Rechtsschutz –
das Recht an Ihrer Seite
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Der Gang vor Gericht kann eine durchaus teure Angelegenheit werden. Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem Streitwert und müssen zunächst selbst getragen werden. Kommt es zu einer Niederlage vor Gericht sind zudem die Kosten des Siegers zu tragen. Aus Angst vor den hohen Kosten meiden die meisten Deutschen einen Prozess.
Mit der Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Lediglich die vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer selbst.
1. Leistungsarten
Eine Rechtsschutzversicherung ist für verschiedene Leistungsabschnitte möglich. Sie können Ihren Rechtsschutz ganz individuell zusammenstellen.
1.1 Privat
Der Privat-Rechtsschutz sichert den privaten Bereich ab. Er wird häufig auch als Familienrechtsschutz bezeichnet.
Hierzu zählt z.B. der Schadenersatz-Rechtsschutz, etwa bei einer Uneinigkeit im Zusammenhang mit der Beschädigung von Gegenständen, der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, beispielsweise bei einem Rechtsstreit wegen eines Kaufvertrages über ein neues Auto, sowie der Steuer-Rechtsschutz, der Sozialgerichts-Rechtsschutz und zahlreiche weitere Rechtsschutzbereiche.
Beispiele:
1.2 Beruf
Der Berufsrechtsschutz sichert Berufstätige vorallem bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ab. Das können z.B. Streitigkeiten über Gehalt, Urlaubszeiten, Überstunden, Arbeitszeugnisse oder im schlimmsten Fall Kündigungen sein. Zudem sind Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern abgesichert.
Beispiele
1.3 Verkehr
Der Verkehrsrechtsschutz schützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr, egal ob als Fahrer des eigenen oder eines fremden Fahrzeuges, ob als Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln und sogar als Fußgänger.
Beispiele
1.4 Wohnung
Der Wohnungsrechtsschutz schützt alle Mieter und Eigentümer vor Streitigkeiten rund ums Mieten und Vermieten.
Beispiele
1.5 Erweiterter Strafrechtsschutz
Im deutschen Recht, aber auch in den Rechtsschutzversicherungen wird zwischen Zivilrechtlichen und Strafrechtlichen Streitigkeiten unterschieden. Erheben Sie oder eine andere Person in Zivilrechtlichen Angelegenheiten Ansprüche z.B. auf Schadensersatz, so tritt an die klagende Stelle im Strafrecht die Staatsanwaltschaft. Ziel des Strafrechts ist es, vorhandene und unter Strafe gestellte Gesetze des Staates gegenüber den Bürgern, aber auch Unternehmen durchzusetzen und bei Verstoß mit Freiheits- oder Geldstrafen zu sanktionieren. Schützen Sie sich daher mit einem erweiteren Strafrechtsschutz vor den finanziellen Folgen einer solchen Auseinandersetzung.
Beispiele
1.6 Sonstige
Der Versicherungsmarkt unterliegt einem ständigen Wettbewerb. Dieser Wettbewerb wird auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung sowohl über den Preis, als auch über die Leistung vorangetrieben. Versicherer entwickeln so zum Beispiel unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme für weitreichendere Leistungen:
- Kostenübernahme Testamentserstellung
- Kostenübernahme Erstellung Vorsorge- und Betreuungsvollmachten
- Studienplatzvergabe
- Stromerzeugung und Netzeinspeisung
- Unterhaltsfragen und -streitigkeiten
- Ehefragen- und streitigkeiten
- Erbrecht
- bedingt baurechtliche Streitigkeiten
Beispiele
2. Kosten im Schadenfall
- Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- gegebenenfalls Kosten des Prozessgegners
3. Versicherte Personen
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner
- Kinder, sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Volljährige Kinder sind mitversichert, maximal jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben.

4. Geltungsbereiche
Zumeist besteht Versicherungsschutz in Europa und den außereurpäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers. Bei den meisten Versicherern zählt weltweiter Schutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten zum Standard. Für einzelne Bereiche ( z.B. Beratungs-, Sozialgerichts- und Steuerrechtsschutz) gilt eine Einschränkung auf Deutschland.
5. Wartezeiten
Je nach Leistungsinhalt schwanken die Wartezeiten zwischen 3 Monaten und mehreren Jahren. So gilt Ihr Arbeits- oder Wohnungs-Rechtsschutz bereits nach 3 Monaten, Rechtsschutz in Ehesachen vor Gericht oder in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen kann je nach Versicherer eine Wartezeit von 3 Jahren haben.
6. Ihr persönliches Angebot
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Preise für Rechtsschutztarife mit unterschiedlichen Leistungsbausteinen für Singles und Familien. Die Selbstbeteiligung liegt in diesen Beispielen immer bei 150,- €.
Erweiterter Strafrechtsschutz
Dieser ist in den Beispielen nicht berücksichtigt, kann jedoch in den meisten Fällen für ca. 30,- € mit eingeschlossen werden.
Die Orientierungswerte können natürlich eine individuelle Angebotserstellung nicht ersetzen, sie sollen viel mehr nur Aufzeigen, welche Absicherungspositionen Einfluss auf die Prämiengestalltung haben. Nichts geht über einen individuellen Vergleich, nutzen Sie daher das Kontaktformular und fordern Sie sich Ihr persönliches Angebot an.