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Risikolebensversicherung

Damit Ihre Liebsten versorgt sind!
Risikolebensversicherung

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Was passiert, wenn Ihnen etwas zustößt? Ihre gesamte Familie verliert nicht nur einen geliebten Menschen, gleichzeitig kommen oftmals auch finanzielle Probleme auf die Hinterbliebenen zu. Sei es der noch abzuzahlende Hauskredit, die Ausbildung der Kinder oder die anfallenden Beerdigungskosten. Damit Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall nicht ohne finanzielle Mittel dastehen, gibt es die Risikolebensversicherung. Wie sie funktioniert und weshalb es sinnvoll ist, sich privat abzusichern, zeigt STC.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Bei einer Risikolebensversicherung dient zum Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall. Verstirbt die versicherte Person, erhalten die vorher festgelegten Begünstigten eine bei Vertragsabschluss vereinbarte einmalige Kapitalauszahlung. Beliebige Personen können als Begünstige gewählt werden, darunter auch Unternehmen (Keyman-Absicherung). Auch wenn Geld den emotionalen Verlust nicht ausgleichen kann, entlastet es und trägt dazu bei, das Hinterbliebenen nicht noch in finanzielle Not geraten, weil plötzlich Gehalt fehlt. 

Die Höhe der Versicherungsleistung wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Je nach Vertragsausgestaltung bleibt diese während der gesamten Vertragslaufzeit konstant oder fällt im Laufe der Zeit ab.

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Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich für jeden, der seine Angehörigen finanziell absichern möchte. Besonders für Familien mit Kindern ist ein solcher Schutz wichtig. Dabei sollte nicht nur an den Hauptverdiener der Familie gedacht werden. Verstirbt der nicht berufstätige Partner, muss der verbleibende Elternteil dadurch oftmals beruflich kürzertreten und sich zusätzlich um die Kinder kümmern. Auch für junge Erwachsene, Hausbesitzer und Vermögende ist eine Risikolebensversicherung in vielen Fällen zu empfehlen.

Familien 

(mit oder ohne Kindern)

junge Erwachsene

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Hausbesitzer

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Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung

Konstante Versicherungssumme

Im Todesfall wird unabhängig vom Zeitpunkt des Todes immer die gleiche Versicherungsleistung fällig. Es kann zusätzlich eine jährliche Anpassung der Versicherungssumme um beispielsweise 3 % vereinbart werden. So wird die zukünftige Inflation ausgeglichen.
konstante Versicherungssumme
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Fallende Versicherungssumme

Die Versicherungsleistung fällt jährlich während der Vertragslaufzeit. Meist ist dafür ein linearer Abfall vereinbart, sodass die Höhe bis zum Vertragsende auf 0,- € abfällt. In der Regel ist bei dieser Variante eine verkürzte Beitragsdauer eingeschlossen. Für die letzten Jahre fallen somit keine Beiträge mehr an, der Versicherungsschutz bleibt aber bis zum Vertragsende bestehen.
fallende Versicherungssumme
© STC Research
Den umfangreicheren Hinterbliebenenschutz bietet eine Risikolebensversicherung mit einer konstanten Versicherungssumme. Allerdings sind dafür höhere Beiträge fällig, die über die gesamte Vertragslaufzeit zu leisten sind. Soll lediglich ein Hauskredit abgesichert werden, es besteht bereits eine Risikolebensversicherung oder es soll nur möglichst wenig Geld aufgewendet werden, so kann auch die Variante der fallenden Versicherungssumme den nötigen Schutz bieten. Welche Variante in Ihrer Situation geeignet ist, findet STC gerne mit Ihnen heraus:

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Muss die versicherte Person auch Versicherungsnehmer sein?
Nein! Beitragszahler, Versicherungsnehmer und versicherte Person können sich unterscheiden. Kinder können Verträge für die Eltern abschließen, Geschäftsleute sich gegen den Todesfall von Geschäftspartnern schützen oder Unternehmen Führungskräfte versichern, um für den Betrieb finanzielle Sicherheit zu gewährleisten (Keyman-Absicherung).
Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung?
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung gilt eine Police für zwei oder mehr Personen. So können sich beispielsweise Ehepaare oder Geschäftspartner schützen. Verstirbt eine der versicherten Personen erhält der andere Partner die vereinbarte Versicherungssumme. Versterben beide gleichzeitig (z.B. durch einen Unfall) wird die Versicherungssumme einmalig an Hinterbliebene ausgezahlt.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Das kommt ganz auf die individuelle Situation an. Bestehen laufende Kredite? Gibt es Kinder? Welches aktuelle Einkommen ist vorhanden? Diese und viele weitere Fragen geben Aufschluss darüber, welche Versicherungssumme geeignet ist.
Welche Laufzeit ist sinnvoll?
In der Regel wird die Versicherung mindestens so lange benötigt, bis
- das jüngste Kind die Ausbildung/ das Studium beendet hat,
- der Partner (z.B. nach der Kinderbetreuung) wieder voll arbeiten kann oder
- ein laufendes Darlehen abbezahlt ist.
In vielen Fällen ist aber auch eine längere Laufzeit empfehlenswert.
Wie wird die Versicherungssumme versteuert?
Kommt es zu einer Auszahlung der Versicherungssumme ist diese einkommenssteuerfrei. Allerdings fällt bei einer Überschreitung der gesetzlichen Freibeträge die Erbschaftssteuer an. Das sollte auch bei der Festlegung der Versicherungssumme beachtet werden.
Ist eine lebenslange Absicherung möglich?
Ja, einige Versicherer bietet eine lebenslange Risikolebensversicherung an. Die Beiträge eines solchen Vertrages sind allerdings extrem hoch, da der Versicherungsfall mit Sicherheit eintritt.

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