Private Unfallversicherung –
seien Sie abgesichert, weltweit, jederzeit.
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Ob beim Grillfest im Garten, der Fahrradtour mit Freunden oder der tagtäglichen Hausarbeit- ein Unfall kann jederzeit vorkommen. Passiert dieser in der Freizeit, gibt es keinerlei Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung dagegen sichert Sie weltweit in jeder Lebenssituation ab, auch in Ihrer Freizeit.
1. Ausgangssituation bei einem Unfall
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie während der Arbeitszeit und dem An- und Abfahrtsweg. Bei Schülern und Studenten gehört dazu die jeweilige Bildungsstätte. In der Freizeit, Zuhause oder im Garten ist keine Absicherung vorhanden. Das heißt gerade am Wochenende besteht keinerlei Schutz.

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Nur ca. 30% der Unfälle passieren in der Arbeits- oder Bildungsstätte bzw. auf dem Weg dorthin. Somit sind ca. 70% der Unfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert.

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2. Was ist eine private Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung zahlt der versicherten Person im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie Absicherung, falls nicht anders vereinbart, rund um die Uhr und weltweit.
2.1 Was ist abgesichert?
Definition eines Unfalls nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedinungen
Abgesichert sind Unfälle zu jeder Zeit und weltweit. Allerdings ist der Begriff des Unfalls dabei von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich definiert. Allgemein liegt ein Unfall vor, wenn die folgenden vier Merkmale erfüllt sind:
- plötzlich
- von außen
- unfreiwillig
- gesundheitsschädigend
2.2 Für wen ist sie sinnvoll?
Eine Absicherung mithilfe der privaten Unfallversicherung ist grundsätzlich für jede*n sinnvoll. Besonders für die Personengruppen, die gar keine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten können. Dazu gehören alle Personen wie Hausfrauen*männer, Rentner*innen oder Arbeitslose. Auch bei der Ausübung risikoreicher Hobbies wie Ski- oder Snowboardfahren, Mountainbiken etc. ist keinerlei Absicherung gegeben. Eine private Unfallversicherung ist daher zu empfehlen.
3. Leistungen der privaten Unfallversicherung
Die Kernleistung einer privaten Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung im Fall einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls. Insgesamt gehen die Leistungen der privaten Unfallversicherung über die der gesetzlichen Unfallversicherung weit hinaus. Sie kann an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden und zahlt unabhängig von einer Erwerbsminderung. Die Ausgestaltung dieser Absicherung ist unterschiedlich und kann wie folgt aussehen:
3.1 Einmalige Kapitalzahlung
Im Leistungsfall wird eine Einmalzahlung geleistet. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höhe der Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt wird, da die einmalige Zahlung bei Invalidität ggf. das einzige Einkommen bis zum Renteneintritt bleibt. Je jünger man ist, desto höher sollte der Betrag daher gewählt sein.

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3.2 Unfallrente
Im Leistungsfall wird eine vorher vereinbarte, lebenslange monatliche Unfallrente gezahlt. Es sollte darauf geachtet werden, dass die vereinbarte Rente im Falle der Invalidität zum Leben reichen muss. Die Inflation sollte dabei auch bedacht werden (siehe Dynamiken).

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3.3 Mögliche weitere Leistungen
- Kapitalleistung für den Todesfall: Eine Leistung auf den Todesfall ist nicht automatisch mitversichert und muss in den meisten Fällen gesondert abgeschlossen werden. Die Leistung wird dann erbracht, wenn die Unfallfolgen so schwer sind, dass die versicherte Person anhand dieser Folgen innerhalb eines festgelegten Zeitraums stirbt.
- Tagegeld für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit: Das Tagesgeld für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, auch Unfalltagegeld genannt, kann ebenfalls als zusätzliche Leistung gegen einen entsprechenden Mehrbetrag abgeschlossen werden. Beruht eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall so wird seitens des Versicherers ein Unfalltagegeld in entsprechender Höhe erbracht.
- Krankenhaustagegeld bei Unfall: In die Unfallversicherung kann zusätzlich ein sogenanntes Unfall-Krankenhaustagegeld hinzugefügt werden. Dieses greift dann ein, wenn eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus infolge eines Unfalls notwendig ist. Diese Leistung wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich die versicherte Person in einer stationären Behandlung befindet. Ambulante Behandlungen sind nicht umfasst.
- etc.
4. Unterschiede zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die zusätzliche private Unfallversicherung (nachfolgend private UV genannt) bringt viele Vorteile mit sich. Der Leistungsumfang wird erweitert und die Absicherung vergrößert.

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5. Wichtiges zur Unfallversicherung
Die Begriffe einer Unfallversicherung sind nicht immer verständlich. Hier erläutern wir einige wichtige Begrifflichkeiten, die in jeder Unfallversicherung vorkommen.
5.1 Unfallbegriff
Der Unfallbegriff sagt sehr viel über die abgesicherte Leistung der Versicherung aus. Ist eine Erweiterung des Unfallbegriffs (siehe Punkt 1.1) gegeben? Er kann und wird oftmals bezüglich der folgenden Punkte erweitert:
- Erhöhte Kraftanstrengung
- Eigenbewegung
- Infektionen
- Vergiftungen
- Strahlenschäden
5.2 Was ist der Mitwirkungsanteil?
Der Mitwirkungsanteil ist ein Prozentwert, ab dem eine Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen angerechnet wird. Ab diesem Wert kürzt der Versicherer seine Leistung anteilig. Das heißt: Wenn Sie eine Krankheit haben, die die Folgen eines Unfalls verschlimmert, kann dies zu einer Kürzung der Leistungen führen.
Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen gilt mindestens
Es gilt: Je höher, desto besser! Achten Sie also darauf, dass dieser Prozentwert in den Versicherungsbedingungen so hoch wie möglich ausfällt.
Praxisbeispiel:
Im konkreten Fall waren auf Grund eines Unfalls Rehamaßnahmen erforderlich. Die versicherte Person litt an umfangreichen Vorerkrankungen, unter anderem an einer dauerhaft verletzten Wirbelsäule. Diese Vorerkrankungen führten nunmehr bei dem bestehenden Versicherer zu einem prozentualen Abzug in Höhe von 70% der Leistung. Ein Abzug, welcher mit einer alternativen Klausel/ einem höheren Prozentsatz vermeidbar gewesen wäre.
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5.3 Was ist die Gliedertaxe und wie ist sie ausgestaltet?
Die Gliedertaxe dient der Beurteilung des Invaliditätsgrades. Dabei wird für jeden Körperteil ein Prozentsatz festgelegt. Dieser Wert gibt den maximalen Invaliditätsgrad an, der bei einem Verlust der Funktionsunfähigkeit des Körperteils insgesamt (auf den gesamten Körper bezogen) erreicht werden kann.
Daher gilt: Je höher die Gliedertaxe, desto besser. Dabei sollte besonders auf hohe Gliedertaxen für die Körperteile Arm, Hand, Bein und Fuß Wert gelegt werden. Natürlich steigt auch der Preis mit der Höhe der Gliedertaxe an.

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5.4 Was ist Progression und wie hoch ist sie?
Bei einer Progression steigt die Entschädigung bei einer Invalidität nicht linear, sonders progressiv. Das heißt, je schwerer die verbleibende Verletzung ist, desto stärker steigt die Invaliditätsleistung. Gewöhnlich setzt sie ab 25% Invaliditätsgrad ein. Gängig sind die Progressionssätze 225 %, 350 %, 500 %. Ein Beispiel zur Progression folgt.
Erklärung:
Abhängig von der Höhe des Invaliditätsgrades wird die Versicherungssumme beispielsweise mit den hier dargestellten Werten multipliziert.

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Grafische Darstellung der möglichen Progressionsverläufe

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5. Kontaktaufnahme
Sie haben Fragen zum Thema Unfallversicherung oder wünschen ein konkretes Angebot? Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus, gerne setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Quellen:
www.rki.de (Robert Koch Institut) (Robert Koch Institut) (eingesehen am 03.06.2016)