stc makler logo
Kontakt
stc makler logo
Kontakt

Reiseversicherung

Welche Reiseversicherungen in keinem Gepäck fehlen dürfen.
reiseversicherungen

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Egal, ob Beinbruch oder plötzliches Fieber – Krankheiten und Unfälle können nicht nur jeden treffen, sondern auch jederzeit vorkommen. Leider auch in Ihrem Urlaub. Doch was passiert dann? Wer kümmert sich um Sie, wer kann Sie behandeln und vor allem wer zahlt für die medizinische Hilfe? Fragen, die einen Urlauber im ersten Moment überfordern. Besser ist es, wenn Sie sich vor Reiseantritt für den Notfall versichern. Ganz einfach und unkompliziert mit den passenden Reiseversicherungen.

STC deckt auf, welche Reiseversicherungen es gibt und sich wirklich lohnen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Egal, ob gesetzlich oder privat versichert – die Leistungen der Kassen decken längst nicht alles ab, was wirklich notwendig ist. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sollte daher in keinem Falle fehlen. Warum das so ist, erklären Ihnen die folgenden Fragen.
Warum reicht die gesetzliche Krankenversicherung nicht aus?
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse unterliegt länderspezifischen als auch leistungsabhängigen Richtlinien. So zahlt die gesetzliche Krankenkasse generell nur, wenn Ihr Urlaubsort Teil der Europäischen Union ist oder sich in den Ländern Norwegen, Liechtenstein, Island, Israel, Tunesien, Türkei oder Serbien befindet. Nur mit diesen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Liegt Ihr Urlaubsort also außerhalb dieser versicherten Länder, so müssen Sie die Behandlungskosten, aber auch einen möglichen Rücktransport selbst übernehmen.
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung, welche nicht?
Obwohl Behandlungskosten allgemein erstattet werden, bergen sich hier viele Lücken. Muss der Arzt beispielsweise in das Hotel kommen, müssen diese Kosten von Ihnen privat übernommen werden. Die Erstattung gilt fast nur für direkte Besuche in Arztpraxen. Dazu kommt, dass es vielerorts verbreitet ist, dass Sie bar per Vorkasse zahlen müssen. Diese Beträge kriegen Sie allerdings nur nach deutschen Sätzen zurück- also längst nicht die komplette Summe. Sollte die Behandlung nur in Deutschland weitergeführt werden können, muss der Patient alleine für den Rücktransport aufkommen. Kosten, die leicht im drei- bis vierstelligen Bereich liegen können.
Ich bin privat krankenversichert, benötige ich dennoch eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind denen der gesetzlichen in vielen Punkten überlegen. Auch für Auslandsbehandlungen kann es einige Vorteile in den Tarifen geben. In den meisten Fällen erhalten Sie von der privaten Krankenversicherung aber auch eine Rückerstattung von Beiträgen bei Leistungsfreiheit. Tritt nun ein Versicherungsfall im Ausland ein, so würde die Beitragsrückerstattung im Fall einer Regulierung nicht gezahlt werden. Diesen Anspruch schützen Sie mit einer Auslandsreisekrankenversicherung. Die Behandlungskosten im Urlaub können somit über diesen Vertrag und nicht über Ihre Hauptversicherung abgerechnet werden.
Welche Kostenlücken lässt eine private Krankenversicherung offen?
Größte Kostenfalle ist hier der Rücktransport: Gezahlt wird nur für medizinisch notwendige Transporte, wie beispielsweise eine Unterversorgung im Urlaubsland. Sollten Sie eine Behandlung in Deutschland vorziehen, obwohl Sie auch im Urlaubsland machbar ist, müssen Sie selbst für den Rückflug zahlen. Eine Regel, die Ihnen wenig Entscheidungsfreiheit lässt.
Eine Auslandskrankenversicherung überzeugt daher nicht nur durch ihren minimalen Preisaufwand (Beiträge von 10-20,- € im Jahr), sondern auch durch die Leistungen, die aufkommende Kostenfallen verhindern. Folgende Mindestleistungen sollte der Versicherungsvertrag enthalten:

Auslandsreisekrankenversicherung Online abschließen

Damit Sie in Ihrer Urlaubsplanung keinen großen Zeitaufwand mit dem Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung aufwenden müssen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen passenden Versicherungsschutz direkt über einen der folgenden Links abzuschließen:
online vergleichen & abschließen

Absicherung von Reisegepäck

Jeder möchte sein Hab und Gut so gut es geht schützen – auch im Urlaub. Wenn der Koffer dann einmal abhandenkommt oder gar gestohlen wird, ist die Erschütterung groß. Wer ersetzt den Kofferinhalt, wer haftet? Eine Gepäckversicherung übernimmt im Allgemeinen einen solchen Schwund, doch der Weg der Erstattung und die Beweislage bleiben tückisch.

Keine Erstattung bei grober Fahrlässigkeit

Fakt ist, wer die Wegnahme der versicherten Gegenstände selbst durch Fahrlässigkeit verschuldet, bleibt auf den Kosten sitzen. Doch wie misst sich Fahrlässigkeit? Eine Frage, an denen sich die Meinungen der Versicherer und Urlauber scheiden. Allein das Abstellen des Koffers neben sich, kann schon als grob fahrlässig gelten. Warum? Weil der Koffer auch zwischen die Beine hätte geklemmt werden können. Wer in Südafrika einen alleinigen Spaziergang macht, handelt grob fahrlässig. Wird er beklaut, geht er leer aus. Sie sehen, dass es äußert schwierig ist, keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und somit Leistungen zu erhalten.

Anzeigeerstattung noch im Urlaubsort

Eine weitere Tücke lauert in der Anzeigenerstattung. Denn nur wer eine Anzeige wegen Diebstahl u.Ä. noch vor Ort bei der Polizei abgibt, hat Chancen auf eine Erstattung. Geschieht diese Anzeige nicht im Urlaubsort, weil Sie beispielsweise Ihren Flug kriegen müssen, werden keine Kosten von der Versicherung gedeckt.

Die Beiträge für eine Gepäckversicherung lohnen sich in den meisten Fällen nicht. Sollte das Gepäck während dem Flug verschwinden, haftet bis zu bestimmten Höhen die Fluggesellschaft. Wird es in Ihrem Hotelzimmer entwendet, kommt die heimische Hausratversicherung dafür auf. Eine zusätzliche Versicherung wird damit so gut wie überflüssig.
Online vergleichen & abschließen

Reiserücktrittversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornogebühren, wenn der Urlaub aufgrund von Krankheit oder Unfall der betroffenen Person, eines engen Familienangehörigen oder eines Mitreisenden abgesagt werden muss. Als Beweis verlangt die Versicherung oftmals ein ärztliches Attest, welches die Reiseunfähigkeit bestätigt. Nur dann werden Kosten erstattet.

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Diese Absicherung kann sowohl für Familien mit Kleinkindern, Senioren mit instabiler Gesundheit oder chronisch Kranke interessant sein. Auch für lange im Voraus geplante und teure Reisen bietet sie sich an.
Online vergleichen & abschließen

Reiseabbruchversicherung

Gegensätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung kommt diese Versicherung für Kosten auf, die durch Abbruch eines Urlaubs entstehen. Unter die Leistungen kann beispielsweise das Erstatten des notwendigen Fliegers fallen. Die Versicherung lohnt sich daher für ähnliche Gruppen, wie die einer Reiserücktrittsversicherung: Familien mit Kleinkindern, Senioren, chronisch Kranke.
Online vergleichen & abschließen

"Mallorca-Police"

Hinter dieser Bezeichnung steckt eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung. Obwohl eine Haftpflichtversicherung bei den meisten Mietwagen schon im Angebot enthalten ist, lohnt sich eine weitere Absicherung bei längeren Urlauben mit Auto. Die Besonderheit liegt nämlich in der Deckungssumme. Während die schon angebotene Haftpflicht sich in der Regel an den in den jeweiligen Ländern geltenden Mindestsummen orientiert, kann mit der Mallorca-Police eine höhere Kostensumme abgedeckt werden. Denn wenn es zum Beispiel zu einem Unfall mit Personenschaden kommt, liegen die Kosten deutlich über den Mindestsummen. Für diese Kostenlücken muss der Fahrer aufkommen. Eine zusätzliche Versicherung kann Ihnen dieses Risiko jedoch abnehmen.

Mietwagenversicherung

Nutzen Sie im Urlaub einen Mietwagen, so unterzeichnen Sie mit dem Mietvertrag auch häufig eine Bestätigung, dass im Falle eines eigenverschuldeten Unfalls eine hohe Selbstbeteiligung zu zahlen ist. Diese beträgt je nach Anbieter nicht selten 1.000,- € und mehr. Gegen die Zahlung dieser Selbstbeteiligung können Sie sich mit einem geringen Beitrag versichern.

Versicherungspakete:
Überflüssig oder empfehlenswert?

Viele Urlaubsgesellschaften locken mit kompakten Versicherungspaketen, mit denen alle vermeintlichen Risiken abgedeckt wären. Doch ein genauerer Blick verrät, dass gerade diese Angebote viele Lücken offen lassen. So ist oft die Versicherungssumme eines solchen Pakets völlig unzureichend für die tatsächlichen Kosten. Nicht selten werden so auch Versicherungen angeboten, die Sie bereits privat und mit weltweitem Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Beispielsweise ist hier die Unfallversicherung (meist weltweite Deckung) oder auch eine Rechtsschutz und Haftpflicht zu nennen.

STC empfiehlt: Schließen Sie lieber einzelne Reiseversicherungen ab. Denn so sparen Sie Geld und investieren es nur in Risikoabdeckungen, die Sie benötigen.

Tipps und Ratschläge zu Ihrer Reiseplanung

Im Urlaub kann es zu viel unvorhersehbaren Szenarien und Risiken kommen. Um bestmöglich darauf vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen neben dem passenden Versicherungsschutz folgende Tipps:
Nehmen Sie Kopien der jeweiligen Versicherungsverträge mit (Hausrat-, Unfall-, Haftpflicht-, Reiseversicherungen).
Machen Sie sich eine Liste mit Notrufhotlines, wie z.B. die EC- und Kreditkarten-Sperrung.
Fotografieren und dokumentieren Sie Ihre Wertgegenstände. Sollte es zu einem Diebstahl kommen, so müssen Sie hier konkrete Nachweise vorlegen.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Bedarfsanalyse: Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren persönlichen Bedarf und bieten unverbindliche Beratung.
Ein Ansprechpartner: Von der Angebotserstellung bis zur Schadensabwicklung steht Ihnen stets derselbe Berater zur Seite.
Fachkundige und akademische Kompetenzen: Kooperationen mit Fachanwälten und Spezialisten gewährleisten eine fundierte Beratung.
Digital und bequem: Beratung und Vertragsabschluss erfolgen digital, sodass alles effizient und flexibel abläuft.

Hier kostenfreien Tarifvergleich fordern

icon
Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf und wir erstellen Ihnen ein Angebot
Kontakt aufnehmen

Wir unterstützen Sie in allen Lebenslagen

Sicher - Transparent - Clever
Zum Kontaktformular
© 2014-2024 STC GmbH
magnifiercrossmenuCookie Consent mit Real Cookie Banner