Rechtsschutz –
bestehen Sie auf Ihr gutes Recht.

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Kein Unternehmen besteht aus nur einer einzelnen Person. Im Gegenteil, der Erfolg geht auf die Netzwerke und Beziehungen innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens zurück. Dabei gilt, je größer die Firma, desto größer das Netzwerk. Doch was passiert, wenn Unstimmigkeit innerhalb dieser Beziehungen auftreten? Egal ob Konflikte mit Arbeitnehmern oder mit externen Personen, der Gang zum Gericht ist nicht unüblich und meist die erste Eskalationsstufe von nicht lösbaren Unstimmigkeiten. Allein im Jahr 2013 wurden so beispielsweise 1.1 Millionen Zivilprozesse bei Amtsgerichten eingereicht, 756.000 Menschen wurden in Strafverfahren verurteilt. Umso mehr sollten Sie sich vor den Kosten schützen, die solche Rechtsstreitigkeiten birgen. Wie das mit einer Rechtsschutzversicherung funktioniert, erklärt Ihnen STC im Folgenden.
1. Ausgangslage
Auf ein Unternehmen lauert eine Vielzahl von potentiellen Rechtsrisiken im alltäglichen Arbeitsleben. Alle bringen große Kosten mit sich, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht. Sie können in unterschiedlichen Bereichen auftreten und werden folglich auch unterschiedlichen Rechtsgebieten zugeordnet. Folgende drei Gebiete sollten Sie daher kennen, um Risiken richtig zu verordnen:

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Innerhalb dieser Gebiete können Schadenfälle eintreten, die sich zu einer Rechtsstreitigkeit entwickeln. Die Varietät und Anzahl möglicher Risiken innerhalb der Bereiche ist groß, sodass ein Unternehmen permanent von allen Fronten angreifbar ist. Folgende Rechtsangelegenheiten treten häufig bei Firmen ein:

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1.1 Welche Kosten können verursacht werden?
Kosten entstehen dann, wenn Sie als Unternehmen rechtliche Hilfe beanspruchen und einschalten. Das heißt, Ihnen entstehen schon zu Beginn Aufwendungen für einen Anwalt – auch wenn noch keine gerichtlichen Verhandlungen bestehen. Kommt es zusätzlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, folgen Prozesskosten und schließlich auch Gutachterkosten. Das heißt, dass Sie selbst für Schriftverkehr ohne Gerichtsverhandlung schon Kosten tragen.
Wovon hängt die Höhe der Kosten ab?
Die Höhe der Kosten hängt je nach Szenario mit folgenden Faktoren zusammen.
- Streitwert
- Prozesskosten (Instanzen: je höher die Instanz, desto höher die Kosten.)
- Honorarberechnung des Anwalts
- ggf. Gutachterkosten
Können die Kosten vorher kalkuliert werden?
Ja, mithilfe unseres Prozesskostenrechners können Sie schon vorab die Kosten kalkulieren. Sie werden anhand der Streitwertes gemessen und unterscheiden sich je nach Szenario und Instanz.
Dabei ist zudem die Frage zu stellen:
Wer hat den Prozess gewonnen, wer verloren?
Die Antwort beeinflusst die Höhe der Kosten. Es gilt beispielhaft und unter „regulären Anwaltsgebühren“ und in der ersten Instanz:

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Die Grafik zeigt, dass Sie als Geschäftsführer oder Prozessbeteiligter fast immer Kosten tragen müssen. Eine Absicherung lohnt sich daher allemal.
1.2 Wen treffen die Kosten?
Sie als Geschäftsführer sind Repräsentant und Entscheider der Firma. Damit sind Sie verantwortlich, über einzuhaltende Gesetze zu informieren. Denn es gibt gesetzliche Rahmenlinien, die nicht überschritten werden sollten. Kommt es zu einem Schaden (z.B. Unfall eines Passanten auf einer Baustelle) so werden Sie verantwortlich gemacht, dass es keine ausreichenden Warnhinweise gegeben hat (z.B. Verkehrssicherungspflichten). Wichtig ist daher eine gute Präventionsarbeit und eine optimale Absicherung zwischen Betriebshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung.

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Sie sind aber nicht nur für die Vorkehrmaßnahmen zuständig. Auch rechtlich haften Sie als Geschäftsführer für das Handeln Ihrer Mitarbeiter. Besonders brisant ist dabei das Thema der Cyber Risiken. Sei es der Besuch von illegalen Websites oder der Download von solchem Material – rechtlich herangezogen werden in erster Linie Sie. Die Risiken eines Geschäftsführers können zwar mithilfe einer sogenannten D&O Versicherung minimiert werden, doch reichen diese meist in gänze nicht aus. Eine Kombination von mehreren Versicherungslösungen, unter anderem der Rechtsschutzversicherung ist daher empfehlenswert.
Wie gefährlich sind Cyber Attacken für Ihr Unternehmen?
Täglich entstehen mehr und mehr neue Arten von
Viren und Angreifern. Dabei können Risiken ganz unterschiedlich sein: von Datenklau bis zur Betriebsunterbrechung. Schäden am Unternehmen können von jeder Seite aus entstehen.
Was viele Unternehmer jedoch nicht wissen, Sie können und sollten sich nicht nur dagegen schützen, sondern müssen es auch zu einem gewissen Grad! Statt einer übersichtlichen gesetzlichen Regelung besteht eine Vielzahl von Gesetzen mit IT-Bezug. So besagt das GmbH Gesetz:
GmbH- Gesetz:
§ 43 Abs. 1 und 2 GmbHG, Haftung der Geschäftsführer
(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
(2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
bzw. das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 42a BDSG Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Stellt eine nichtöffentliche Stelle im Sinne des § 2 Absatz 4 oder eine öffentliche Stelle nach § 27Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 fest, dass bei ihr gespeicherte
- besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Absatz 9)
- personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen
- personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen, oder
- personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten
unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und drohen schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, hat sie dies nach den Sätzen 2 bis 5 unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie den Betroffenen mitzuteilen. Die Benachrichtigung des Betroffenen muss unverzüglich erfolgen, sobald angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten ergriffen worden oder nicht unverzüglich erfolgt sind und die Strafverfolgung nicht mehr gefährdet wird.
Beispiel: Risiko Datenschutz
Egal ob Produktionsfirma, Wirtschaftsbetrieb oder Händler – beinahe alle Berufsfelder arbeiten mit Personendaten. Daten, die Ihnen als Geschäftsführer anvertraut wurden. Doch der Umgang birgt viele Risiken. Dazu zählen unter anderem:
- Missbrauch von Daten
- kein Datenschutzbeauftragter trotz Verpflichtung (Bußgeld bis zu 50.000,- €)
- Nichtbeachtung eines Kundenwiderrufs (Bußgeld bis zu 300.000,- €)
Dies sind nur wenige Beispiele der beinahe endlosen Risikomöglichkeiten. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss daher gesichert sein, dass das Unternehmen allen gesetzlichen Regelungen in jedem Kleingebiet der Rechtssprechung gerecht wird. Für mehr Informationen wenden Sie sich an STC.
1.3 Kostenbeispiel
Kosten entstehen durch unterschiedliche Risiken innerhalb unterschiedlicher Rechtsgebiete. Da aus Zivilklagen oftmals Strafanzeigen werden, zeigt folgendes Beispiel des Strafrechts die Kostendimensionen auf.
Beispiel Strafrecht
Die Firma Werner ist ein Dienstleister für Heizungsmontage. Ihr Auftrag läuft nach einem Werkvertrag – das bedeutet, die Firma ist verpflichtet „zum Erfolg“. Herr Mayer ist nach einer Montage allerdings unzufrieden, da die Heizung nicht funktioniert. Er reklamiert bei der Firma, diese weist die Schuld von sich. Herr Mayer zieht einen Anwalt hinzu, um gegen die Firma vorzugehen. Nach monatelangem Schriftverkehr ohne Einigung reicht es Herr Mayer und er stellt eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs.
Anfänglicher Schriftverkehr: 15.000,- € Anwaltskosten (Stundenhonorar des Anwalts beachten!)
1. Instanz Amtsgericht:
5.000,- € Gutachterkosten
700,- € Gerichtskosten
Bis zum ersten Urteil entstehen demnach Kosten von 20.750,- €!
2. Instanz Landgericht:
15.000,- € Anwaltskosten
5.000,- € Gutachterkosten
1.800,- € Gerichtskosten
Bis zum zweiten Urteil entstehen summiert schon 32.550,- € Kosten.
Das Verfahren endet auf Höhe der zweiten Instanz. Es hätte noch bis zum Bundesgerichtshof gehen können, sodass sich die Kosten weiter vermehrt hätten. Ohne Rechtsschutzversicherung würde diese eine Klage für die Firma Werner einen Verlust von 32.550,- € plus die eigenen Verteidigungskosten bedeuten! Eine Summe, der eine Firma kaum standhält.
2. Absicherungsmöglichkeiten Rechtsschutz
Auch als Unternehmen sollten Sie auf Ihr gutes Recht bestehen und es auch verteidigen. Dazu gehört aber auch eine finanzielle Freiheit, dies qualitativ und effektiv gestalten zu können. Mit einer Rechtsschutz für Ihr Gewerbe können Sie den Versicherungsschutz individuell aus folgenden Bausteinen zusammensetzen.

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2.1 Firma
Der Firmenrechtsschutz sichert den Bereich rund um das Unternehmen ab. Hierzu zählt z.B. der Schadenersatz-Rechtsschutz, etwa bei einer Uneinigkeit im Zusammenhang mit der Beschädigung von Gegenständen, der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, beispielsweise bei einem Rechtsstreit wegen eines Kaufvertrages über ein neues Auto, sowie der Steuer-Rechtsschutz, der Sozialgerichts-Rechtsschutz und zahlreiche weitere Rechtsschutzbereiche.
Beispiele:
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie haben Ärger mit Reiseveranstaltern, beim Kauf von Multimediageräten bzw. einer neuen Küche oder mit Handwerkern.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie als Geschäftsführer sind häufig privat mitversichert. Daher gilt als Beispiel: Sie verlangen Schmerzensgeld nach einem Sport- oder Skiunfall.
Sozial-Rechtsschutz
Die Berufsgenossenschaft zahlt einem Ihrer Mitarbeiter eine Rente infolge eines Berufsunfalls aus. Sie fordert eine Teilkostenerstattung von Ihnen, die Sie in der geforderten Höhe nicht ausgleichen wollen.
Regelungen bezüglich einer Erbschaft
Es musst rechtlich festgehalten werden, an wen die Firma im Todesfall übergeht. Dabei werden die Kosten der Testamenterstellung übernommen.
Steuer-Rechtsschutz
Sie streiten um die Anerkennung von Werbungskosten.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ihre Müllentsorgung verlief nicht nach allen Vorschriften. Ihnen wird vorgeworfen, etwas falsch gelagert zu haben. Sie erwartet eine Sanktionierung.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Die Behörde schreibt Ihnen Öffnungszeiten vor, an die Sie sich nicht halten wollen.
2.2 Beruf
Der Berufsrechtsschutz sichert ein Unternehmen vorallem bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern ab. Das können z.B. Streitigkeiten über Gehalt, Urlaubszeiten, Überstunden, Arbeitszeugnisse oder im schlimmsten Fall Kündigungen sein. Zudem sind Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern abgesichert. Besonders dieser Bereich sollte nicht in seiner Risikodimension unterschätzt werden.
Beispiele
Arbeits-Rechtsschutz
Sie verteidigen eine Kündigung oder Abmahnung oder Sie streiten um die Gehaltseinstufung.
2.3 Verkehr
Der Verkehrsrechtsschutz schützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr, die über den Firmenwagen laufen.
Beispiele
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie haben Ärger rund ums Kfz, zum Beispiel bei Autokauf, Reparaturen, Garantie.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Angeblich sind Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter zu schnell gefahren, es ergeht ein Bußgeldbescheid.
Sie oder Ihr Mitarbeiter sollen behindernd geparkt haben und es drohen Punkte in Flensburg.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Ihnen als Geschäftsführer oder einen Ihrer Mitarbeitern wird der Führerschein entzogen oder es droht die Auflage eines Fahrtenbuchs.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Ihr Auto wird bei einem Verkehrsunfall beschädigt und Sie verlangen Schadenersatz.
Straf-Rechtsschutz
Sie oder ein Mitarbeiter fahren einen Fußgänger an, man wirft Ihnen fahrlässige Körperverletzung vor.
Steuer-Rechtsschutz
Sie streiten um die Kfz-Steuer wegen einer falschen Schadstoffklasse.
2.4 Eigentum/ Mieten
Der Wohnungsrechtsschutz schützt alle Mieter und Eigentümer vor Streitigkeiten rund ums Mieten.
Beispiele
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
1. Sie wehren sich gegen eine Kündigung, Mieterhöhung oder beanstanden die Höhe der Nebenkosten.
2. Sie streiten um Grundbuchfragen, zum Beispiel wegen der Löschung einer Hypothek.
Steuer-Rechtsschutz
Sie legen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid für Ihre genutzte Immobilie ein.
2.5 Erweiterter Strafrechtsschutz
Im deutschen Recht, aber auch in den Rechtsschutzversicherungen wird zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten unterschieden. Erheben Sie oder eine andere Person in zivilrechtlichen Angelegenheiten Ansprüche z.B. auf Schadensersatz, so tritt an die klagende Stelle im Strafrecht die Staatsanwaltschaft. Ziel des Strafrechts ist es, vorhandene und unter Strafe gestellte Gesetze des Staates gegenüber den Bürgern, aber auch Unternehmen durchzusetzen und bei Verstoß mit Freiheits- oder Geldstrafen zu sanktionieren. Schützen Sie sich daher mit einem erweiterten Strafrechtsschutz vor den finanziellen Folgen einer solchen Auseinandersetzung.

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Beispiele
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
1. Sie verkaufen auf einem Online-Marktplatz Ware. Nach dem Zahlungseingang vergessen Sie aus verschiedenen Gründen die Ware zu versenden. Der Käufer erstattet eine Strafanzeige wegen Betrugs.
2. Im Zuge einer Streitigkeit wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten eine Beleidigung ausgesprochen. Der vermeindlich Beleidigte erstattet gegenüber Ihnen eine Strafanzeige.
2.6 Sonstiges
Der Versicherungsmarkt unterliegt einem ständigen Wettbewerb. Dieser Wettbewerb wird auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung sowohl über den Preis, als auch über die Leistung vorangetrieben. Versicherer entwickeln so zum Beispiel unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme für weitreichendere Leistungen:
- Mediation
- Ehrenamt
- Ehestreit (bzgl. Ehevertrag)
3. Ihr Angebot
Um Ihr Unternehmen weitreichend gegen alle Rechtslagen zu schützen, ist eine Rechtsschutzversicherung unausweichlich. Diese kann ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammengestellt werden. Sie möchten wissen, welche Risiken für Ihre Firma zu beachten sind und wie Ihr bester Schutz ausgestaltet wird? Dann nehmen Sie Kontakt auf – unkompliziert und kostenfrei.
Quelle:
Statistische Zahlen: Destatis (eingesehen am 20.09.2016)