Bei fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es in der Regel keine garantierte Rente! Allerdings können je nach Anbieter und Vertrag gegen Aufpreise unterschiedliche Garantien eingebaut werden. Dazu gehören beispielsweise die Beitragsrückgewähr, Höchststandgarantien oder Rentengarantiezeiten.
Eine Beitragsrückgewährgarantie sichert die Hinterbliebenen der versicherten Person ab, falls diese stirbt. Diese erhalten mindestens die eingezahlten Beiträge als Todesfallleistung ausbezahlt. Bei einer Beitragsrückgewähr während des Rentenbezugs verringert sich die Todesfallleistung um die bisher geleisteten Rentenzahlungen (Kapitalrückgewähr).
Bei der Höchststandgarantie verspricht der Versicherer mindestens den Wert als Rentenkapital zur Verfügung zu stellen, den Ihre Fondsanteile zu einem festgelegten Stichtag erreicht haben. Das gilt auch, wenn zum Ablaufdatum des Vertrages der Wert geringer ausfallen sollte.
Die Rentengarantiezeit zahlt, eine Rentenzahlung für einen garantiertem Zeitraum auch im Todesfall einer versicherten Person. Beispiel: Herr Fischer ist Rentner und erhält seit dem 65. Lebensjahr eine Rente. Er hat dafür eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart. Mit 71 Jahren verstirbt Herr Fischer. Da er seine Rente bisher nur sechs Jahre bezogen hat, erhält nun seine Ehefrau, die er als Bezugsberechtigte angegeben hat, weitere vier Jahre die Rente ausbezahlt.
In der Regel enthalten fondsgebundene Rentenversicherungen keine Garantien. Soll dennoch eine solche Absicherung eingeschlossen werden, sind die dadurch entstehenden Kosten zu beachten.
Wie hoch diese sein können, erfahren Sie in dem Beitrag: Garantien gibt es nicht umsonst.