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Riester-Rente

Immer ein Schritt voraus – Wie Sie mit der Riester-Rente für Ihre Zukunft vorsorgen können.
Riester Rente

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Einfache und nachvollziehbare Darstellung Ihrer privaten Altersvorsorge angepasst an Ihren persönlichen Präferenzen
STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick
Der Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen
Es gibt unzählige Möglichkeiten, sich für einen sorglosen Ruhestand abzusichern. Die private Vorsorge ist dabei unabdingbar geworden: Wer seinen Lebensstandard im Alter beibehalten will, dem wird die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichen. Sie hinterlässt eine Versorgungslücke, die selbst geschlossen werden muss. Eine der privaten Altersvorsorgen ist die Riester-Rente (festgehalten in §10a EStG), die durch staatliche Zulagen gefördert wird. Im Folgenden erklärt Ihnen STC, wer von der staatlichen Hilfe profitieren kann und wie sich die Finanzierung gestaltet.

Warum reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht aus?

Grund ist vor allem der demografische Wandel. Während die Geburtenrate zurückgeht, wird die Bevölkerung immer älter. Damit steigt auch der Zeitraum der Rentenbezüge. Das bedeutet, dass immer mehr ältere Menschen Rente beziehen. Gleichzeitig zahlen immer weniger junge Menschen als Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sinkende und nicht ausreichende Renten sind die Folge.

STC Versicherungsmakler
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Vorteile der Riester-Rente einfach erklärt.

Eine Möglichkeit der Zusatzversorgung bietet die Riesterrente. Welche staatliche Förderung und steuerliche Vorteil hierbei entstehen erklären wir im Video.
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Wer darf Riester-Rente beziehen?

Wer unmittelbar oder mittelbar zulagenberechtigt ist, kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Personengruppen, die unter nicht zulagenberechtigt aufgeführt sind, bleibt dies verwehrt.

Arbeitnehmer

die in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen

Rentenversicherungspflichtige Selbständige

z.B. Hebammen und Künstler

Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte, Richter und Soldaten

Bezieher von Entgeltersatzleistungen

Kindererziehende Elternzeit und Pfleger von Angehörigen

Ehepartner aller unmittelbar Zulagenberechtigten

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Sie sind jünger als 25 Jahre
Wenn Sie unter 25 Jahren alt sind und einen eigenen Riester-Vertrag besitzen, erhalten Sie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200,- €. Dazu gibt es die reguläre Grundzulage von 175,- € pro Jah
Sie sind über 25 Jahre und kinderlos
Als Erwachsener gilt die Grundzulage von 175,- €.
Sie haben ein Kind, das vor 2008 geboren wurde
Für Kinder mit einem Geburtsjahr vor 2008 gilt eine Zulage von 185,- €. Mit dem Ende des Kindergeldes endet auch diese Zulagenzahlung.
Sie haben ein Kind, das nach 2008 geboren wurde
Für Kinder mit einem Geburtsjahr nach 2008 gilt eine Zulage von 300,- €. Mit dem Ende des Kindergeldes endet auch diese Zulagenzahlung.

Ihre Beitragszahlungen in der Riester-Rente

Um Zulagen zu erhalten, müssen Sie den „Sockelbetrag“ von mind. 60,- € im Jahr einzahlen. Allgemein wird der Beitragswert nach folgender Formel berechnet: 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100,- €) abzüglich der Zulagen. Daraus ergibt sich ein Überblick, der verschiedene Einkommenshöhen enthält:
Einkommen-Riester-Beiträge
© STC Research

Vertragsgestaltung der Riester-Rente

Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, Ihr Geld als Riester-Rente anzulegen. Für detaillierte Anfragen können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

Wissenswert sind folgende Fakten zur Riester-Rente und der Vertragsgestaltung:
Sie können Ihre Anlage fondsgebunden, klassisch aber auch gemischt anlegen.
Ihr Beitrag kann von Ihnen flexibel erhöht oder gesenkt werden. Bei einer Senkung werden automatisch auch die Zulagen entsprechend gekürzt.
Rentenbezug ist bereits mit 62 Jahren möglich.
Leistung erfolgt durch eine lebenslange Rente.
Eine Einmalauszahlung von 30% ist zu Rentenbeginn möglich.
Im Todesfall kann der eigene Riester-Vertrag förderunschädlich auf den des Ehepartners übertragen werden.
Die Vertragsansprüche sind in der Ansparungsphase vor Hartz-IV und im gesetzlichen Umfang vor Insolvenz und Pfändung geschützt.
Letztendlich gilt jedoch: Ein Riester-Vertrag muss sich Ihrem Leben anpassen. Da es unzählige Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und Vertragsform gibt, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit uns aufzunehmen. Gerne helfen wir Ihnen ganz individuell weiter.

Wer profitiert am meisten von der Riester-Rente?

In Anbetracht der oben gezeigten Grafik wird deutlich: Vor allem junge Berufseinsteiger und Familien mit Kindern können Nutzen aus der Riester-Rente ziehen. Denn beiden Personengruppen stehen zusätzliche Zulagen zu, wie beispielsweise der Berufseinsteigerbonus oder die jeweiligen Kinderzuschläge pro Kind. Wir geben Ihnen zwei konkrete Beispiele, warum sich die private Absicherung für diese zwei Gruppen lohnt:
Riester-Rente Eltern und Alleinerziehende

Eltern und Alleinerziehende

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Riester-Rente Berufseinsteiger

Berufseinsteiger

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Riester-Rente von der Steuer absetzen

Die geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge können mit den Zulagen in die Einkommenssteuererklärung bis zu 2.100,-€ jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob es bei den Zulagen bleibt oder eine zusätzliche Steuerersparnis möglich ist (sog. „Günstigerprüfung“). Ehepaare können bis zu 4.200,-€ absetzen, wenn beide Partner in einen Riester-Vertrag einzahlen und unmittelbar zulagenberechtigt sind. Ist ein Ehepartner nur mittelbar zulagenberechtigt, liegt die gemeinsame steuerliche Grenze bei 2.160,-€.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Wir prüfen Ihre aktuellen Vorsorge- sowie Risikosituation, ermitteln Ihre Versorgungslücken und zeigen Ihnen ihre derzeitigen Leistungen im Rentenalter anhand eines Altersvorsorgeprognose auf.
Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Vorsorgeplan nach dem drei Schichten Modell, um Ihre Versorgungslücken zu schließen.
STC erstellt Ihnen Angebote von mehreren Versicherern nach Ihren individuellen Bedürfnissen - Sie wählen aus!
Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsabwicklung sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Vertäge.

Wir unterstützen Sie in allen Lebenslagen

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