auch die Bauherrenhaftpflicht.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
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Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

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