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Hinterbliebenenschutz für Vermögende

Die Risiken der Erbschaftssteuer.
Hinterbliebenenschutz für vermögende

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Sie möchten ein Grundstück oder Haus vererben oder sind selbst Erbe? Dann sollte Ihnen eins bewusst sein: Erben ist nicht immer umsonst! Wenn Sie das Haus der Eltern oder Großeltern übernehmen möchten, kann das zu hohen Steuerverpflichtungen führen. Doch was, wenn Sie diese nicht begleichen können? Welche Steuern anfallen und wie Sie sich dagegen schützen können erfahren Sie bei STC.

Erbschaftssteuer in Deutschland

Erben in Deutschland steht grundsätzlich ein Freibetrag zu, für den keine Erbschaftssteuer anfällt. Ausschlaggebend für dessen Höhe ist der Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorbenen. Ist der Freibetrag vom Wert des Erbes abgezogen, fällt für den Rest die Erbschaftssteuer an. Der genaue Steuersatz richtet sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad (den ermittelten Steuerklassen) und der Höhe des zu versteuernden Anteils.
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Freibeträge ErschaftssteuerSteuersaetze-der-Erbschaftssteuer-min
Nicht nur für Geld, sondern auch für Immobilien, Grundstücke und sonstige Sachgüter, fällt die Erbschaftssteuer an. Sie werden dabei genauso wie Geldvermögen behandelt. Um die Höhe der anfallenden Steuer zu berechnen, wird der Wert der vererbten Immobilie ermittelt. Übersteigt dieser Wert die Freibeträge, so sind Geldmittel nötig, um die fällige Erbschaftssteuer zu begleichen.
Beispiel 1: Vater hinterlässt seinem Kind ein Einfamilienhaus im Wert von 200.000,- €
Der Wert des Hauses übersteigt nicht den Freibetrag für Kinder (400.000,- €). Es fällt daher keine Erbschaftssteuer an.
Beispiel 2: Mutter hinterlässt Ihrem Kind ein Haus im Wert von 500.000,- €
Der Wert des Hauses übersteigt den Freibetrag für Kinder (400.000,- €) um 100.000,- €. Für diesen Betrag fallen 11% (Steuerklasse I) Erbschaftssteuer an.

Erbschaftsteuer in Höhe von 11.000,- €
Beispiel 3: Großmutter hinterlässt Ihrem Enkel eine Immobilie im Wert von 400.000,- €
Der Wert der Immobilie übersteigt den Freibetrag für Enkel (200.000,- €) um 200.000,- €. Für diesen Betrag fallen 11% (Steuerklasse I) Erbschaftssteuer an.

Erbschaftsteuer in Höhe von 22.000,- €
Beispiel 4: Mann hinterlässt seinem Bruder eine Mehrfamilienhaus im Wert von 500.000,- €
Der Wert des Hauses übersteigt den Freibetrag für Geschwister (20.000,- €) um 480.000,- €. Für diesen Betrag fallen 25% (Steuerklasse II) Erbschaftssteuer an.

Erbschaftsteuer in Höhe von 120.000,- €

Risikolebensversicherung als Absicherung

Um sicher zu stellen, dass im Todesfall genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, ist es sinnvoll, als zukünftiger Erbe eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Die versicherte Person ist dabei beispielsweise der Vater oder die Mutter. Je nach Wahl der bezugsberechtigten Person erhalten der Ehepartner, die Kinder, die Enkel So stehen im Todesfall ausreichende Geldmittel für die anfallende Erbschaftssteuer zur Verfügung. Gleichzeitig sind die Bestattungs- und Beerdigungskosten abgedeckt.
Risikolebensversicherung stellt Geldmittel zur Verfügung
Damit für die Leistung der Risikolebensversicherung keine weitere Erbschaftssteuer anfällt, muss der Erbe Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein.

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Wie kann STC Ihnen helfen?

Wir prüfen Ihre aktuelle Situation - dazu gehört neben der Bedarfsanalyse auch die Gesundheitsanalyse, um so Ihren persönlichen Absicherungsbedarf und die Möglichkeiten auf dem Versicherungsmarkt festzustellen.
Ist dies ermittelt, wählen wir das bestmögliche Produkt für Ihre Situation und finden dazu den passenden Anbieter. Selbstverständlich haben Sie das letzte Wort, daher stellt STC Ihnen konkrete Angebote und Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung.
Ist ein passendes Produkt gefunden, erstellen wir konkrete Angebote mit den für Sie angepassten Vertragsausgestaltungen. Bestehen Fragen oder Erklärungsbedarf zu den Angeboten, steht STC Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung

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