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Keyman-Police

Wie verkraftet Ihr Unternehmen den Ausfall einer Führungskraft?
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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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7.500 zufriedene Kunden
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juristisches Know-How
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ortsunabhängige Beratung
Stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit
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Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
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Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Ein einzelner Schicksalsschlag kann ein gesamtes Unternehmen tief treffen. Der Verlust eines Menschen bedeutet nicht nur eine offene Lücke zwischen Kollegen, sondern auch einen fehlenden Funktionsträger. Besonders bei leitenden Angestellten ist die Verteilung der Arbeitsbereiche bzw. die Einarbeitung einer neuen Fachkraft sehr zeit- und geldintensiv. Im schlimmsten Fall kann das zum Ende Ihres Unternehmens führen. Damit Sie Ihr Unternehmen gegen die finanziellen Folgen eines solchen Unglücksfall absichern können, gibt es die Keyman-Police. Wie diese Absicherung funktioniert, zeigt STC.

Was ist eine Keyman-Police?

Eine Keyman-Police (auch Schlüsselkraftversicherung genannt) ist eine Schwere Krankheiten- oder Risikolebensversicherung , die Unternehmen für Schlüsselmitarbeiter*innen abschließen. Versicherungsnehmer und Begünstigter ist bei einer solchen Police der Betrieb. Im Leistungsfall (Tod des Mitarbeiters, der Mitarbeiterin) erhält das Unternehmen die vorher vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt.

Funktionsweise Keyman Police
STC Versicherungsmakler
Team Gewerbe
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Wer ist Schlüsselmitarbeiter*in?

Als Schlüsselkraft können alle Mitarbeiter*innen bezeichnet werden, deren Ausscheiden zu starken finanziellen Verlusten des Betriebs führen würde. Dazu gehören in der Regel Angestellte, die besondere Fähigkeiten besitzen oder über spezielle Kenntnisse verfügen, die nur schwer durch neue Mitarbeiter*innen zu ersetzen sind. Ebenso als Schlüsselkraft gelten leitende Angestellte wie beispielsweise Abteilungsleiter*innen. Auch geschäftsführende Gesellschafter*innen einer GmbH sind in der Regel Schlüsselkräfte, besonders wenn das Fortbestehen der Firma bei einem Ausscheiden gefährdet ist.
leitende Angestellte
Angestellte mit besonderen Fähigkeiten oder Kenntnissen
geschäftsführende Gesellschafter*innen

Was kann noch abgesichert werden?

Nicht nur der Todesfall, sondern auch der Eintritt einer schweren Krankheit führt für Unternehmen zu hohen Kosten. Es ist daher sinnvoll, neben einer Risikolebensversicherung eine Leistung für den Fall einer schweren Krankheit einzuschließen. Das ist durch eine sogenannte „Schwere-Krankheiten-Option“ möglich. Bereits bei Diagnose einer schweren Krankheit (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, etc.) erhält das Unternehmen eine separat vereinbarte Versicherungssumme.
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Standardmäßig abgesicherte Krankheiten
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Bypass am Herzen
- Nierenversagen
- Multiple Sklerose
- HIV bzw. Aids durch Bluttransfusion
- Sinnesverlust (Erblindung, Sprachverlust usw.)
Weitere absicherbare Krankheiten
- Altzheimer
- Aortenplastik (Herzklappenoperation)
- Arthritis
- Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung)
- Creutzfeldt-Jakob
- Dauerhafte Hindruckerhöhung
- Demenz
- Epilepsie
- Erblindung
- Folgen schwerer Krankheiten
- Formen der Ataxie
- Gehirntumor
- Herzmuskelerkrankungen
- Hirngewebeentzündungen
- Hirnvenenthrombose
- Kinderlähmung
- Koma
- Lebererkrankungen
- Multiple Systematrophie
- Neuroborreliose
- Neurosarkoidose
- Operationen der Hauptschlagader
- Organtransplantation
- Parkinson
- Progressive supranukleäre Blickparese
- Schwere Einschränkung der mentalen Leistungsfähigkeit
- Schwere Erfrierungen
- Schwere Lungenerkrankung
- Schwere Verätzungen
- Schwere Verbrennungen
- Sprachverlust
- Taubheit
- Tödliche Krankheiten
- Verlust von Gliedmaßen
- und viele mehr (abhängig von Versicherungsbedingungen)

Doppelter Leistungsanspruch ist möglich!

Die beiden Vertragsteile sind in der Regel unabhängig voneinander. Wird eine Leistung aufgrund der Diagnose einer schweren Krankheit fällig, besteht je nach Vereinbarung auch weiterhin der Anspruch auf eine Leistung im Todesfall. Alternativ gibt es auch Modelle, in denen die Leistung trotz vereinbarter Todesfallleistung nur einmal gezahlt wird.
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Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M.
Geschäftsführer STC 
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Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung der Beiträge und auch der Leistungen ist abhängig von der Unternehmensform. Es ist dabei zwischen Kapital- und Personengesellschaften zu unterscheiden.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften können die Beiträge einer Keyman-Police als Betriebsausgaben geltend machen. Tritt der Versicherungsfall ein, sind diese im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Da diese Leistung allerdings meist zu betrieblich veranlassten Ausgaben führt, kommt es gewöhnlich zu keiner Gewinnerhöhung.

Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften können die Beiträge einer Keyman-Police nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden. Die Versicherungsleistung wird dann allerdings auch steuerlich nicht als Betriebseinnahme behandelt.


Unterschiede bei Versicherern

Versicherer unterscheiden sich in Art und Weise der Absicherung sehr stark. Da die Auswahl der Produktanbieter generell sehr überschaubar ist, ist es daher in jedem Fall sinnvoll, unter den persönlichen Risikoverhältnissen die jeweiligen Marktteilnehmer ins Auge zu nehmen und Anhand der individuellen Situation (Eintrittsalter, Raucher, Gesundheitsfragen, Familienstand usw.) abzuwägen, welcher Anbieter sich eignet.

Beispielhafte Berechnung: Geboren am 15.01.2079, 200.000 € Versicherungssumme, Laufzeit bis 67 (Stand 05.2019)
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Unterschiede zwischen den Anbietern können zum Beispiel in folgenden Themen bestehen:
Vorauszahlung bei bestimmten Ereignissen
Zweiter Leistungsfall ist mitversichert
Wartezeiten (Dauer)
Karenzzeiten
beitragsfrei mitversicherte Kinder
Anpassung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsfragen zu bestimmten Ereignissen
Mitversicherung von Terrorakten
Zusatzbausteine (Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit)
Zustandekommen der Prämie (Investmentansatz)
Brutto-/ Nettoprämie

Organisatorische Vorkehrungen nicht vergessen

Sie möchten Ihr Unternehmen gegen den Verlust wichtiger Mitarbeiter*innen absichern oder haben Fragen zum Thema Keyman-Police? Dann füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus. Wir setzen und schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten.
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

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Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
  • FastBill-Logo
    Fastbill GmbH
    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.
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