In der Regel deckt keine der „Standard“-Versicherungen den Versicherungsbedarf in einem Cyberfall ab. Das liegt daran, dass in den meisten Tarifen einige Ausschlüsse enthalten sind, die für eine umfassende Entschädigung nach einem solchen Schadenfall allerdings benötigt werden. Auch die Definition eines Versicherungs- bzw. Schadenfalls unterscheidet sich. Bei einer Cyber Attacke sind mehrere Versicherer zu involvieren, wie funktioniert das einwandfrei, wenn sich die konkreten Definition differenzieren?
Eine Haftpflicht deckt Ansprüche von Dritten, die gegenüber Ihnen erhoben werden. Im Fokus stehen hier meist Personen- und Sachschäden. Ein Cyberangriff ist aber weder ein Personen- noch ein Sachschaden, sondern ein Vermögensschaden. Vermögensschäden sind meist über eine Betriebshaftpflicht mit geringer Deckungssumme oder mit vielen Ausschlüssen abgesichert.
Eigenschäden sind über eine Betriebshaftpflicht meist komplett ausgeschlossen.
Sie sehen, die Standard-Versicherungen können Cyber Risiken nicht vollständig abdecken, sodass Erweiterungen nötig sind.
Eine Cyber Police besitzt ein individuelles Deckungskonzept, um alle relevanten Versicherungsarten zu involvieren. Daher kann sie aus Haftpflicht und auch einer Eigenschadenversicherung bestehen. Sie ist daher das Rundum-Paket aller benötigten Absicherungen für Cyberfälle. Die beiden integrierten Versicherungen werden im weiteren Verlauf vorgestellt.
Diese Leistungen gelten je nach Versicherer und vereinbarten Tarif. Versicherte Cyberfälle in der Cyberversicherung sind:
Wie Sie sehen umfasst eine Cyberversicherung alle denkbaren Cyber Risiken und deren Folgen. So ersparen Sie sich Zeit, Arbeit, Geld – und eine Vielzahl an Einzelversicherungen.