Auf der DKM 2023 in Dortmund wurde erneut deutlich, wie wichtig die Diskussion um klare und transparente Versicherungsklauseln ist. Die STC Unternehmensgruppe, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dr. Dennis Sturm, nahm aktiv an den Debatten teil, in welcher gezielt verschiedene Standpunkte eingenommen wurden, und die vor allem die oft unklare Formulierung von Versicherungsbedingungen und ihre Auswirkungen auf Kunden und Vermittler thematisierten.
Eines der zentralen Themen der DKM 2023 war die Unsicherheit, die durch vage formulierte Versicherungsklauseln entsteht. Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Urteil vom 13. Mai 2022 – 7 U 71/21), das eine Klausel, die Versicherungsnehmern die Pflicht auferlegt, Rückstausicherungen „funktionsbereit“ zu halten, als zu unbestimmt einstufte. Laut OLG müsse eine Obliegenheit, die einschneidende Sanktionen nach sich zieht, eindeutig formuliert sein. Dieses Urteil sorgte für reichlich Diskussionen.
Professor Dirk-Carsten Günther von der Kanzlei Bach Langheid Dallmayr (BLD) bezeichnete das Urteil auf der DKM 2023 als fehlerhaft und argumentierte, dass wesentliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Dr. Dennis Sturm, Jurist und geschäftsführenden Gesellschafter der STC Unternehmensgruppe, zeigte ebenfalls Verständnis für diese Sichtweise, betonte jedoch, dass es falsch sei anzunehmen, der durchschnittliche Versicherungsnehmer sei mit den Versicherungsbedingungen vertraut. „Kein Kunde wird sagen, ich habe die Versicherungsbedingungen verstanden und gelesen,“ so Sturm.
Auch der Konflikt um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) wurde auf der DKM 2023 erneut intensiv diskutiert. Professor Günther vertrat die Auffassung, dass nur dann Entschädigungsansprüche bestünden, wenn die Krankheiten in den Bedingungen explizit aufgezählt wurden – eine Position, die der BGH in wesentlichen Urteilen bestätigt hat. Diese restriktive Auslegung des Transparenzgebotes zur BSV wurde von vielen Juristen auf der DKM 2023 als sehr eng kritisiert, da sie vom bisherigen Kurs des BGH abweicht. „Auch künftig werden Kunden und Vermittler immer wieder mit dem Ärger um unklare Klauseln konfrontiert sein“, so die Einschätzung von Mark Wilhelm, Partner der Sozietät Wilhelm.
Ein weiteres Schwerpunktthema war die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Dr. Dennis Sturm befürwortete diese Maßnahme auf der DKM 2023 als wichtigen Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Schutzes, wie er bereits in Ländern wie Frankreich existiert. Eine solche Pflichtversicherung könnte, so Sturm, verhindern, dass große Unwetterschäden je nach politischer Situation ungleich behandelt werden.
Professor Günther hingegen sprach sich gegen eine Elementarschadenpflichtversicherung aus und plädierte für individuelle Lösungen. Er verwies darauf, dass bereits 50 Prozent der Gebäude freiwillig versichert seien und lediglich eine Minderheit der Immobilienbesitzer in Hochrisikozonen betroffen sei. „Mit gezielten Maßnahmen, wie der Widerspruchslösung, könnte die Durchdringung des Unwetterschutzes effizienter gestaltet werden“, argumentierte Günther.
Die lebhaften Diskussionen auf der DKM 2023 haben gezeigt, dass das Thema der Transparenz und Klarheit in Versicherungsklauseln auch in Zukunft eine Herausforderung bleiben wird. Es wurde deutlich, dass sowohl Kunden als auch Vermittler weiterhin mit unklaren Klauseln zu kämpfen haben. Gleichzeitig wurden aber auch mögliche Lösungsansätze wie die Elementarschadenpflichtversicherung und die Widerspruchslösung zur Erhöhung der Versicherungstransparenz auf der DKM 2023 intensiv debattiert.
Für uns als STC Unternehmensgruppe bleibt es ein zentrales Anliegen, unsere Kunden bestmöglich zu informieren und zu beraten. Die Teilnahme an der DKM 2023 hat uns einmal mehr gezeigt, dass wir uns auf einem wichtigen und richtigen Weg befinden, indem wir uns für klare und faire Versicherungsbedingungen einsetzen.