Die geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge können mit den Zulagen in die Einkommenssteuererklärung bis zu 2.100,-€ jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob es bei den Zulagen bleibt oder eine zusätzliche Steuerersparnis möglich ist (sog. „Günstigerprüfung“). Ehepaare können bis zu 4.200,-€ absetzen, wenn beide Partner in einen Riester-Vertrag einzahlen und unmittelbar zulagenberechtigt sind. Ist ein Ehepartner nur mittelbar zulagenberechtigt, liegt die gemeinsame steuerliche Grenze bei 2.160,-€.