Privathaftpflicht –
die wichtigste Absicherung

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Die Private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen Haftpflichtansprüche Dritter im In- und Ausland als Familien und Haushaltsvorstand, als Inhaber einer Wohnung bzw. Einfamilienhaus, als Mieter, als Sportler, den Ehegatten, in gleichem Umfang die unverheirateten Kinder – auch die volljährigen während der Schul-und Berufsausbildung in gleichem Umfang.
1. Versicherte Personen
Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht erstreckt sich regulär auf folgenden Personen:
Anmerkung: Volljährige Kinder sind im Alter beschränkt, zumeist sind Sie bis zum Abschluss der Erstausbildung eingeschlossen, in der Regel maximal bis zum 25. Lebensjahr. Die jeweilige Definition ist abhängig von Angebot und Versicherer.
Je nach Wohnungs- bzw. Familiensituation kann es also zu einem unterschiedlichen Bedarf an einer Privathaftpflicht kommen. Erstreckt sich der Versicherungsschutz der einen Anbieter auf einen engen Personenkreis, so umfassen wiederum andere Anbieter diese ohne Mehrprämie. Eine individuelle Angebotserstellung ist daher sehr empfehlenswert.
2. Schäden an der eigenen Person
Werden Sie selbst von einem Dritten geschädigt, der nicht über eine Private Haftpflichtversicherung verfügt und zudem aufgrund seiner finanziellen Situation nicht zahlungsfähig ist (dies muss aus einem rechtskräftig vollstreckbaren Urteil hervorgehen), so wird es in der Regel sehr schwierig eine Schadensersatzforderung durchzusetzen. Hier greift die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Privaten Haftpflicht, sofern diese mit vereinbart ist. In bestimmten Fällen sogar auch für vorsätzliches Verschulden des Schädigers.
3. Forderungsausfalldeckung
Werden Sie selbst von einer Person geschädigt, die zum einen nicht über einen Haftpflichtschutz verfügt und zudem auf Grund von Mittellosigkeit nicht vollstreckt werden kann, sind Sie doppelt gestraft. Sie haben einen Schaden erlitten und werden hierfür nicht entschädigt. Die Forderungsausfalldeckung schützt Sie vor einer solchen Situation und sollte Bestandteil Ihres eigenen Privathaftpflichtschutzes sein.
4. Ausschlüsse
Nicht versicherte Risiken
Diese Risiken benötigen unbedingt eine gesonderte Absicherung!
Zumeist nicht versicherte Risiken
Sie sollten ebenso darauf achten, dass auch Ihre Hobbies mitversichert sind:
- Sportboothaftpflicht
- Surfhaftpflicht
- uvm.
Diese Risiken können Sie gesondert absichern, je nach dem ob sie bereits in Ihrem Vertrag enthalten sind oder nicht.
5. Berufliche Risiken
Die Privathaftpflicht erstreckt sich in ihrem Versicherungsumfang zumeist auf mögliche Schäden, welche sich außerhalb der beruflichen Tätigkeit ereignen. Schädigen Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers eine Dritte Person, so besteht für diese Fälle meist eine eigenständige Betriebshaftpflicht, welche den Arbeitgeber vor möglichen Schadenersatzansprüchen schütz.
Je nach Beruf und Arbeitsvertrag kann es aber doch vorkommen, dass Sie ihre Privathaftpflicht im Versicherungsschutz erweitern sollten. Klauseln für Schlüsselverlust oder eine „Lehrerhaftpflicht“ sind nur einige erwähnenswerte Beispiele der möglichen Deckungserweiterung.
6. Ihr individuelles Angebot
Im Folgenden zeigen wir Ihnen Beispiele für Single- und Familienhaftpflichttarife. Die Premiumtarife bieten einen lückenlos sicheren Rundumschutz mit hohen Deckungssummen und einem sehr breiten Versicherungsumfang. Eine Grundabsicherung ist über Tarife auf „Basisniveau“ möglich.
STC hilft Ihnen gerne dabei die passende Privathaftpflicht für Sie zu finden. Um ein für Sie individuelles Angebot zu erhalten, füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus, wir werden Ihnen dann kostenlos und unverbindlich ein Angebot zukommen lassen: