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Arbeitskraftsicherung für Rechtsanwälte -

Ihr Recht auf Sicherheit.

Rechtsanwaltsfachangestellte

Der tägliche Einsatz für das Recht anderer als Rechtsanwalt oder -anwältin ist anstrengend, besonders geistig. Volle Konzentration für jeden Fall ist gefragt, denn oft liegen menschliche Schicksale in Ihrer Hand. Für die besten Leistungen ist ein freier Kopf Voraussetzung. Sorgen um Ihre Arbeitskraftsicherung passen da ganz und gar nicht. STC hilft und zeigt Ihnen Möglichkeiten, wie Sie den Verlust Ihrer Arbeitskraft absichern können. So steht Ihrer vollen Leistung im Alltag nichts mehr im Wege.

 

1. Absicherung der Versorgungswerke

Als Rechtsanwalt*anwältin besteht in der Regel die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und Mitglied in einem Versorgungswerk zu werden. Dieses übernimmt dann ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Eine solche Befreiung gilt ebenso für:

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1.1 Berufsunfähigkeitsrente bei Versorgungswerken

Im Fall der Berufsunfähigkeit zahlt das Versorgungswerk eine monatliche Rente aus. Im Gegensatz zu den privaten Absicherungen, bei denen eine Leistung meist schon ab 50 % Berufsunfähigkeit fällig wird, ist die Voraussetzung für eine Leistung bei Versorgungswerken gewöhnlich 100 % Berufsunfähigkeit.

Auszug aus dem Landesgesetz über die rheinland-pfälzische Rechtsanwaltsversorgung (Rechtsanwaltsversorgungsgesetz - RAVG)

[fusion_tagline_box backgroundcolor="#fff" shadow="yes" border="1px" bordercolor="#e8e6e6" highlightposition="top" link="https://www.stc-makler.de/" linktarget="" button="" title="" description="§ 9 Berufsunfähigkeitsrente

(1) Berufsunfähigkeitsrente wird auf Antrag gewährt, wenn und solange ein Mitglied infolge
körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte zur Ausübung des
Berufs des Rechtsanwalts nicht nur vorübergehend unfähig ist und deshalb seine berufliche
Tätigkeit eingestellt hat. Der Rentenanspruch entsteht erst, wenn die Berufsunfähigkeit
länger als 90 Tage gedauert hat, aber nicht vor Ende der Beitragspflicht gemäß § 23 Abs.5."][/fusion_tagline_box]

1.2 Vorteile der Absicherung

Die Absicherung durch die Versorgungswerke ist für eine*n Rechtsanwalt*anwältin unabhängig von seinem oder ihrem Gesundheitszustand möglich. Zusätzlich sind Sie früher als bei der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, da die Wartezeiten der Versorgungswerke kürzer sind. Im Falle eines Unfalls beträgt die Wartezeit nach dem Landesgesetz über die rheinland-pfälzische Rechtsanwaltsversorgung sogar nur einen Monat.

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1.3 Nachteile der Absicherung

Eine Leistung wird nur dann fällig, wenn die berufliche Tätigkeit infolge körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der geistigen Kräfte auch tatsächlich eingestellt wird.

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LeistungenVersorgungswerke

© STC Research

Weitere Informationen zu der Absicherung des rheinland-pfälzischen Versorgungswerkes der Rechtsanwälte finden Sie hier.

 

1.4 Schlussfolgerung

Die Absicherung der Versorgungswerke umfasst insbesondere den „schlimmsten Fall“. Liegt eine Berufsunfähigkeit unter 100 % vor, ist in der Regel keine Leistung zu erwarten. Eine private Absicherung, die z.B. auch schon bei einer 50%-igen Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente auszahlt, ist daher zu empfehlen. Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg empfielt ebenfalls eine zusätzliche private Absicherung:

[fusion_tagline_box backgroundcolor="#fff" shadow="yes" border="1px" bordercolor="#e8e6e6" highlightposition="top" link="https://www.stc-makler.de/" linktarget="" button="" title="" description="„Selbstverständlich beinhaltet das aber auch die Empfehlung an jedes Mitglied, sich - wo es irgend geht - gegen das Risiko der bloß verminderten Erwerbsfähigkeit neben dem Versorgungswerk bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abzusichern.“ (Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg)"][/fusion_tagline_box]

 

2. Absicherungsmöglichkeiten

Um auch für den Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, sollten sich Rechtsanwält*innen privat schützen. Worauf Sie besonders zu achten haben und welche Möglichkeiten der privaten Arbeitskraftsicherung es gibt, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

Übersicht Rechtsanwälte

© STC Research

2.1 Angestellt, Selbstständig oder Verbeamtet?

Der Arbeit als Rechtsanwalt können Sie als Angestellte*r, Selbstständige*r oder sogar Beamter*Beamtin nachgehen. Es ist möglich, in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, in einer Kanzlei oder im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Das führt zu unterschiedlichen Merkmalen der Absicherung.

Für die richtige Absicherung ist der Berufsstand einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes besonders wichtig, denn je nach Berufsstand sind unterschiedliche Ausgestaltungen möglich und sinnvoll.

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Seit dem 01.01.2016 können sich auch Syndikusanwält*innen von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien. (Weitere Hinweise: Hinweisblatt zur gesetzlichen Neuregelung).

Für die private Absicherung als Rechtsanwalt*anwältin in einem Arbeitnehmerverhältnis finden Sie in der Regel einen guten und preiswerten Versicherungsschutz. Eine günstige Einstufung der Berufsgruppe ist bei den meisten Anbietern zu erwarten. Weitere Informationen zur Absicherung für Angestellte finden Sie hier: Angestellte

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[su_spoiler title="Selbstständige" style="fancy"]

Als Selbstständige*r sind meist etwas höhere Beiträge zu erwarten. Besonderen Einfluss hat auch Ihre Tätigkeitsverteilung (z.B. Bürotätigkeit, Reisetätigkeit...). Trotz allem ist die Einstufung der Berufsgruppe meist recht gut, da bei der Arbeit als Jurist*in die körperliche Anstrengung gering ist. Weitere Informationen zur Absicherung für Selbstständige finden Sie hier: Selbstständige

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[su_spoiler title="Beamte" style="fancy"]

Für Jurist*innen im öffentlichen Dienst ist der Einschluss einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel wichtig. Denn Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Weitere Informationen zur Absicherung für Beamte finden Sie hier: Dienstunfähigkeit.

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2.1 Berufsunfähigkeitsversicherung

Für die zusätzliche private Vorsorge bietet sich für Rechtsanwält*innen insbesondere die private Berufunfähigkeit an. Sie bietet den umfangreichsten Schutz und die Möglichkeit, auch psychische Leistungsauslöser einzuschließen, die für die Arbeit eines*einer Rechtsanwaltes*anwältin besonders relevant ist.

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Weitere Informationen: Berufsunfähigkeit

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2.2 Schwere Krankheiten/ Dread-Disease-Versicherung

Die Schwere Krankheiten/ Dread-Disease-Versicherung bietet finanzielle Hilfe im Fall einer Erkrankung wie bspw. Krebs, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall.

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Weitere Informationen: Schwere Krankheiten/ Dread-Disease

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2.3 Grundunfähigkeitsversicherung

Der Verlust der Stimme oder des Hörens führt bei der Arbeit als Rechtsanwalt*anwältin fast zwangsweise zum Arbeitskraftverlust. Eine Möglichkeit, sich gegen den Verlust solcher Fähigkeiten abzusichern, bietet die Grundfähigkeitsversicherung. Bei einem Verlust wird, ähnlich der Berufsunfähigkeit, eine monatliche Rente ausgezahlt.

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Weitere Informationen: Grundunfähigkeit

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2.4 Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Absicherung speziell für Beamte. Sie entspricht einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist allerdings durch bestimmte Klauseln für das Berufsbild von Beamten ausgelegt.

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Weitere Informationen: Dienstunfähigkeit

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3. STC-Service

Sie möchten den Verlust Ihrer Arbeitskraft absichern? STC bietet Ihnen einen umfangreichen Service zur Arbeitskraftsicherung und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen: STC-Service zur Arbeitskraftsicherung

 

4. Ihr persönliches Angebot

Sie möchten wissen, welches Produkt für Ihre Arbeitskraftsicherung am besten geeignet ist? Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus, gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung – einfach und kostenfrei.

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Quellen:

www.ravw-rlp.de (eingesehen am 16.06.2016)

www.vw-ra.de (Zitat des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte Baden-Württemberg) (eingesehen am 16.06.2016)

landesrecht.rlp.de (eingesehen am 16.06.2016)

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