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Gewerbe Gesundheit & Vorsorge 

Ihr Spezialist mit juristischem Know-How vor allem Schadenfall
Betriebliche Altersvorsorge - Wann beginnen? - Blogbeitrag

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung

Gewerbe Vorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

 Betriebliche Altersvorsorge

Wie lässt sich der Lebensabend möglichst gut genießen? Diese Frage stellen sich viele Berufstätige während Ihres Arbeitslebens. Um sorgenfrei in Rente gehen zu können, sollten Sie Eigeninitiative zeigen und sich über Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzubessern, informieren. Über eine Variante, mit der Sie einen finanziell sorgenfreien Lebensabschnitt erreichen können ist die betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
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Direktversicherung

Direktversicherung

Der Arbeitgeber (AG) schließt eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und zahlt die Beiträge, wobei diese vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden können. Die Leistungen werden im Versorgungsfall vom Direktversicherer an den Arbeitnehmer (AN) bzw. an seine Hinterbliebenen ausgezahlt.
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Pensionsfonds

Pensionsfonds

Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an einen Pensionsfonds. Diese können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Der Pensionsfonds spricht dem Arbeitnehmer (AN) Leistungen in Form einer lebenslangen Rente zu. Zu Beginn der Rentenphase ist eine Auszahlung von bis zu 30 % der Leistung möglich.
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Pensionszusage

Pensionszusage

Der Arbeitgeber (AG) stellt Mittel für spätere Versorgungsleistungen zurück (Pensionsrückstellungen). Der Arbeitnehmer (AN) kann sich daran durch Entgeltumwandlung beteiligen. Meist sichert sich der Arbeitgeber durch eine Rückdeckungsversicherung zusätzlich ab. Im Versorgungsfall zahlt der Arbeitgeber dann selbst die Leistungen an die Arbeitnehmer aus.
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Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber (AG) lässt seinen Arbeitnehmern (AN) Versorgungsleistungen durch eine Unterstützungskasse zukommen. Die Zuwendungen (Beiträge) können vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Meist sichert sich die Unterstützungskasse zusätzlich durch eine Rückdeckungsversicherung ab.
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Pensionskasse

Pensionskasse

Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an eine Pensionskasse. Diese können arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein. Im Versorgungsfall zahlt die Pensionskasse dann die vereinbarten Leistungen direkt an den Arbeitnehmer (AN).
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Gewerbe Gesundheit

Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Je zufriedener ein Mitarbeiter ist, desto mehr Nutzen kann Ihre Firma daraus ziehen. Sei es gesteigerte Leistungsfähigkeit, mehr Einbindung im Team oder Weiterempfehlungen – wer seinen Mitarbeitern etwas bietet, kriegt es als Mehrwert für die Firma zurück. Doch was ist es, was sich Ihre Mitarbeiter wünschen? Was macht Ihre Firma als Arbeitgeber attraktiver als die Konkurrenz? Die Antwort ist klar: eine umfassende betriebliche Vorsorge – darunter die betriebliche Krankenversicherung. Denn es gilt:
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keyman-police

Schlüsselkräfte/ Keyman-Police

Eine Keyman-Police (auch Schlüsselkraftversicherung genannt) ist eine Schwere Krankheiten- oder Risikolebensversicherung , die Unternehmen für Schlüsselmitarbeiter*innen abschließen. Versicherungsnehmer und Begünstigter ist bei einer solchen Police der Betrieb. Im Leistungsfall (Tod des Mitarbeiters, der Mitarbeiterin) erhält das Unternehmen die vorher vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt.
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Gruppen Unfallversicherung

Gruppenunfall

Trotz aller Vorsicht können Unfälle immer wieder passieren. Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter sind über die Berufsgenossenschaft gegen Unfälle auf der Arbeitsstätte bzw. dem Hin- und Rückweg abgesichert. Der so gebotene Versicherungsschutz reicht jedoch häufig nicht aus. Als Arbeitgeber können Sie daher für Ihre Mitarbeiter eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen. Auf diese Weise unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich, falls einmal etwas passiert.
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