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Gruppen-Unfallversicherung

Starker Schutz für ein starkes Team.
Gruppenunfallversicherung

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
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Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
Transparent
Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Trotz aller Vorsicht können Unfälle immer wieder passieren. Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter sind über die Berufsgenossenschaft gegen Unfälle auf der Arbeitsstätte bzw. dem Hin- und Rückweg abgesichert. Der so gebotene Versicherungsschutz reicht jedoch häufig nicht aus. Als Arbeitgeber können Sie daher für Ihre Mitarbeiter eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen. Auf diese Weise unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich, falls einmal etwas passiert.

Wer kann versichert werden?

Grundsätzlich gilt eine Gruppenunfallversicherung ab einer Gruppengröße von drei Personen, wobei es auch Versicherer gibt, die sie bereits ab zwei Menschen anbieten. Als Arbeitgeber können Sie festlegen, ob Sie alle Ihre Mitarbeiter pauschal versichern möchten, ob sich die Policen für unterschiedliche Abteilungen oder Führungsebenen unterscheiden oder ob die Versicherung nur für bestimmte Mitarbeiter, z.B. in besonders riskanten Positionen, gelten soll. In aller Regel zahlt die Unfallversicherung bei Unfällen mit Invaliditätsfolge. Der Grad der Invalidität und die daraus resultierenden Zahlungen variieren je nach Versicherer und Police. Allerdings gibt es Versicherungen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% (d.h. sobald die Invalidität „messbar“ ist) zahlen.
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Was bietet eine Gruppen-Unfallversicherung?

Die wohl wichtigsten Leistungen der Unfallversicherung sind die einmalige Invaliditätsleistung und die Invaliditätsrente. Beide helfen Ihren Mitarbeitern, nach einem Unfall wieder auf die Beine zu kommen. Doch einmalige Ausgaben und Lebenshaltungskosten nach Invalidität sind nicht die einzigen Folgen, die ein Unfall haben kann. Was geschieht im Todesfall oder wenn Kosten über die Jahre ansteigen? STC zeigt, welche Optionen Sie haben.

Invaliditätsleistung

Im Leistungsfall wird eine Einmalzahlung geleistet. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höhe der Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt wird, da die einmalige Zahlung bei Invalidität ggf. das einzige Einkommen des Versicherten bis zum Renteneintritt bleibt. Je jünger dieser ist, desto höher sollte der Betrag daher gewählt sein.

Unfallrente

Im Leistungsfall wird eine vorher vereinbarte lebenslange monatliche Unfallrente gezahlt. Es sollte darauf geachtet werden, dass die vereinbarte Rente im Falle der Invalidität zum Leben reichen muss. Die Inflation sollte dabei auch bedacht werden (siehe Dynamiken).



Serviceleistungen

Nach einem Unfall dauert es oft eine Weile, bis man wieder vollständig auf den Beinen ist. Wird in der Heilungsphase Hilfe in Form von Einkaufs- oder Menüservice benötigt oder muss ein Unfallopfer gepflegt werden, so kommt die Versicherung für diese Serviceleistungen auf.


Krankenhaustagegeld

Muss ein Unfallopfer Zeit im Krankenhaus verbringen, so können hierdurch alle möglichen Kosten entstehen. Ein vorher vereinbartes Tagegeld deckt Kosten wie z.B. Telefongebühren, Haushaltshilfe oder Babysitter.

Übergangsleistungen

Ist ein Unfallopfer nicht dauerhaft berufsunfähig, fällt aber für eine gewisse Zeit aus, so schließt die Gruppen-Unfallversicherung die in dieser Zeit entstehende Lohnlücke.


Todesfallleistung

Die Todesfallleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, die der Versicherer an die Hinterbliebenen eines Versicherten zahlt. In aller Regel wird sie gezahlt, wenn das Unfallopfer innerhalb von 12-15 Monaten nach dem Unfall verstirbt.

Was gilt als Unfall?

Definition eines Unfalls nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen

"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet."
§ 178 Abs. 2 VVG

Abgesichert werden können Unfälle zu jeder Zeit und weltweit. Allerdings ist der Begriff des Unfalls dabei von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich definiert. Allgemein liegt ein Unfall vor, wenn die folgenden vier Merkmale erfüllt sind: plötzlich, von außen, unfreiwillig, gesundheitsschädigend
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Ihre Vorteile der Gruppen-Unfallversicherung

Wertschätzung Ihrer Mitarbeiter

Mit der Gruppen-Unfallversicherung bringen Sie Ihren Mitarbeitern die Wertschätzung entgegen, die sie verdienen. Damit steigert sich Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, Ihre Mitarbeiter sind motivierter und fühlen sich Ihrem Unternehmen stärker verbunden.

Individuell anpassbar

Sind Ihre Mitarbeiter oft auf Geschäftsreisen und müssen daher international versichert sein? Gibt es bestimmte Risiken (z.B. Zeckenbisse), die in Ihrer Branche wahrscheinlicher sind als anderswo? Haben Sie besonders viele oder besonders wenige Mitarbeiter? Ihre Gruppen-Unfallversicherung lässt sich auf alle Bedürfnisse zuschneiden, die Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter haben.

Ausfälle vermeiden

Ein Unfall ist nicht nur für das Unfallopfer, sondern auch für sein Umfeld oft mit Folgen verbunden. Eine Gruppen-Unfallversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter so gut es geht zu unterstützen: Zum Beispiel, indem Umbaumaßnahmen durchgeführt werden oder ein Krankenhaustagegeld gezahlt wird.


Ihre Zusatzoptionen in der Gruppen-Unfallversicherung

Neben den Bausteinen, die in fast jeder privaten Gruppen-Unfallversicherung enthalten sind, gibt es auch einige, die Sie als Arbeitgeber und Versicherungsnehmer ganz nach Ihren Bedürfnissen bzw. Möglichkeiten auswählen können. Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft STC Ihnen gerne weiter.

Einige Ihrer möglichen Zusatzoptionen sind:
24-Stunden-Deckung
Unfälle können immer und überall passieren. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt jedoch nur Unfälle ab, die am Arbeitsplatz, auf dem Weg zu oder von der Arbeit oder in Zusammenhang mit der Arbeit geschehen. Die 24-Stunden-Deckung der Gruppen-Unfallversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter in allen Lebenslagen – auch in der Freizeit – abzusichern.
Verbesserte Gliedertaxe
Die Gliedertaxe dient der Beurteilung des Invaliditätsgrades. Dabei wird für jeden Körperteil ein Prozentsatz festgelegt. Dieser Wert gibt den maximalen Invaliditätsgrad an, der bei einem Verlust/ Funktionsunfähigkeit des Körperteils insgesamt (auf den gesamten Körper bezogen) erreicht werden kann. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und der verbesserten Gliedertaxe, wobei die verbesserte Gliedertaxe höher ist und die mit ihr errechneten Leistungen entsprechend größer ausfallen.
Bergungskosten, Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
Je nach Umständen und Schwere eines Unfalls können umfangreiche Kosten die Folge sein: Bergung eines Verletzten, Rehabilitation und weitere Zusatzkosten können auf Ihre Mitarbeiter zukommen. All diese Kosten lassen sich jedoch durch eine Gruppen-Unfallversicherung abdecken.
Verringerter Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen
Es ist dem Versicherer möglich, Leistungen zu kürzen, wenn nachweislich eine Krankheit oder ein Gebrechen, welches das Unfallopfer bereits vor dem Unfall hatte, an dessen Folgen mitgewirkt hat – wenn also die Gesundheitsschädigung ohne die bereits bestehenden Gebrechen geringer ausgefallen wäre.

Auszug aus den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen:

"Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes: Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
- bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrades.
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
(…) Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Minderung vor."
AUB 2014

Die letztgenannte Prozentangabe bestimmt, in welchem Umfang ein Gebrechen an den Unfallfolgen mitwirken „darf“, bevor Leistungen gekürzt werden.

Es gilt: Je höher, desto besser! Achten Sie also darauf, dass dieser Prozentwert in den Versicherungsbedingungen so hoch wie möglich ausfällt.
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Besteuerung der Gruppen-Unfallversicherung

Wie die Gruppen-Unfallversicherung zu besteuern ist, hängt zunächst einmal davon ab, ob der Arbeitnehmer (d.h. die versicherte Person) einen direkten Anspruch auf Versicherungsleistungen hat – ob also die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer gehen oder vom Arbeitgeber an diesen weitergeleitet werden.
Hat der Arbeitnehmer keinen direkten Anspruch und damit keinen geldwerten Vorteil zum Zeitpunkt der Beitragszahlungen, so sind die Beiträge steuerfrei. Im Leistungsfall müssen jedoch alle bisher entrichteten Beiträge – begrenzt auf die Leistungshöhe – versteuert werden. Hiervon wiederum entfallen 20% auf Risikodeckung auf Dienstreisen und sind damit steuerfrei. 30% sichern gegen sonstige berufliche Risiken ab und können daher als Werbekosten von der Steuer abgesetzt werden.
Besteht ein direkter Anspruch des Arbeitnehmers auf Versicherungsleistungen, so werden die Beiträge als geldwerter Vorteil und damit steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet. Bereits zum Zeitpunkt der Beitragszahlungen müssen diese also versteuert werden. Die Anteile gelten hierbei wie im obigen Fall: 20% der Beiträge werden als Absicherung auf Dienstreisen gewertet und sind damit steuerfrei, 30% sichern gegen berufliche Risiken ab und gelten somit als absetzbare Werbungskosten. Die Versicherungsleistung selbst ist in diesem Fall steuerfrei.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten. 
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
  • FastBill-Logo
    Fastbill GmbH
    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.

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