Eine Gewässerschadenhaftpflicht-versicherung greift bei allen Schäden, die durch einen Öltank verursacht wurden. Durch diese Versicherung sind sowohl der Inhaber der Anlage als auch alle anderen Personen, die mit der Wartung beauftragt werden sollten.
Nicht abgesichert ist oftmals das Befüllen des Öltanks. Daher sollten Sie bei Vertragsabschluss hierauf besonders achten. Zudem erfolgt in der Regel ein Ausschluss, wenn der Inhaber keine regelmäßige Wartung und Reinigung vornimmt oder bestimmte Sicherheitsvorschriften nicht einhält.